Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien kommen erst in dem Fall zur Anwendung, dass mehr als vier Bewerber die Anforderungen nach Ziffer III.1 erfüllen. In diesem Fall wird die Rangfolge der Bewerber mittels der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien festgelegt. Die vier Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ist nach der Wertung anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil zum Beispiel mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, gemäß § 75 (6) der Vergabeverordnung (VgV) ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren. Für den Fall, dass ausgewählte Bieter ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren vor dem Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe absagen, behält sich die Vergabestelle vor, Nachrücker zu benennen.
Die Mindestanforderungen sind der Bekanntmachung unter den Punkten III.1.1) - III.1.3) zu entnehmen. Verbleiben nach der vorgenannten Eignungsprüfung mehr als vier geeignete Bewerber so erfolgt die Reduktion der Wirtschaftsteilnehmer anhand der nachfolgend beschriebenen Bewertung. In den unter III.1.3 beschriebenen Kategorien werden wie folgt Punkte vergeben: Es werden maximal zwei Referenzprojekte zu jeder Kategorie (A-E) bewertet (insgesamt also maximal 10 Referenzen).
- Kategorie (A): Kommunikationskonzept, 15 Punkte pro Projekt. Maximal 30 Punkte.
- Es werden zusätzliche Punkte für Kommunikationskonzepte vergeben, die im Rahmen eines städtebaulich-räumlichen Großprojekts (Definition hierzu: Plangebietsgröße mindestens 25 Hektar) entwickelt worden sind. 10 Punkte pro Projekt. Maximal 20 Punkte.
- Kategorie (B): Digitale Kommunikation - Vorbereitung eines Inhalts (Textbausteine und Grafiken/Bilder) für einen digitalen Kommunikationskanal. 5 Punkte pro Projekt. Maximal 10 Punkte.
- Kategorie (C): Gestalterische Arbeit - Entwicklung von Motiven für Öffentlichkeitsarbeit. 5 Punkte pro Projekt. Maximal 10 Punkte.
- Es werden zusätzliche Punkte zu Motiven für Öffentlichkeitsarbeit vergeben, die im Rahmen eines städtebaulich-räumlichen Großprojekts (Definition hierzu: Plangebietsgröße mindestens 25 Hektar) entwickelt worden sind. 5 Punkte pro Projekt. Maximal 10 Punkte.
- Kategorie (D): Durchführung einer Öffentlichkeitsveranstaltung inklusive Moderation für mehr als 100 Teilnehmer. 10 Punkte pro Projekt. Maximal 20 Punkte.
- Es werden zusätzliche Punkte für Öffentlichkeitsveranstaltungen vergeben, die im Rahmen eines städtebaulich-räumlichen Großprojekts (Definition hierzu: Plangebietsgröße mindestens 25 Hektar) durchgeführt worden sind. 5 Punkte pro Projekt. Maximal 10 Punkte.
- Kategorie (E): Erstellung einer Dokumentation und/oder einer Berichterstattung - zum Beispiel von einer Öffentlichkeitsveranstaltung.
5 Punkte pro Projekt. Maximal 10 Punkte.
- Kategorien (A) bis (E): Sonderpunkte Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber - bis zu zwei Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber in einer kreisangehörigen Gemeinde oder einer kreisfreien Stadt mit mindestens 250.000 Einwohnern entwickelt worden sind, werden mit zusätzlichen Punkten bewertet.
10 Punkte pro Projekt. Maximal 20 Punkte.
o Maximal-Punktzahl (ohne zusätzliche beziehungsweise Sonderpunkte): 80 Punkte
o Maximal erreichbare zusätzliche beziehungsweise Sonderpunkte: 60 Punkte
o Maximal- Punktzahl gesamt (inklusive zusätzliche beziehungsweise Sonderpunkte): 140 Punkte