Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Planungsleiter aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau:
Mindestens 3 Referenzprojekte welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. 3km zweigleisiger Bestands- oder Aus-/Neubaustrecke)
- Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung ( Lärmschutzwände mind. 5km Länge, EÜ mit mind. 20m Länge und 15m Breite, Sanierung einer Gewölbebrücke mind. 50m Länge und 10m Breite)
- Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz & TK-Anlagen
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens Lph 7 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 Mio € netto die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Planungsleiter gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss: Nachweis/Bestätigung, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte
Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
2. Leitender Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen:
Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen Ingenieur mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
Mindestens 3 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens 7 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen, Erarbeitung von Gleisplanstudien und Erarbeitung von Vorplanungen in Varianten oder Entwurfsplanungen für Gleisumbauarbeiten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 20 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und das zuvor genannte Leistungsspektrum, zum Inhalt hatten. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet: Nachweis/Bestätigung, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte
Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
3. Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau:
Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau
Mindestens 3 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahnbrücken für Eisenbahninfrastrukturmaß-nahmen, Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens 7 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen und Baubehelfen. Davon mind. ein Projekt als Sanierungsprojekt von einer Gewölbe-brücke. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 5 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten.
Als Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet: Bestätigung, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
4. Fachplanung 15 kV-Standardoberleitungsanlagen:
Erklärung, dass der Bewerber bzw. der vorgesehene Nachunternehmer im Rahmen eines Qualifikationsverfahrens der DB AG nach § 48 SektVO die Präqualifikation für die Fachplanung von 15 kV-Standardoberleitungsanlagen erlangt hat(Präqualifikation bzw. Präqualifikation „mit Auflagen“).
Die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter haben eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Fachplaner für 15 kV-Standardoberleitungsanlagen und sind im Unternehmen fest angestellt. Sie verfügen über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Der vorgesehene Qualitätsprüfer erfüllt die Mindestanforderungen hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation wie der vorgenannte Fachplaner.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .