Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen
Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der
Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen,
Leistungsphasen 2 bis 9
Referenznummer: 09100-2026
Kurze Beschreibung:
Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können.
Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden.
Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle.
Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs.
Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können.
Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden.
Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle.
Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs.
Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 09100-2026
Postanschrift: Carl-Poellath-Straße 19
Postleitzahl: 86529
Stadt: Schrobenhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung stufenweise erfolgt und im Auftragsfall werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4) beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf den hierauf entfallenden Anteil des angebotenen Pauschalfestpreises (siehe § 7 der Vertragsbedingungen). Das Recht zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufen stellt eine einseitige Option zugunsten des Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen dar.
Die Beauftragung stufenweise erfolgt und im Auftragsfall werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4) beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf den hierauf entfallenden Anteil des angebotenen Pauschalfestpreises (siehe § 7 der Vertragsbedingungen). Das Recht zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufen stellt eine einseitige Option zugunsten des Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen dar.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr. 1 Projektverständnis und Integrationskonzept für die Abwasserwärmepumpe auf Basis der Vergabeunterlagen
Darstellung einzelner Aspekte des Transformationsplan:
• Vorgehen bei laufendem Kläranlagen- und Wärmenetzbetrieb
• Umgang mit Schnittstellen zur Kläranlage
• Genehmigungsstrategie
• Möglichkeiten zur Einbindung in Bestandsanlagen und Infrastruktur
Bewertung der Kriterien im Einzelnen
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3)
Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei
- konkret sein,
- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und
- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden.
Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können.
Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten.
- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten.
- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten.
- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten.
- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr. 2 Projektteam
Darstellung der Qualifikation der Mitglieder des Projektteams
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3)
Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei
- konkret sein,
- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und
- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden.
Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können.
Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten.
- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten.
- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten.
- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten.
- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr. 3 Projektorganisation
Darstellung der Projektorganisation: Ansprechpartner, Terminmanagement, Risikomanagement, Qualitätssicherung
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3)
Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei
- konkret sein,
- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und
- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden.
Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können.
Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten.
- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten.
- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten.
- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten.
- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
I. Personenbezogene Referenzen im Bereich Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen
Der Bieter haben mindestens zwei Referenzen des vorgesehenen Projektleiters über die Erweiterung, Umrüstung oder Neuerrichtung einer Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen von jeweils > 500 kW einzureichen.
Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist).
Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
I. Personenbezogene Referenzen im Bereich Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen
Der Bieter haben mindestens zwei Referenzen des vorgesehenen Projektleiters über die Erweiterung, Umrüstung oder Neuerrichtung einer Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen von jeweils > 500 kW einzureichen.
Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist).
Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
II. Personenbezogene Referenzen im Bereich Integration einer Wärmepumpe
Der Bieter hat mindestens eine Referenz des vorgesehenen Projektleiters über ein Projekt einzureichen, bei dem mindestens eine Wärmepumpe mit einer Leistung von > 300 kW in ein bestehenden Wärmeversorgungsnetz integriert wurde.
Die Leistung muss die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die vorgenannten Leistungsphasen abgeschlossen worden sein.
Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
II. Personenbezogene Referenzen im Bereich Integration einer Wärmepumpe
Der Bieter hat mindestens eine Referenz des vorgesehenen Projektleiters über ein Projekt einzureichen, bei dem mindestens eine Wärmepumpe mit einer Leistung von > 300 kW in ein bestehenden Wärmeversorgungsnetz integriert wurde.
Die Leistung muss die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die vorgenannten Leistungsphasen abgeschlossen worden sein.
Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
III. Personenbezogene Referenz im Bereich Integration technischer Anlagen
Der Bieter hat mindestens eine Referenz des vorgesehen Projektleiters über ein Projekt einzureichen, bei dem technische Anlagen in eine bestehende Infrastruktur unter laufenden Betrieb integriert wurden.
Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 erfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
III. Personenbezogene Referenz im Bereich Integration technischer Anlagen
Der Bieter hat mindestens eine Referenz des vorgesehen Projektleiters über ein Projekt einzureichen, bei dem technische Anlagen in eine bestehende Infrastruktur unter laufenden Betrieb integriert wurden.
Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 erfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
IV. Berufserfahrung in Jahren
Der Bewerber hat jeweils eine Person für die nachfolgend bezeichneten Schlüsselpositionen zu benennen. Eine Person kann dabei für mehrere Schlüsselpositionen benannt werden (Mehrfachbenennung). Die jeweils Person muss mindestens über eine Berufserfahrung von fünf Jahren in der Planung von Energiezentralen, Wärmeerzeugungsanlagen oder Fern-/Nahwärmesystem verfügen:
- Projektleiter
- Fachingenieur Technische Ausrüstung (TGA)
- Fachingenieur Ingenieurbauwerke
- Fachingenieur Elektro/MSR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
IV. Berufserfahrung in Jahren
Der Bewerber hat jeweils eine Person für die nachfolgend bezeichneten Schlüsselpositionen zu benennen. Eine Person kann dabei für mehrere Schlüsselpositionen benannt werden (Mehrfachbenennung). Die jeweils Person muss mindestens über eine Berufserfahrung von fünf Jahren in der Planung von Energiezentralen, Wärmeerzeugungsanlagen oder Fern-/Nahwärmesystem verfügen:
- Projektleiter
- Fachingenieur Technische Ausrüstung (TGA)
- Fachingenieur Ingenieurbauwerke
- Fachingenieur Elektro/MSR
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VI. Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
VI. Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eignungskriterien gemäß Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 13 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen…
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder
nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder
264 StGB (Subventionsbetrug).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung
krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung
krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB
(Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a
Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
… von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam
beseitigt werden kann.
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
… das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
… der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB:
1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB:
1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-569243 (2026-08-14)