Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Orientierenden Untersuchung war bereits im Jahr 2022 festgestellt worden, dass die
Dacheindeckungen mit Schadstoffen belastet sind. Die eher provisorischen Dacheindeckungen
wurden nach dem Krieg aufgebracht, wobei asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Die
Dacheindeckungen sind schadhaft und müssen im Vorfeld der Zuweisung einer neuen Nutzung
erneuert werden.
Beim Dach über dem 1. OG (Hofseite) besteht die obere Abdichtungslage unterhalb des Dachstuhls
und die an dem Estrich anhaftende Beschichtung aus bituminösen Materialien, welche sich als in
weiten Bereichen asbesthaltig gezeigt haben. Für die Bearbeitung der betroffenen Flächen ist daher
die TRGS 519 zu beachten und umzusetzen.
Im Zuge der maßnahmenbezogenen Gebäudeschadstofferkundung (Gutachten Stadtentwässerung
und Umweltanalytik, SUN) wurden die einzelnen Lagen der Dachabdichtungen auf PAK untersucht.
Dabei wurden PAK-Konzentrationen vom max. 3.300 mg/kg nachgewiesen, was eine Einstufung als
Steinkohlenteerpech nach sich zieht. Hierfür ist eine gesonderte Entsorgung als gefährlicher Abfall
erforderlich. In Betonfugen war in einer Probe eine Vergussmasse mit 5.000 mg/kg PAK festgestellt
worden.
Die direkt auf den Holzbalken verlegten Dachbahnen weisen Konzentrationen von max. 21,0 mg/kg
PAK auf und waren bislang als teerfrei bezeichnet worden. Die tatsächliche Einstufung des Materials
erfolgt nach erfolgtem Abbruch durch Beprobungen am Container bzw. den Haufwerken.
Im o. g. Gutachten wurden im Dachstuhlholz hohe Konzentrationen an mineralischen
Holzschutzderivaten (Chrom, Fluor) nachgewiesen. Diese überschreiten zum Teil die Grenzwerte der
Altholzverordnung und stellen daher gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallnachweis-Verordnung dar.
Organische Holzschutzmittel konnten im Dachstuhlholz nicht nachgewiesen werden.
Da die Dachabdichtung im Rahmen der Gebäudeschadstofferkundung als asbesthaltig erkannt
worden war, wurde im Vorfeld eine Probesanierung durchgeführt, um verschiedene Verfahren in einer
geschützten und messtechnisch begleiteten Atmosphäre zu untersuchen.
Demnach besteht die obere Abdichtungslage unterhalb des Dachstuhls und die an dem Estrich
anhaftende Beschichtung aus bituminösen Abdichtungslagen mit Asbest-Konzentrationen von 0,2-0,5
M%. Die gemessenen Massekonzentrationen überschreiten dabei den Grenzwert von 0,1 M% der
LAGA M23 (s.a. Bericht “Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten“ des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt (2020) für die Einstufung als gefährliche Abfälle. Für die
Bearbeitung der betroffenen Flächen ist die TRGS 519 zu beachten und umzusetzen.
Die am Estrich anhaftende Beschichtung wurde aus dem Schleifstaub beprobt. Dieser wies hohe
Gehalte an PAK auf mit einer Konzentration von 181 mg/kg (Einstufung als Steinkohlenteerpech).
Im Zuge einer Probesanierung wurden Arbeitsplatzmessungen durchgeführt, dabei wurde die
Asbestfaserkonzentration messtechnisch überwacht. Die Ergebnisse ergaben zwischen 4.150 und
8.800 F/m3 (Anzahl Fasern/m3 Luft). Diese Messwerte lagen allesamt unter der Akzeptanzkon-
zentration von 10.000 F/m3 gemäß TRGS 519. Demnach ist geplant diese Arbeiten als Arbeiten
geringer Exposition gemäß der TRGS 519 durchzuführen und nach Abstimmung mit den zuständigen
Behörden unter eingeschränkten Vorgaben des Arbeitsschutzes zu arbeiten. Die zuständige Behörde
wird vor einer Freigabe jedoch eine erneute Messkapmpagne fordern, indem die Faserbelastung unter
den tatsächlich angewandten Verfahren geprüft werden muss. Hierfür ist die temporäre Errichtung
einer Zelteinausung mit Durchführung der relevanten Arbeiten in geschützter Atmosphäre gefordert.
Im Zwischenbereich des Daches befindet sich große Mengen an mit Asbestzement durchsetztem
Bauschutt bzw. Mischabfall. Wegen der vorliegenden organoleptischen Befunde sowie mehrerer
qualitativer Analysen müssen die Abfälle als in weiten Bereichen asbesthaltig bzw. von AZ durchsetzt
bezeichnet werden. Eine händische Trennung der Abfallmengen an der Anfallstelle mit einer groben
Aussortierung von AZ, Holz und Kunststoffen ist damit unabdingbar und Teil der ausgeschriebenen
Leistung. Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis werden Annahmen für die jeweiligen Abfallchargen
getroffen, eine endgültige Einstufung kann erst nach erfolgten Deklarationsanalysen vorgenommen
werden.
Im Bauschutt und Kies/Splitt auf dem Dach im Sanierungsbereich wurden PAK mit Konzentrationen
von 8,6 bis 38 mg/kg nachgewiesen. Auch für diese Charge sind entsprechende Deklarationsanalysen
(erfolgen bauseits) mit nachfolgender Einstufung vorzunehmen.
Geplante Maßnahmen
In Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme soll ab Herbst 2023 die Eindeckung des Flachdachs an
der Hofseite (Dach über 1. OG) entfernt werden. Damit sind der Abbruch des Bestandsdachstuhls mit
Blecheindeckung, die Entfernung der Abdichtungslagen, die Beseitigung sämtlicher Abfallmengen und
der Abbruch des Bestandsestrichs Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung.
