Allgemeine Angaben zur Baustelle: Die 11-geschossige Wohnscheibe Körnerstraße 9-10 ist Bestandteil des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städebauförderung Erfurt Südost. Die Wohnscheibe liegt in exponierter Lage am Kammweg und ist dadurch im Stadtbild weithin sichtbar. Die Großwohnsiedlung Herrenberg ist in den 1970er Jahren entstanden, das Objekt Körnerstraße wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet. Durch die Herstellung einer Gebäudefuge zwischen der Körnerstraße 9 und 10 wird die massive Wirkung des Gebäudes aufgelöst. Der Haupteingang des Gebäudes erfolgt über einen dreigeschossigen Neubau innerhalb der Gebäudefuge. Die Erschließung der sanierten Wohnungen erfolgt über vorgesetzte Laubengänge. Die Körnerstraße 10 erhält einen Anbau für Tagespflegeeinrichtungen und Seniorenresidenz.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klimawandelgerechte Transformation eines DDR-Typenhauses Körnerstraße 9-10 in 99099 Erfurt - Los_07-a Aussteifende Wände + Mikrobohrpfähle
Referenznummer: 2025-T-086
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Angaben zur Baustelle: Die 11-geschossige Wohnscheibe Körnerstraße 9-10 ist Bestandteil des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städebauförderung Erfurt Südost. Die Wohnscheibe liegt in exponierter Lage am Kammweg und ist dadurch im Stadtbild weithin sichtbar. Die Großwohnsiedlung Herrenberg ist in den 1970er Jahren entstanden, das Objekt Körnerstraße wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet. Durch die Herstellung einer Gebäudefuge zwischen der Körnerstraße 9 und 10 wird die massive Wirkung des Gebäudes aufgelöst. Der Haupteingang des Gebäudes erfolgt über einen dreigeschossigen Neubau innerhalb der Gebäudefuge. Die Erschließung der sanierten Wohnungen erfolgt über vorgesetzte Laubengänge. Die Körnerstraße 10 erhält einen Anbau für Tagespflegeeinrichtungen und Seniorenresidenz.
Allgemeine Angaben zur Baustelle: Die 11-geschossige Wohnscheibe Körnerstraße 9-10 ist Bestandteil des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städebauförderung Erfurt Südost. Die Wohnscheibe liegt in exponierter Lage am Kammweg und ist dadurch im Stadtbild weithin sichtbar. Die Großwohnsiedlung Herrenberg ist in den 1970er Jahren entstanden, das Objekt Körnerstraße wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet. Durch die Herstellung einer Gebäudefuge zwischen der Körnerstraße 9 und 10 wird die massive Wirkung des Gebäudes aufgelöst. Der Haupteingang des Gebäudes erfolgt über einen dreigeschossigen Neubau innerhalb der Gebäudefuge. Die Erschließung der sanierten Wohnungen erfolgt über vorgesetzte Laubengänge. Die Körnerstraße 10 erhält einen Anbau für Tagespflegeeinrichtungen und Seniorenresidenz.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-T-086
Titel: L07a_Aussteifende Wände + Mikrobohrpfähle
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst folgende Grobmengen:
Baustelleneinrichtung: 1 psch.
Beton / Fremd- und Eigenüberwachung, ÜK 2: 1 psch.
Schnurgerüst und Feinabsteckung: 1 psch.
Einmessarbeiten als Pauschale: 1 psch.
Setzungsmonitoring und Beweissicherung – Unterfangungsmaßnahmen: 1 psch.
verlängerte Vorhaltung Setzungsmonitoring: 16 Wo
maschinelle Haufwerksbildung zur Bodenanlayse: 1 psch.
maschinelle Suchschachtung: 25 m³
manuelle Suchschachtung: 15 m²
Oberbodenabtrag Schicht 1 / Z0 / DK 0 / 170504 / seitl. lagern: 250 m²
Bodenabtrag Arbeitsraum für Unterfangung und seitlich lagern: 890 m³
Bodenabtrag und entsorgen / > BM-F3 u BG-F3 nach EBV: 135 m³
Bodenabtrag und entsorgen / = BM-F3 u BG-F3 nach EBV: 175 m³
Bodenabtrag Kl.2-5 / Z0 bis Z1.1: 125 m3
Bodenabtrag Kl.2-5 / Z1.2: 80 m3
Bodenabtrag Kl.2-5 / Z2: 50 m3
Abbruch unerwarteter Altfundamente: 15 m³
Nachverdichten Einbauplanum: Nachverdichten Einbauplanum
Wiedereinbau von Miete zur Arbeitsraumverfüllung im Pilgerschrittverfahren: 950 m³
Lieferung und Arbeitsraumverfüllung: 350 m³
dynamischer Lastplattenversuch: 2 St
statischer Lastplattendruckversuch: 2 St
Aufmaß und Werkstattplanung: 1 psch
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-01 /Körnerstr.9 Aufzug: 1 psch.
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-02 Unterfangung Körnerstr. 9 TRH: 1 psch.
