Der Lehrstuhl für Konstruktionslehre und CAD der Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung einer kombinierten PVD-PACVD-Beschichtungsanlage.
Beschafft werden soll eine für Forschungszwecke geeignete Beschichtungsanlage, welcher als Prozesstechnik die physikalische Gasphasenabscheidung (PVD, physical vapour deposition) sowie die plasmaunterstützte chemische Gasphasenabscheidung (PACVD, plasma assisted chemical vapour deposition) zugrunde liegt.
Mit diesen Verfahren ist es möglich, eine Vielzahl von Materialien durch physikalische und/oder plasmaaktivierte chemische Prozesse auf Substraten als dünne Schicht (bis zu wenigen Mikrometer Schichtdicke) abzuscheiden. Als Substrate dienen Probekörper und technische Bauteile des Geräte-, Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbaus bis zu mittleren Abmessungen. Für die geplanten Forschungsvorhaben ist als PVD-Prozess das Kathodenzerstäuben (Sputtern) erforderlich.
Die zu beschaffende Anlage ist vom Hersteller für die genannten Prozesstechniken und Anwendungsgebiete zu konzipieren und muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Für die geplanten Forschungsvorhaben sind insbesondere tribologisch wirksame Schichten (Reibungs- und Verschleißreduzierung), biokompatible Schichten sowie Schichten, die die Integration von Zusatzfunktionen in Oberflächen erlauben, etwa Zustandsüberwachung, Messen oder Energy Harvesting, von Interesse. Anwendung finden sie zum Beispiel in der Antriebstechnik, Energietechnik und Medizintechnik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: kombinierte PVD-PACVD-Beschichtungsanlage
2023ZV000009
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Der Lehrstuhl für Konstruktionslehre und CAD der Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung einer kombinierten...”
Kurze Beschreibung
Der Lehrstuhl für Konstruktionslehre und CAD der Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung einer kombinierten PVD-PACVD-Beschichtungsanlage.
Beschafft werden soll eine für Forschungszwecke geeignete Beschichtungsanlage, welcher als Prozesstechnik die physikalische Gasphasenabscheidung (PVD, physical vapour deposition) sowie die plasmaunterstützte chemische Gasphasenabscheidung (PACVD, plasma assisted chemical vapour deposition) zugrunde liegt.
Mit diesen Verfahren ist es möglich, eine Vielzahl von Materialien durch physikalische und/oder plasmaaktivierte chemische Prozesse auf Substraten als dünne Schicht (bis zu wenigen Mikrometer Schichtdicke) abzuscheiden. Als Substrate dienen Probekörper und technische Bauteile des Geräte-, Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbaus bis zu mittleren Abmessungen. Für die geplanten Forschungsvorhaben ist als PVD-Prozess das Kathodenzerstäuben (Sputtern) erforderlich.
Die zu beschaffende Anlage ist vom Hersteller für die genannten Prozesstechniken und Anwendungsgebiete zu konzipieren und muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Für die geplanten Forschungsvorhaben sind insbesondere tribologisch wirksame Schichten (Reibungs- und Verschleißreduzierung), biokompatible Schichten sowie Schichten, die die Integration von Zusatzfunktionen in Oberflächen erlauben, etwa Zustandsüberwachung, Messen oder Energy Harvesting, von Interesse. Anwendung finden sie zum Beispiel in der Antriebstechnik, Energietechnik und Medizintechnik.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 605042.02 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschafft werden soll eine für Forschungszwecke geeignete Beschichtungsanlage, welcher als Prozesstechnik die physikalische Gasphasenabscheidung (PVD,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschafft werden soll eine für Forschungszwecke geeignete Beschichtungsanlage, welcher als Prozesstechnik die physikalische Gasphasenabscheidung (PVD, physical vapour deposition) sowie die plasmaunterstützte chemische Gasphasenabscheidung (PACVD, plasma assisted chemical vapour deposition) zugrunde liegt.
Mit diesen Verfahren ist es möglich, eine Vielzahl von Materialien durch physikalische und/oder plasmaaktivierte chemische Prozesse auf Substraten als dünne Schicht (bis zu wenigen Mikrometer Schichtdicke) abzuscheiden. Als Substrate dienen Probekörper und technische Bauteile des Geräte-, Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbaus bis zu mittleren Abmessungen. Für die geplanten Forschungsvorhaben ist als PVD-Prozess das Kathodenzerstäuben (Sputtern) erforderlich.
Die zu beschaffende Anlage ist vom Hersteller für die genannten Prozesstechniken und Anwendungsgebiete zu konzipieren und muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Für die geplanten Forschungsvorhaben sind insbesondere tribologisch wirksame Schichten (Reibungs- und Verschleißreduzierung), biokompatible Schichten sowie Schichten, die die Integration von Zusatzfunktionen in Oberflächen erlauben, etwa Zustandsüberwachung, Messen oder Energy Harvesting, von Interesse. Anwendung finden sie zum Beispiel in der Antriebstechnik, Energietechnik und Medizintechnik.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technologie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschichtungskammer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geräteabmessungen, Allgemeine Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inbetriebnahme und Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Heizung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 605042.02 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mind. 3 baugleiche oder bauähnliche Anlagen im deutschsprachigen Raum an Forschungseinrichtungen als Referenz” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: VOL/B in der derzeit gültigen Fassung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-12
10:00 📅
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§...”
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2023/S 094-290544 (2023-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 605 040 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 094-290544
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: kombinierte PVD-PACVD-Beschichtungsanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oerlikon Balzers Coating AG
Postanschrift: Iramali 18
Postort: Balzers
Postleitzahl: 9496
Land: Liechtenstein 🇱🇮
Region: Liechtenstein 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 605042.02 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 605 040 💰
Quelle: OJS 2023/S 129-408788 (2023-07-03)