KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTER

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Unterstützungsleistungen im KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTER

Deadline

Deadline 2026-11-20

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTER
Referenznummer: VG-3000-2026-0072
Kurze Beschreibung: Unterstützungsleistungen im KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTER
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 844 800 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Bundesvorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software im Bereich der Länderfinanzbehörden. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Hessen die Entwicklung und Pflege des Verfahrens GINSTER (Grundinformations-dienst Steuer). GINSTER verwaltet für alle Steuerpflichtigen die relevanten Stammdaten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, etc.). Andere Verfahren können auf diese Querschnittinformationen zugreifen, die bei der Namensabfrage und beim Datenaustausch helfen. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Unterstützungleistungen im KONSENS- Projektmanagement. Das für den Einsatz vorgesehene Personal muss über folgende Erfahrungen verfügen: •Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Leitung von insgesamtmindestens drei Projekten mit Projektteams bestehend aus mindestens 10 Mitarbeitenden, wobei die Laufzeit eines Projektes mindestens 1 Jahr betragen muss. Zu den Aufgaben der Leitung zählt insbesondere: oKoordination, Unterstützung und Pflege des eigenen Projektes oErstellung von monatlichen Projekt-Statusberichten im KONSENS- Um-felds oAbstimmung des Projektes mit zuliefernden KONSENS-Verfahren und der erweiterten Gesamtleitung KONSENS (Zentrale Organisationsein-heiten = ZOE) oSicherstellung und Einhaltung der PM-Prozesse nach den KONSENS-Standards und Vorgehensweisen oUnterstützung und Teilnahme für das Verfahren GINSTER in der Fachgruppe MPM und ZOE MPM Die genannten Erfahrungen müssen sich auf Leistungen im KONSENS-Umfeld beziehen und dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. •Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Erstellung und Pflege von (technischen) Konzepten sowie deren Umsetzung zu Betriebsorganisations- oder Migrationsvorhaben. oErstellung der Dokumentation für KONSENS (z.B. Projektaufträge, Projektabschlussberichte, Betriebliche Umsetzungskonzepte, usw.) Die genannten Erfahrungen müssen sich auf Leistungen im KONSENS-Umfeld beziehen und dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. •Mindestens 2 Jahre Erfahrung in Betriebsprozessen des Incident-, Problem-, Change-, Release- und Availability- Managements nach ITIL-ITSM, technisch unterstützt durch ein entsprechendes Ticketsystem (z.B. BMC Remedy, Confluence und Jira). Die genannten Erfahrungen müssen sich auf Leistungen im KONSENS-Umfeld beziehen und dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. •Bachelor-Abschluss oder Diplom-Abschluss (FH) in einer IT-nahen Disziplin (z.B. Wirtschaftsinformatik) oder in der Praxis erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten. •Mindestens drei Jahre Erfahrung mit dem Projektmanagement Tool InStep. •Zertifikat SCRUM Master •Zertifikat SAFe Certified Agilist •Zertifikat ITIL Aufgaben Für das Verfahren GINSTER sind im Rahmen des Vorhabens KONSENS eine Vielzahl von Projekten und Teilprojekten durchzuführen. Hierunter zählen Projektleitungen für eigene Produkte, Teilprojektleitungen für Zulieferungen zu Fremdprodukten und die Mitarbeit im Verfahrensmanagement. Durch die speziellen KONSENS-Vorgaben sind tiefgreifende Kenntnisse in die Struktur und eigenentwickelten Tools zwingend erforderlich. Diese lassen sich in drei Teilbereiche untergliedern: 1.)Projektleitung für eigene Produkte: -Koordination, Unterstützung und Pflege des eigenen Produkts -Erstellung von monatlichen Projekt-Statusberichten im KONSENS- und HZD- Umfelds -Planung des Produkts in InStep -Abstimmung des Produkts mit zuliefernden KONSENS-Verfahren und der er weiterten Gesamtleitung KONSENS (Zentrale Organisationsein-heiten = ZOE) -Erstellung der Dokumentation für KONSENS (z.B. Projektaufträge, Projektabschlussberichte, Betriebliche Umsetzungskonzepte, usw.) -Erstellung von technischen Anforderungen für