Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Westfalen-Lippe im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus der Fachgruppeneinteilung (Anlage 06 zu dieser Veröffentlichung). Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kontrastmittel - Wirkstoffübergreifendes Open-House-Verfahren für die KV-Region Westfalen-Lippe
Referenznummer: 18548_2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Westfalen-Lippe im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus der Fachgruppeneinteilung (Anlage 06 zu dieser Veröffentlichung). Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Westfalen-Lippe im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus der Fachgruppeneinteilung (Anlage 06 zu dieser Veröffentlichung). Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Fachgruppe E
Beschreibung der Beschaffung:
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intrathekal Anwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radiokulographie und - CT-Myelographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07), weitere möglich Darreichungsformen: Alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs Konzentration: alle Konzentrationen eines Wirkstoffs innerhalb der Spanne 200 mg/ml - 300 mg/ml Packungsgröße: Alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 06 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intrathekal Anwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radiokulographie und - CT-Myelographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07), weitere möglich Darreichungsformen: Alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs Konzentration: alle Konzentrationen eines Wirkstoffs innerhalb der Spanne 200 mg/ml - 300 mg/ml Packungsgröße: Alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 06 zur Angebotsaufforderung.
Zusätzliche Informationen:
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK NordWest den Vertrag unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung (Anlage 04) anfordern (Kontaktdaten E-Mailadresse: kontrastmittelausschreibung.wl@nw.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise bzw. Abschläge sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. 2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.10.2027 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin am 24.11.2025 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt. 3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu Open-House- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt auf schriftlichem Wege an die Vertragsärzte im KV-Bezirk Westfalen-Lippe. Das Nähere zur Auftragsbeschreibung ergibt sich jeweils aus den abrufbaren Unterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und den Vertragsbedingungen.
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK NordWest den Vertrag unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung (Anlage 04) anfordern (Kontaktdaten E-Mailadresse: kontrastmittelausschreibung.wl@nw.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise bzw. Abschläge sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. 2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.10.2027 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin am 24.11.2025 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt. 3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu Open-House- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt auf schriftlichem Wege an die Vertragsärzte im KV-Bezirk Westfalen-Lippe. Das Nähere zur Auftragsbeschreibung ergibt sich jeweils aus den abrufbaren Unterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und den Vertragsbedingungen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reagentien und Kontrastmittel📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Erfüllungsort befindet sich im KV-Bezirk Westfalen-Lippe.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Fachgruppe M
Beschreibung der Beschaffung:
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT Anwendung: intraartikuläre Anwendung Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie NSF-Risiko: niedrige NSF Risikoklasse Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Gadotersäure (V08CA02) Darreichungsform: Alle zugelassenen Darreichungsformen des Wirkstoffs Konzentration: 0,0025 mmol/ ml Packungsgröße: Alle zugelassenen Packungsgrößen des Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 06 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT Anwendung: intraartikuläre Anwendung Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie NSF-Risiko: niedrige NSF Risikoklasse Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Gadotersäure (V08CA02) Darreichungsform: Alle zugelassenen Darreichungsformen des Wirkstoffs Konzentration: 0,0025 mmol/ ml Packungsgröße: Alle zugelassenen Packungsgrößen des Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 06 zur Angebotsaufforderung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Fachgruppe P
Beschreibung der Beschaffung:
Bezeichnung: Bariumsulfat-haltige Kontrastmittel Anwendung: Oral Anwendungsgebiete: Darstellung des Verdauungstraktes (gesamt/teilweise) durch CT oder Röntgen Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Bariumsulfat (V08BA) Darreichungsform: Alle zugelassenen Darreichungsformen des Wirkstoffs Konzentrationen: Alle Konzentrationen des Wirkstoffs Packungsgröße: Alle zugelassenen Packungsgrößen des Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 06 zur Angebotsaufforderung.
Bezeichnung: Bariumsulfat-haltige Kontrastmittel Anwendung: Oral Anwendungsgebiete: Darstellung des Verdauungstraktes (gesamt/teilweise) durch CT oder Röntgen Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Bariumsulfat (V08BA) Darreichungsform: Alle zugelassenen Darreichungsformen des Wirkstoffs Konzentrationen: Alle Konzentrationen des Wirkstoffs Packungsgröße: Alle zugelassenen Packungsgrößen des Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 06 zur Angebotsaufforderung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Open-House-/Zulassungsverfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2027-10-31 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.10.2027 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin am 24.11.2025 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.10.2027 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin am 24.11.2025 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.10.2027 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin am 24.11.2025 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.10.2027 (12:00 Uhr) jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin am 24.11.2025 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2027-10-29 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Begründung der Verfahrenswahl:
Die Verträge sind gem. § 56 SGB X in Schriftform zu schließen. Demnach erhalten interessierte Unternehmen die per E-Mail angeforderten Vertragsunterlagen elektronisch, und können diese bei Beitrittsabsicht sodann postalisch einreichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist. (2) Abgabe einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist. (2) Abgabe einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung. (3) Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung.
Eignungskriterium: Supply-Chain-Management
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis: Das interessierte Unternehmen reicht einen Nachweis zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis in Form eines Scans/Kopie ein. -Großhandelserlaubnis oder -Herstellungserlaubnis oder -Einfuhrerlaubnis oder -Apothekenbetriebserlaubnis
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis: Das interessierte Unternehmen reicht einen Nachweis zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis in Form eines Scans/Kopie ein. -Großhandelserlaubnis oder -Herstellungserlaubnis oder -Einfuhrerlaubnis oder -Apothekenbetriebserlaubnis
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK NordWest
Nationale Registrierungsnummer: DE 124159739
Postanschrift: Die Gesundheitskasse.
Postleitzahl: 58079
Postort: Hagen
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontrastmittelausschreibung.wl@nw.aok.de📧
Telefon: 08002655000📞
URL: https://www.aok.de/pk/nordwest/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LMDRH/documents🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LMDRH🌏
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Schutz besonders sensibler Informationen
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6LMDRH#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 168 Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).".
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 168 Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).".
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 226-779421 (2025-11-21)