-Aufmaß- und Planungsleistungen-Schutzmaßnahmen, Witterungsschutz Fassadenöffnungen-Demontage von ca. 41 Bestandsfenstern-Montage von ca. 83 Stahlfenstern-Montage von ca. 50 Außentüren Stahl z.T. mit Oberlichtern-Montage von ca. 2 RS- Innentüren Stahl-Montage von Zubehör/ Ausstattung wie Oberlichtbeschläge, Türschließer, Drehtürantriebe, Türpuffer, Haftmagnete, etc. Die Baustelle befindet sich im sogenannten Torso, bestehend aus Rundbau und Langbau, der Kongresshalle am Dutzendteich in Nürnberg. Die Arbeiten finden in Abschnitten an der Straßenfassade im E0 (Arkadengang), E1 und E2, sowie im Sockelgeschoss an der Hoffassade statt. // Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der unvollendeten und aktuell nicht nutzbaren Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis 1939 (Einstellung der Baumaßnahme) errichtet und ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den späteren Ausbau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des Rohbaus und die Herstellung einer dichten Gebäudehülle.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kongresshalle Nürnberg - Stahl- Glaselemente (Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzerhalt)
Referenznummer: 2026005449
Kurze Beschreibung:
-Aufmaß- und Planungsleistungen-Schutzmaßnahmen, Witterungsschutz Fassadenöffnungen-Demontage von ca. 41 Bestandsfenstern-Montage von ca. 83 Stahlfenstern-Montage von ca. 50 Außentüren Stahl z.T. mit Oberlichtern-Montage von ca. 2 RS- Innentüren Stahl-Montage von Zubehör/ Ausstattung wie Oberlichtbeschläge, Türschließer, Drehtürantriebe, Türpuffer, Haftmagnete, etc. Die Baustelle befindet sich im sogenannten Torso, bestehend aus Rundbau und Langbau, der Kongresshalle am Dutzendteich in Nürnberg. Die Arbeiten finden in Abschnitten an der Straßenfassade im E0 (Arkadengang), E1 und E2, sowie im Sockelgeschoss an der Hoffassade statt. // Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der unvollendeten und aktuell nicht nutzbaren Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis 1939 (Einstellung der Baumaßnahme) errichtet und ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den späteren Ausbau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des Rohbaus und die Herstellung einer dichten Gebäudehülle.
-Aufmaß- und Planungsleistungen-Schutzmaßnahmen, Witterungsschutz Fassadenöffnungen-Demontage von ca. 41 Bestandsfenstern-Montage von ca. 83 Stahlfenstern-Montage von ca. 50 Außentüren Stahl z.T. mit Oberlichtern-Montage von ca. 2 RS- Innentüren Stahl-Montage von Zubehör/ Ausstattung wie Oberlichtbeschläge, Türschließer, Drehtürantriebe, Türpuffer, Haftmagnete, etc. Die Baustelle befindet sich im sogenannten Torso, bestehend aus Rundbau und Langbau, der Kongresshalle am Dutzendteich in Nürnberg. Die Arbeiten finden in Abschnitten an der Straßenfassade im E0 (Arkadengang), E1 und E2, sowie im Sockelgeschoss an der Hoffassade statt. // Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der unvollendeten und aktuell nicht nutzbaren Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis 1939 (Einstellung der Baumaßnahme) errichtet und ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den späteren Ausbau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des Rohbaus und die Herstellung einer dichten Gebäudehülle.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 6595c06c-b13c-47d9-999f-cf3ba3879698
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Postleitzahl: 90471
Stadt: Bayernstraße 100
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund vom AG nicht zu vertretender Umstände konnte ursprünglich angenommene Fertigungs- und Montageablauf terminlich nicht gehalten werden. Dies führt dazu, dass die Gebäudehülle im Winterzeitraum nicht geschlossen sein wird und der weitere Ausbau nur mit Winterbaumaßnahmen umgesetzt werden kann. Das schnellstmögliche Schließen der Gebäudehülle dient dem Schutz des hochrangigen Baudenkmals Kongresshalle vor der Witterung.
