Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein Gebiet von 34 km2 mit ca. 370 Festpunkten, wobei Wasserwege und eine Eisenbahnbrücke zu überqueren sind. Bei dem Präzisionsnivellement wird jede Strecke im Hin- und Rückweg gemessen. Um Senkungseinflüsse auf das Messergebnis zu minimieren werden die Messungen in möglichst kurzer Zeit erfasst. Die nächsten Messungen sollen im Rahmen einer Dienstleistung im April/Mai 2024, 2025 und 2026 durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/431623📞
E-Mail: thomas.krefft@bge.de📧
Fax: +49 5171/431502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49663298🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konrad 1_Konrad 2 - Nivellement über Tage Konrad 2024, 2025 und 2026
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein Gebiet von 34 km2 mit...”
Kurze Beschreibung
Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein Gebiet von 34 km2 mit ca. 370 Festpunkten, wobei Wasserwege und eine Eisenbahnbrücke zu überqueren sind. Bei dem Präzisionsnivellement wird jede Strecke im Hin- und Rückweg gemessen. Um Senkungseinflüsse auf das Messergebnis zu minimieren werden die Messungen in möglichst kurzer Zeit erfasst. Die nächsten Messungen sollen im Rahmen einer Dienstleistung im April/Mai 2024, 2025 und 2026 durchgeführt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Oberirdische Vermessung📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein Gebiet von 34 km2 mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein Gebiet von 34 km2 mit ca. 370 Festpunkten, wobei Wasserwege und eine Eisenbahnbrücke zu überqueren sind. Bei dem Präzisionsnivellement wird jede Strecke im Hin- und Rückweg gemessen. Um Senkungseinflüsse auf das Messergebnis zu minimieren werden die Messungen in möglichst kurzer Zeit erfasst. Die nächsten Messungen sollen im Rahmen einer Dienstleistung im April/Mai 2024, 2025 und 2026 durchgeführt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Messkonzept
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Auszug aus dem Handelsregister - nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung über die Zahlung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Auszug aus dem Handelsregister - nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB §123 und §124
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angbotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (mind. 5 Mio. € für Personenschäden und mind. 10 Mio. € für Sachschäden)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung über Erfahrungen in der Ausführung von Feinnivellements
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des BundesPostanschrift
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 181-566366 (2023-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Eschenstraße 55
Telefon: +49 5171-431653📞
E-Mail: dennis.dahlke@bge.de📧
Fax: +49 5171-431502 📠
URL: https://www.bge.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konrad 1_Konrad 2 - Nivellement über Tage Konrad 2024, 2025 und 2026
TEDE5/2023-041141”
Kurze Beschreibung: Konrad 1_Konrad 2 - Nivellement über Tage Konrad 2024, 2025 und 2026
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 222 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Konrad 1_Konrad 2 - Nivellement über Tage Konrad 2024, 2025 und 2026
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 181-566366
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vermessungsbüro Stollenwerk & Burghof
Postort: Bergheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 222 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2024/S 017-047355 (2024-01-19)