Text
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen
einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
****
6a) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):
Referenzliste des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
****
6b) Mindestanforderung
Mindestens zwei Referenzen je Los innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in
vergleichbaren Liefer-/Dienstleistungen mit nachfolgenden Anforderungen (die Anforderungen müssen
kumulativ erfüllt werden):
1. Unterstützung im Fördermittelmanagement und
2. Tätigkeit im Rahmen einer Kommunalgliederung vergleichbar zum Bundesland Rheinland-Pfalz (d.h. Orts und Verbandsgemeinden)
****
7) Eigenerklärung über die Sprachkenntnisse in deutscher Sprache des eingesetzten Personals
Mindestanforderung: Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens oder Muttersprachler.
****
8) Eigenerklärung zu den in den letzten drei Jahren Beschäftigten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV, die für die Leistungsausübung in Betracht kommen
****
9) Nachweis der Gewährleistung einer Vor-Ort Betreuung der Ortsgemeinden innerhalb von max. 120 Minuten
Wegstrecke für Notfallsituationen vom Firmen und/oder Wohnsitz des Bieters
****
10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer
oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
****
11) Beruft sich ein Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und
finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
(sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich
zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende
Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter / die Bietergemeinschaft für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
****
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber
nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann
er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der
Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
6b) Mindestanforderung
Mindestens zwei Referenzen je Los innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in
vergleichbaren Liefer-/Dienstleistungen mit nachfolgenden Anforderungen (die Anforderungen müssen
kumulativ erfüllt werden):
1. Unterstützung im Fördermittelmanagement und
2. Tätigkeit im Rahmen einer Kommunalgliederung vergleichbar zum Bundesland Rheinland-Pfalz (d.h. Orts und Verbandsgemeinden)
****
7) Eigenerklärung über die Sprachkenntnisse in deutscher Sprache des eingesetzten Personals
Mindestanforderung: Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens oder Muttersprachler.
****
9) Nachweis der Gewährleistung einer Vor-Ort Betreuung der Ortsgemeinden innerhalb von max. 120 Minuten
Wegstrecke für Notfallsituationen vom Firmen und/oder Wohnsitz des Bieters
****
Darüber hinaus muss eine Mindestpunktzahl nach folgenden Anforderungen erreicht werden:
I. Mindestpunktzahl
Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er in der Eignungsprüfung mindestens eine Punktzahl von 780 Punkten
(60% der Maximalpunktzahl von 1300 Punkten) erlangt. Angebote von Bietern, die diese Punktzahl nicht
erlangen, sind zur weitere Angebotswertung nicht zugelassen.
1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den
drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. Anlage 0 Ziffer D I 1.
2. Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen
gem. Anlage 0 Ziffer D I. 2. und Anlage 2F4
3. Bewertungsmaßstab: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er in der Eignungsprüfung mindestens eine
Punktzahl von 780 Punkten (60% der Maximalpunktzahl von 1300 Punkten) erlangt. Angebote von Bietern, die
diese Punktzahl nicht erlangen, sind zur weitere Angebotswertung nicht zugelassen.