Um den Ausbau nicht zu behindern und dadurch Mehrkosten, sowie einen Verzug des Fertigstellungstermin zu verhindern muss der Baufortschritt innerhalb der beiliegenden Terminschiene zwingend gehalten werden.
Diese Umstände begründen die Dringlichkeit des Verfahrens gem. §10a Abs. 3 EU VOB/A.
Aufgrund vom AG nicht zu vertretender Umstände konnte ursprünglich angenommene Fertigungs- und Montageablauf terminlich nicht gehalten werden. Dies führt dazu, dass die Gebäudehülle im Winterzeitraum nicht geschlossen sein wird und der weitere Ausbau nur mit Winterbaumaßnahmen umgesetzt werden kann. Das schnellstmögliche Schließen der Gebäudehülle dient dem Schutz des hochrangigen Baudenkmals Kongresshalle vor der Witterung.
Um den Ausbau nicht zu behindern und dadurch Mehrkosten, sowie einen Verzug des Fertigstellungstermin zu verhindern muss der Baufortschritt innerhalb der beiliegenden Terminschiene zwingend gehalten werden.
Diese Umstände begründen die Dringlichkeit des Verfahrens gem. §10a Abs. 3 EU VOB/A.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-06 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest,
dass Preisangaben nicht nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses
Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses
Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis zu Referenzen zu bestimmten Arbeiten umfasst folgende Angaben folgenden Angaben vorlegen zu mind 5 Referenzobjekten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Anzugeben sind Referenzobjekte, die in den letzten 5 Geschäftsjahren ausgeführt wurden und zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nachweislich vollständig abgeschlossen sind.
Mindestanforderungen:
Referenz 1 und 2 – Denkmalschutz: Angabe von mind. zwei Referenzobjekten im denkmalgeschützten Bestand.
Referenz 3 und 4 – Großprojekt Stahl: Angabe von mind. zwei Referenzobjekten mit der Fertigung und Montage von Fenstern aus Stahl mit einem Projektumfang von mind. 20 Elementen, jeweils größer 2 qm Fensterfläche.
Referenz 5 – Sonderkonstruktion: Angabe von mind. einem Referenzobjekt mit der Fertigung und Montage von Stahlfenstern mit einer Systemhöhe von mindestens 3,00 m und Stahlfenstern mit Rund- bzw. Segmentbögen.
Werden weniger Referenzen als in den Mindestanforderungen gefordert, oder nicht den o.g. Kriterien entsprechende Referenzen benannt, so führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zu Referenzen zu bestimmten Arbeiten umfasst folgende Angaben folgenden Angaben vorlegen zu mind 5 Referenzobjekten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Anzugeben sind Referenzobjekte, die in den letzten 5 Geschäftsjahren ausgeführt wurden und zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nachweislich vollständig abgeschlossen sind.
Mindestanforderungen:
Referenz 1 und 2 – Denkmalschutz: Angabe von mind. zwei Referenzobjekten im denkmalgeschützten Bestand.
Referenz 3 und 4 – Großprojekt Stahl: Angabe von mind. zwei Referenzobjekten mit der Fertigung und Montage von Fenstern aus Stahl mit einem Projektumfang von mind. 20 Elementen, jeweils größer 2 qm Fensterfläche.
Referenz 5 – Sonderkonstruktion: Angabe von mind. einem Referenzobjekt mit der Fertigung und Montage von Stahlfenstern mit einer Systemhöhe von mindestens 3,00 m und Stahlfenstern mit Rund- bzw. Segmentbögen.
Werden weniger Referenzen als in den Mindestanforderungen gefordert, oder nicht den o.g. Kriterien entsprechende Referenzen benannt, so führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,- in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,- in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Elektronische Rechnungsstellung erforderlich
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 855daf8c-fe9f-4b20-b84c-8e495602d628
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Entsprechend der Regelungen in §§ 160, 161 GWB
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 207-738626 (2026-10-23)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-02+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 86261cbb-e4df-44ea-a479-8c0acd0badaa-01
Quelle: OJS 2026/S 213-760660 (2026-11-02)