Beschreibung der Beschaffung
In der BA wird im IT-Systemhaus, in der Familienkasse, in den Service-Centern und in der Zentralen Auslandsvermittlung Skype for Business (SfB) für die Telekommunikation eingesetzt.
Hierfür werden diverse Hardware-Komponenten (Headsets sowie entsprechendes Zubehör, Webcams und Speakerphones) benötigt.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Kauf und die Lieferung von:
• zertifizierten USB-, DECT-, Dual-BT sowie SC-Headsets (monaural und binaural) - s.
LV-Gruppe 1
▪ dazugehörigem Zubehör (Ersatzohrpolster, QD-Kupplung, Trainerkabel) - s. LVGruppe 1
• zertifizierten Speakerphones - s. LV-Gruppe 2
• zertifizierten Webcams - s. LV-Gruppe 3
➢ Zertifizierung: Die Geräte müssen über eine Microsoft-Zertifizierung für SfB oder
TEAMS verfügen. Sofern die angebotenen Geräte für Microsoft-TEAMS zertifiziert
sind, muss eine Rezertifizierung für Microsoft-SfB gegeben sein.
➢ Die jeweiligen USB-Anschlusskabel müssen zum Anschluss am PC / Notebook einen USB-A-Stecker haben (s. LV Leistungskriterium Nr. 4)
➢ Alle angebotenen Geräte und das entsprechende Zubehör sollten von einem Hersteller stammen. Sofern eine solche Zusammenstellung nicht möglich ist, müssen zumindest innerhalb der jeweiligen LV-Gruppe (1, 2 und 3) alle Leistungspositionen von einem Hersteller sein. Die monaurale und binaurale Modellversion des angebotenen USB-, DECT- und SC-Headsets (LV-Positionen 1.1, 1.2 / 1.3, 1.4 / 1.7, 1.8) müssen darüber hinaus aus der gleichen Modellserie stammen (s. auch LV- Leistungskriterium Nr. 8). sowie die Überlassung (ohne gesonderte Vergütung) von
• Treibern/Firmware inkl. Lieferung.
• Software zur Geräteverwaltung inkl. Lieferung.
• Die Software muss immer vom Hersteller der Geräte stammen. Sofern alle Positionen der drei LV-Gruppen von einem Hersteller stammen, ist eine einzelne Software zur Geräteverwaltung ausreichend. Sollten die Geräte von unterschiedlichen Herstellern stammen, so ist für jede LV-Gruppe eine Software zur Geräteverwaltung bereitzustellen.
und die Bereitstellung (ohne gesonderte Vergütung) von Pflege und Support ab
• dem 15.01.24 bis Ende des Leistungszeitraumes
o Pflege ist nur für die Software zu erbringen.
o Support ist für Software und Geräte zu leisten.
Es bestehen Mindestabrufmengen für einzelne Beschaffungspositionen. Diese sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Eine Abrufverpflichtung für darüberhinausgehende Mengen besteht nicht.
Der Höchstwert für diese Beschaffung beläuft sich auf 11.540.000 € brutto. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.