Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der 2022 von der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) der Stadt Nürnberg
(ehemaliges Chemisches Untersuchungsamt) durchgeführten technischen Erkundung zur
Altlastensituation wurden im OG 1, 2 und 3 vor allem asbesthaltige Baustoffe entdeckt. Darüber
hinaus sind auch weitere Schadstoffe enthaltenden Bauteile vorhanden:
- Gussasphaltflächen mit an den Unterseiten anhaftendem asbesthaltigem Papier;
Asbestkonzentration: zwischen 5 und 25 %, Bindungsform: schwach gebunden
- Bodenbelag/Schmelze im OG 3: Teerbeschichtung;
Konzentration an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK): 52.000mg/kg.
- Asbesthaltige Bauteile entsprechend der Asbest-Nachbewertung der Stadt Nürnberg
(Gutachten SUN vom 18.02.2022).
- Mischabfälle und Kehricht mit geringen, jedoch nachweisbaren Asbestgehalten
Im 3. OG wurde auf dem gesamten Rundgang nach dem Krieg in verschiedenen Bereichen ein
Gussasphaltboden über den Ursprungsboden betoniert, um die Zugänglichkeit zu den innen
liegenden Räumen zu verbessern. Der Boden selbst ist lediglich in wenigen Bereichen
schadstoffbelastet (PAK-Gehalt max. 52.000 mg/kg). Allerdings haftet in weiten Bereichen an dem
Gussasphaltboden eine Wellpappe an, welche asbesthaltig ist. Auch im 1. OG ist teilweise ein
derartiger Bodenaufbau vorhanden.
Die tatsächliche Einstufung des Materials erfolgt nach erfolgtem Abbruch durch Beprobungen am
Container bzw. den Haufwerken.
Im gesamten Gebäude finden sich verschiedene Mengen an Mischabfall oder Bauschutt, welche
schadstoffbelastet sein können. An exemplarischen Proben wurden ein schwacher Asbestgehalt
sowie erhöhte Konzentrationen an organischen Summenparametern (Glühverlust, DOC, lipophile
Stoffe) nachgewiesen, die potenzielle Einstufung der Proben lautet DK 2 bzw. DK 3 nach
Deponieverordnung.
Diese Messwerte sind jedoch nicht repräsentativ und können daher nur als Annäherung dienen.
Größere Mengen an Mischabfällen befinden sich vor allem in den Schächten sowie in den Räumen
der Zwischengeschosse (z. B. im Zwischengeschoss über dem 1. OG). Vor allem
dort liegt ein Abfallaufkommen von insgesamt ca. 100-150 m3 vor.
Die Versorgungsschächte an der Hofseite der Lüftungszentralen (OG 3) waren bislang nur
eingeschränkt einsehbar. Das Aufkommen von Mischabfall wird im vom 3. OG aus zugänglichen
Bereichen auf insgesamt ca. 20-30 m3 geschätzt.
Im Zuge der Sanierungsplanung wurden Sanierungsversuche im 3. Obergeschoss vorgenommen.
Diese Untersuchungen bestätigten die Vermutung, dass das asbestbelastete Papier an der
Gussasphaltlage anhaftet und sich nicht abtrennen lässt. Im Zuge des Vorversuchs wurden darüber
hinaus folgende Erkenntnisse gewonnen:
- Im Zuge einer Probesanierung wurde bei Arbeitsplatzmessungen die Akzeptanzkonzentration nach
der TRGS 519 von 10.000 Fasern/m3 Luft deutlich unterschritten.
- Die Oberfläche des Estrichs ließ sich im Probebereich nach Abheben des Gussasphalts durch
Absaugen reinigen und auf diese Weise dekontaminieren.
- Aufgrund der gemessenen Asbestkonzentrationen im Arbeitsbereich unterhalb der Akzeptanz-
konzentration besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Abstimmung mit dem GAA auf gewisse
strengere Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu verzichten.
Geplante Maßnahmen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung in den Obergeschossen
(OG 1-3) einschließlich der Zwischengeschosse. (s. Planbeilage).
Im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme sollen ab Herbst 2023 vor allem die belasten
Fußbodenbereiche (asbesthaltige Pappe unter dem Gussasphalt) saniert werden. Das asbesthaltige
Material ist gesondert zu beproben, entsprechend den Laborergebnissen zu deklarieren und nach den
geltenden Vorschriften zu entsorgen.
Weiterhin sind große Bereiche mit Mischabfällen (Bauschutt, Holz, Pappen, Kehricht usw.)
vorhanden. Diese Abfälle sind nach Angabe der Bauleitung des AG aufzunehmen, vor Ort zu trennen,
zu verpacken, in den Innenhof zu transportieren und in entsprechende Behältnisse einzulegen.
Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten die erforderlichen (mobilen) Gerüste zu stellen. Der
Materialtransport kann über den Aufzug bzw. seitens des AN zu stellende Mobilkräne oder sonstige
Hebezeuge in den Innenhof zu erfolgen. Die entsprechenden Ausbringöffnungen sind bei Bedarf
durch den AN herzustellen.
Stationäre Krananlagen zum Ausbringen von Materialien sind nicht vorhanden! Der AN hat
(Mobil-) Kräne oder Hebezeuge nach seiner Wahl zu stellen, die Leistung ist nicht separat
positioniert, diese Kosten sind in die jeweiligen Positionen für Abbruch und Transport
einzurechnen.
Der AG stellt für die Arbeiten einen zentralen Baustromanschluss kostenfrei zur Verfügung. Durch
den AN sind darüber hinaus in jeder Etage Unterverteiler anzubringen. Die weitere Verlegung von
Leitungen zur Einsatzstelle ist Sache des AN und ist in die Positionen einzukalkulieren.
Frischwasseranschlüsse stehen im Gebäude nicht zur Verfügung, ein Anschluss befindet sich an der
Nordseite (s. Anlage 1). Anfallendes (kontaminiertes) Abwasser ist zu sammeln und auf Kosten des
AN zu entsorgen.