Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Schleswig-Holstein im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus der Fachgruppeneinteilung (Anlage 5 zu dieser Veröffentlichung). Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 2023-02-03-NW-PEN-Open House
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Schleswig-Holstein im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus der Fachgruppeneinteilung (Anlage 5 zu dieser Veröffentlichung). Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Schleswig-Holstein im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus der Fachgruppeneinteilung (Anlage 5 zu dieser Veröffentlichung). Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK692C/documents🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2024-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-08 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 028-082657
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK NordWest unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung den Vertrag anfordern (Kontaktdaten: siehe Ziffer I. 1); E-Mailadresse: kontrastmittelausschreibung.sh@nw.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s.u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.12.2024 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 05.02.2023 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu open house- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt auf schriftlichem Wege an die Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein.
Das Nähere zur Auftragsbeschreibung ergibt sich jeweils aus den abrufbaren Unterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und den Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK692C
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK NordWest unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung den Vertrag anfordern (Kontaktdaten: siehe Ziffer I. 1); E-Mailadresse: kontrastmittelausschreibung.sh@nw.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s.u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.12.2024 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 05.02.2023 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu open house- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt auf schriftlichem Wege an die Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein.
Das Nähere zur Auftragsbeschreibung ergibt sich jeweils aus den abrufbaren Unterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und den Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK692C
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fachgruppe E
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich.
Anwendungsgebiete:
- zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radiokulographie
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist.
(2) Abgabe einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung bzgl. Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG
bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG: Mit dieser Eigenerklärung erklärt der Bieter, dass er für alle angebotsgegenständlichen Kontrastmittel über eine entsprechende Großhandelserlaubnis, Herstellererlaubnis, Einfuhrerlaubnis oder Apothekenbetriebserlaubnis verfügt (Mehrfachantwort möglich).
bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG: Mit dieser Eigenerklärung erklärt der Bieter, dass er für alle angebotsgegenständlichen Kontrastmittel über eine entsprechende Großhandelserlaubnis, Herstellererlaubnis, Einfuhrerlaubnis oder Apothekenbetriebserlaubnis verfügt (Mehrfachantwort möglich).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vorlage der Vereinbarung zwischen Bieter und Unterauftragnehmer auf Verlangen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Postort: Dortmund
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postort: Hamburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Postort: Hannover
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK Hanseatische Krankenkasse
hkk (Handelskrankenkasse)
Postort: Bremen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Postort: Wuppertal
Name des öffentlichen Auftraggebers: KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion Nord
Techniker Krankenkasse (TK)
BKK Landesverband NORDWEST
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), als landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Postort: Kassel
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Postort: Kiel
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK - Die Innovationskasse
Postort: Lübeck
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de🌏
: www.dak.de🌏
: www.kkh.de🌏
: www.hek.de🌏
: www.hkk.de🌏
: www.barmer.de🌏
: www.knappschaft.de🌏
: www.tk.de🌏
: www.bkk-nordwest.de🌏
: www.svlfg.de🌏
: www.vdek.com🌏
: www.die-ik.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK692C/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Edisonstraße 70
Postort: Kiel-Wellsee
Postleitzahl: 24145
Kontaktperson: Team Arzneimittel
E-Mail: kontrastmittelausschreibung.sh@nw.aok.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK NordWest unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung den Vertrag anfordern (Kontaktdaten: siehe Ziffer I. 1); E-Mailadresse: kontrastmittelausschreibung.sh@nw.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s.u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK NordWest unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung den Vertrag anfordern (Kontaktdaten: siehe Ziffer I. 1); E-Mailadresse: kontrastmittelausschreibung.sh@nw.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s.u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.12.2024 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 05.02.2023 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.12.2024 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 05.02.2023 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu open house- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt auf schriftlichem Wege an die Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein.
3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu open house- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt auf schriftlichem Wege an die Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein.
Das Nähere zur Auftragsbeschreibung ergibt sich jeweils aus den abrufbaren Unterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und den Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK692C
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).".