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-03 Unterfangung Körnerstr. 10 Aufzug: 1 psch.
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-04 Unterfangung Körnerstr. 10 TRH: 1 psch.
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-05 Unterfangung Körnerstr. 10 AWO-Anbau: psch.
Kolonnenstunde inkl. Geräte bei Hindernis-Durchörterung: 10 h
Stillstandsstunde für Gerätschaften: 10 h
Baustelleneinrichtung: 1 psch.
Beton / Fremd- und Eigenüberwachung, ÜK 2: 1 psch.
Schnurgerüst und Feinabsteckung: 1 psch.
Einmessarbeiten als Pauschale: 1 psch.
Setzungsmonitoring und Beweissicherung – Unterfangungsmaßnahmen: 1 psch.
verlängerte Vorhaltung Setzungsmonitoring: 16 Wo
maschinelle Haufwerksbildung zur Bodenanlayse: 1 psch.
maschinelle Suchschachtung: 25 m³
manuelle Suchschachtung: 15 m²
Oberbodenabtrag Schicht 1 / Z0 / DK 0 / 170504 / seitl. lagern: 250 m²
Bodenabtrag Arbeitsraum für Unterfangung und seitlich lagern: 890 m³
Bodenabtrag und entsorgen / > BM-F3 u BG-F3 nach EBV: 135 m³
Bodenabtrag und entsorgen / = BM-F3 u BG-F3 nach EBV: 175 m³
Bodenabtrag Kl.2-5 / Z0 bis Z1.1: 125 m3
Bodenabtrag Kl.2-5 / Z1.2: 80 m3
Bodenabtrag Kl.2-5 / Z2: 50 m3
Abbruch unerwarteter Altfundamente: 15 m³
Nachverdichten Einbauplanum: Nachverdichten Einbauplanum
Wiedereinbau von Miete zur Arbeitsraumverfüllung im Pilgerschrittverfahren: 950 m³
Lieferung und Arbeitsraumverfüllung: 350 m³
dynamischer Lastplattenversuch: 2 St
statischer Lastplattendruckversuch: 2 St
Aufmaß und Werkstattplanung: 1 psch
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-01 /Körnerstr.9 Aufzug: 1 psch.
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-02 Unterfangung Körnerstr. 9 TRH: 1 psch.
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-03 Unterfangung Körnerstr. 10 Aufzug: 1 psch.
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-04 Unterfangung Körnerstr. 10 TRH: 1 psch.
Pauschale für Unterfangung / BS-UF-GR-05 Unterfangung Körnerstr. 10 AWO-Anbau: psch.
Kolonnenstunde inkl. Geräte bei Hindernis-Durchörterung: 10 h
Stillstandsstunde für Gerätschaften: 10 h
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#,
Postanschrift: Körnerstraße 9-10
Postleitzahl: 990099
Stadt: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postleitzahl: 99099
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-25 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-25 16:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-11 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
1. Die Eignungskriterien (Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (abrufbar unter: https://www.subreport.de/E46534655) 2. Die Vergabeunterlagen enthalten ein Angebotsformblatt, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung des Angebots verwenden müssen. 3. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, können unzulässig sein und bedürfen einer Einzelprüfung. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter /Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im
Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 4. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das
Unternehmen abgibt. Bei Bietergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderte
Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 5. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. 6. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 9. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 10. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 12. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter https://subreport-elvis.de zu stellen. Auf Fragen, die nach dem 17. August 2026, 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 13. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 14. Die KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 15. Die KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Eignungskriterien (Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (abrufbar unter: https://www.subreport.de/E46534655) 2. Die Vergabeunterlagen enthalten ein Angebotsformblatt, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung des Angebots verwenden müssen. 3. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, können unzulässig sein und bedürfen einer Einzelprüfung. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter /Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im
Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 4. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das
Unternehmen abgibt. Bei Bietergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderte
Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 5. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. 6. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 9. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 10. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 12. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter https://subreport-elvis.de zu stellen. Auf Fragen, die nach dem 17. August 2026, 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 13. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 14. Die KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 15. Die KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: t: 0049361573321254
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 0049361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 139-506884 (2026-07-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-07-22) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-26 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-26 16:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-08-26 16:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-17 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-24+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wird verlängert und endet nunmehr am 26.08.2026 um 16:00 Uhr (Ortszeit). Die Bindefrist wurde entsprechend verlängert und endet am 26.10.2026. Die Frist für die Anforderung zsätzlicher Informationen wird verlängert und endet nunmehr am 17.08.2026 um 12:00 Uhr (Ortszeit).
Die Angebotsfrist wird verlängert und endet nunmehr am 26.08.2026 um 16:00 Uhr (Ortszeit). Die Bindefrist wurde entsprechend verlängert und endet am 26.10.2026. Die Frist für die Anforderung zsätzlicher Informationen wird verlängert und endet nunmehr am 17.08.2026 um 12:00 Uhr (Ortszeit).
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: dd085a27-a9ef-4783-8470-c8e8637aeb49-01
Quelle: OJS 2026/S 141-513505 (2026-07-22)