Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
1. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch 3 Referenznachweisen zu belegen.
Auf Verlangen sind die 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätetechnischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschl. eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachauftragnehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal sind auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärungen entsprechend § 6e EU VOB/A
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsbezogenen Einzelnachweise.
Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in der deutschen Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise und Unterlagen zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zusätzlich einzureichen:
Nachweise:
- gültige sprengstoffrechtliche Zulassung (Erlaubnis nach § 7 SprenG)
- Nachweis qualifiziertes Personal nach § 19 SprengG und Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG
- zertifizierter Sachkundiger für Baum- Habitatstrukturen
- Qualifikationsnachweis Baumpflege
- Sachkundigennachweis für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach BGR 128
- Nachweis Qualifizierung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
- Nachweis Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach RSA 21
Unterlagen:
- Formblatt "Räumstelle-Personaleinsatz"
- Formblatt "Räumstelle-Technikeinsatz"