Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der aufzufordernden Bewerber:innen erfolgt anhand der unter Ziff. III. der Auftragsbekanntmachung genannten und nachfolgend wiederholten Eignungskriterien. Dabei wird zwischen Eignungskriterien mit Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt (Ziff. III. 1. der Bewerbungsbedingungen), und Eignungskriterien mit Wertungsrelevanz (Ziff. III. 2. der Bewerbungsbedingungen) unterschieden. Sollten sich im Ergebnis der getroffenen Bewertung und Auswahl mehr als vier Bewerber:innen als gleichermaßen geeignet erweisen, werden innerhalb der Bewerbergruppe mit gleicher Eignung die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen im Losverfahren ermittelt (§ 75 Abs. 6 VgV).
1. Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz netto der Bewerber:innen in den letzten drei Geschäftsjahren (2020-2022):
Jahresumsatz ab 1.800.000 EUR netto 1 Pkt.
Jahresumsatz ab 2.000.000 EUR netto 2 Pkt.
Jahresumsatz ab 2.200.000 EUR netto 3 Pkt.
Hierfür hat eine Erklärung an der dafür vorgesehenen Stelle in der Eigenerklärung (Ziff. 3a-2.) und die Einreichung einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, testierter Jahresabschlüsse oder testierter Gewinn- und Verlustrechnungen zu erfolgen.
Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter:innen
- 9 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) 1 Punkt
- 10 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) 2 Punkte
- 11 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) und mehr 3 Punkte
Die Zahl der Mitarbeiter ist in der Eigenerklärung (Ziff. 3a-2.) einzutragen.
Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022) durchschnittlich tätigen Planer:innen für Verkehrsanlagen
- 4 Planer:innen 1 Punkt
- 6 Planer:innen 3 Punkte
- 8 Planer:innen 6 Punkte
Die Zahl der Mitarbeiter:innen sowie der Studienabschluss einschließlich des Jahres des erreichten Studienabschlusses sind in der Eigenerklärung (Ziff. 3a-2.) einzutragen.
Referenzen
Weitere seit dem 01.01.2018 fertiggestellte (Fertigstellung der jeweiligen Planungsleistungen entsprechend der nachfolgenden Besonderheiten) realisierte Vorhaben mit zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Planungsleistungen.
Vergleichbarkeitsparameter und Bewertung:
Die Erbringung von Planungsleistungen, die folgende Besonderheiten des hiesigen Vorhabens abbilden:
- Referenzen für Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung über Leistungsphasen 2 - 4 gem. § 47 HOAI für den Neubau oder Umbau von Verkehrsanlagen unter Einbeziehung von Brücken im Sinne der Anlage 12 zu § 43 HOAI;
8 Punkte je Referenz für die ersten beiden Referenzen, 3 Punkte ab dritter Referenz.
- Referenzen für Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung über Leistungsphasen 5 - 8 gem. § 47 HOAI für den Neubau oder Umbau von Verkehrsanlagen mit einem Baukostenvolumen von insgesamt mind. 1.000.000,00 EUR brutto;
5 Punkte je Referenz für die ersten beiden Referenzen, 2 Punkte ab dritter Referenz.
- Referenzen für Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung über Leistungsphasen 2 - 4 gem. § 47 HOAI für den Neubau oder Umbau von Geh- und/oder Radweganlagen mit einem Baukostenvolumen von brutto mindestens 500.000 EUR (auch im Zusammenhang mit dem Ausbau anderer Verkehrsanlagenteile, sofern ein Baukostenvolumen von insgesamt mind. 500.000,00 EUR brutto auf die Planung für den Neu- oder Umbau von Geh- und/oder Radweganlagen entfällt).
5 Punkte je Referenz für die ersten beiden Referenzen, 2 Punkte ab dritter Referenz.
Für die einfache Erfüllung jeder der vorgenannten Besonderheiten erhalten die Bewerber:innen 8 bzw. 5 Punkte für die ersten beiden Referenzen und 3 bzw. 2 Punkte ab der dritten Referenz.
Die vorgenannten Referenzen werden in Bezug auf die Besonderheiten des hiesigen Vorhabens in einer Gesamtschau beurteilt. D. h. die vorstehenden Besonderheiten können durch eine oder mehrere Referenzen belegt werden. Es ist ebenfalls möglich, dass die bei den Mindestanforderungen gemäß Ziff. III. 1. genannten Referenzen auch die Besonderheiten für die Referenzen bei den wertungsrelevanten Eignungskriterien erfüllen.
Die Referenzen sind je einzeln in den dafür bereitgestellten "Referenzbogen" (Ziff. 3a-5) einzutragen.