die Entwicklung -Sicherstellung und Einhaltung der PM-Prozesse nach den KONSENS-Standards und Vorgehensweisen -Unterstützung und Teilnahme für das Verfahren GINSTER in der Fachgruppe MPM und ZOE MPM -Vertretung von Projektleitungen 2.)Teilprojektleitungen für Fremdprodukte: -Zuarbeit zu Fremdprodukten eines anderen KONSENS-Verfahrens -Koordination der eigenen Entwicklung -Abstimmung des Fremdprodukts mit dem verantwortlichen Verfahren und der erweiterten Gesamtleitung KONSENS (ZOE) -Erstellung von technischen Anforderungen für die Entwicklung -Vertretung von Teilprojektleitern 3.)Mitarbeit im Verfahrensmanagement: -Unterstützung, Planung und Pflege eigener Produkte -Zuarbeit Statusbericht Verfahren GINSTER in KONVIC -Zuarbeit Planungs- und Priorisierungsprozess für das Verfahren GINSTER
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Auftragswert wird auf 844.800,00 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 844.800,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen des Höchstwerts vorzunehmen, bleibt hiervon unberührt.
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Dauer: 24 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und eine zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu maximal vier Jahren.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-20 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Unterstützungsleistungen im Rahmen des KONSENS-Projektmanagements (a)Koordination, Unterstützung und Pflege des eigenen Projektes (b)Erstellung von monatlichen Projekt-Statusberichten im KONSENS-Umfeld (c)Abstimmung des Projektes mit zuliefernden KONSENS-Verfahren und der erweiterten Gesamtleitung KONSENS (Zentrale Organisationsein-heiten = ZOE) (d)Sicherstellung und Einhaltung der PM-Prozesse nach den KONSENS-Standards und Vorgehensweisen •Umfang: Mindestens 440 Personentage (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verlehunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei: "Verpflichtungserklärung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HTVG) vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verlehunternehmer in EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung in EU-Ausland erbringen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Nationale Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de 📧
Telefon: +49 611340 0 📞
Fax: +49 611340 1150 📠
URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a12eef62d9-5c648bba7820440b 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert wird. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die nachfolgenden Zuschlagskriterien bewertet: Preis zu 30 % Leistung zu 70 % Aus der Preispunktzahl (P) und dem Gewichtungsfaktor 30% wird der Index (P) errechnet. Hierdurch erhält der beste (= günstigste) Bieterpreis den maximalen Index (P) von 60 (= 200* 0,3). Die übrigen Bieterpreise bekommen in Relation dazu den entsprechenden (niedrigeren) Index. Die wertungsrelevante Leistungspunktezahl ergibt sich jeweils aus Feld I 25 des Kriterienkatalogs. Die benannte Person muss mindestens 140 Punkte erreichen. Es können maximal 200 Punkte erreicht werden. Sofern die benannte Person in dem für sie eingereichten Kriterienkatalog die Mindestpunktzahl nicht erreicht, wird das Angebot im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Nichterreichen der Mindestpunktzahl durch die benannte Person führt zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren. Die ermittelte Leistungspunktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 0,7 multipliziert und als Index (L) in die Gesamtbewertung einbezogen. Der Index (L) wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei maximal 200 Punkten kann ein maximaler Index (L) von 140 (=200*0,7) Punkten erreicht werden. Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses (Gesamtindex als Kennzahl Z) und somit zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die Werte des erreichten Index (P) und des Index (L) addiert. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtindex (Z) hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Erreichen zwei Bieter denselben Gesamtindex, erhält der Bieter mit dem höchsten Index (L) den Zuschlag. Danach entscheidet das Los.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 204-728945 (2026-10-20)