Als Abdichtungslage auf dem Dach über 1. OG sowie dem Hauptdach fungiert eine ca. 0,5 - 0,7 cm
starke bituminöse Abdichtung, teilweise mehrlagig, gefolgt von einer ca. 1 - 2 mm dicken
Beschichtung. Beide Lagen wurden als asbesthaltig detektiert. Die Beschichtung haftet an einem
bereichsweise hohl liegenden Gefälleestrich an, welcher eine Stärke zwischen 3,0 und 7,0 cm
aufweist. Darunter folgt der Füllbeton der Kappendecke.
Aufgrund der schlechten Beschaffenheit des Gefälleestrichs ist dieser im Zuge der Maßnahme nach
vorheriger Entfernung sämtlicher Schadstoffe abzubrechen und die anfallenden Materialien zu
entsorgen. Vor Abbruch dieses (unbelasteten) Estrichs ist eine Feinreinigung, nach erfolgtem Abbruch
eine weitere Reinigung durch Absaugen durchzuführen.
Das Gebäude wird während der Abbruch- und Abdichtungsarbeiten abschnittsweise – gem. beil.
Planung zu Gerüst, Gerüstaufzügen und Schutzdächern (s. Anlage) – bauseits mit einem Schutzdach
versehen, welches nach Baufortschritt umgesetzt wird. Aufgrund von Auflagen bezüglich Artenschutz
wird zunächst der Rundbau Nord bearbeitet (ab Takt 4 gem. des beiliegenden Bauzeitenplans). Der
Langbau Nord (Takte 1 bis 3) wird nach Fertigstellung der übrigen Takte geöffnet und saniert.
Bei den Arbeiten ist stets auf die dauernde Sicherheit vor eindringendem Regenwasser besonders zu
achten.
Die Arbeiten sind unter der nachgenannten Ausführungsdauer mit folgenden Eckpunkten auszuführen:
Vorbereitende Arbeiten (Arbeitsplatzmessungen in Einhausung): 3 Arbeitstage
Rundbau Nord (Sektoren 4 - 9): 16 Arbeitstage
Rundbau Süd (Sektoren 9 -14): 16 Arbeitstage
Langbau Süd (Sektoren15 -17): 12 Arbeitstage
Langbau Nord (Sektoren 1 - 3): 12 Arbeitstage
Die Arbeiten zum Dachabbruch laufen als vorgezogene Schadstoffentsorgung, die Arbeiten finden
baubegleitend und in enger Verzahnung zu den anderen Gewerken (Aufbringen einer Notabdichtung,
Reparaturarbeiten an der Fassade, etc.) statt. Siehe hierzu den dieser Ausschreibung beiliegenden
Bauzeitenplan, welcher beginnend ab einem festzulegenden Starttermin verbindlich einzuhalten ist.
Folgender Arbeitsablauf ist für den abschnittsweisen Austausch des Dachaufbaus geplant: (siehe
hierzu den beiliegenden Plan für die Taktung der Dacharbeiten in Anlage 4 sowie den Bauzeitenplan in
Anlage 3):
Usw. - Ziel ist, dass aus Sicherheitsgründen immer 1 Takt Abstand zwischen den Abbruch- und
Dachabdichtungsarbeiten liegt. Das Aufbringen der Notabdichtung ist nicht Teil der ausgeschriebenen
Leistung.
Die Arbeitsabschnitte sind wegen der engen Verzahnung beider Gewerke exakt einzuhalten und
dürfen weder vorgezogen noch verlängert werden - der Personaleinsatz ist hierzu in entsprechender
Stärke einzuplanen.
Die Arbeiten finden unter einem bauseitig gestellten Schutzdach statt, d.h. regenbedingte
Unterbrechungen sind kaum zu erwarten. Stillstandszeiten aus witterungsbedingten Umständen
werden nicht vergütet.
Die genannten Ausführungsfristen sind zwingend einzuhalten, weil alle weiteren Gewerke auf der bei
der Schadstoffsanierung hergestellten baulichen Situation aufbauen.
Im Vorfeld der jeweiligen Sanierungsabschnitte werden seitens des Bauherrn abschnittsweise
Fassadengerüste und Teppentürme/Aufzüge gestellt. Der Zugang erfolgt ausschließlich über diese
Gerüste, der Materialtransport hat jedoch über seitens des AN zu stellende Mobilkräne oder sonstige
Hebezeuge in den Innenhof zu erfolgen.
Stationäre Krananlagen zum Ausbringen von Materialien sind nicht vorhanden! Der AN hat
(Mobil-) Kräne oder Hebezeuge nach seiner Wahl zu stellen, die Leistung ist nicht separat
positioniert, diese Kosten sind in die jeweiligen Positionen für Abbruch und Transport
einzurechnen.
Hierbei ist zu beachten, dass der Abtransport der Abbruchmaterialien wegen des installierten
Schutzdachs nicht direkt aus dem jeweiligen Arbeitsbereich, sondern nur über die jeweils
benachbarten Sektoren erfolgen kann, welche nicht durch Schutzdach bzw. Fassadengerüst belegt
sein werden. Die damit auf dem Dachbereich zwangsweise anfallenden weiteren Transportwege sind
ohne zusätzliche Vergütung in die Einheitspreise einzurechnen.
Frischwasseranschlüsse stehen im Innenhof und auf dem Dach nicht zur Verfügung, ein Anschluss
befindet sich an der Nordseite (s. Anlage 1). Anfallendes (kontaminiertes) Abwasser ist zu sammeln
und auf Kosten des AN zu entsorgen.