Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 15 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen. - Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe: Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart. - Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 2023-07-18-MEH-PEN
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln.
Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 15 Fachlosen zusammengefasst.
Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen.
- Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe:
Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart.
- Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln.
Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 15 Fachlosen zusammengefasst.
Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen.
- Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe:
Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart.
- Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln.
Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 15 Fachlosen zusammengefasst.
Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen.
- Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe:
Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart.
- Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos A
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes
insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder -
zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie
Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglich
Konzentration: alle Konzentrationen möglich
Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann
die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.)
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Zusätzliche Informationen:
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos B
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
- Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie,
- MRT anderer Organe,
- Angiographie,
Konzentration: 0,5 mmol/ml oder 1,0 mmol/ml
Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/ oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml)
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos M
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Anwendung: intraartikulär
direkte Magnetresonanz-Arthrographie
Konzentration: 0,0025 mmol/ml
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos N
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT mit renaler/biliärer Ausscheidung,
Anwendung: intravenös, weitere möglich,
Anwendungsgebiete: MRT Leber
Konzentration: 0,5 mmol/ml
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml und 15 ml und 20 ml
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos O
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Paramagnetische kombiniert extrazelluläre und hepatobiliäre lineare Kontrastmittel für MRT,
Konzentration: 0,25 mmol/ml
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos P
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Bariumsulfathaltige Kontrastmittel,
Anwendung: oral/intestinal,
Anwendungsgebiete: Darstellung des Verdauungstraktes (gesamt/teilweise) durch CT und/oder Röntgen; weitere möglich,
Konzentration - Mindestanforderungen:
- Konzentration 40 mg/ml bis 50 mg/ml -> 150 ml
- Konzentration 800 mg/ml bis 1000 mg/ml -> 2000 ml
- Pulver zur Herstellung einer Suspension keine Konzentrationsangabe möglich, aber verfügbare Abpackungen entsprechend zur Herstellung von Suspensionen in zuvor aufgeführten Konzentrationen und Volumen (Konzentration bis 50 mg/ml Abpackungen mit bis zu 7500 mg BaSO4; Konzentration 800 mg/ml bis 1000 mg/ml Abpackungen mit 1600 g bis 2000 g BaSO4
- Pulver zur Herstellung einer Suspension keine Konzentrationsangabe möglich, aber verfügbare Abpackungen entsprechend zur Herstellung von Suspensionen in zuvor aufgeführten Konzentrationen und Volumen (Konzentration bis 50 mg/ml Abpackungen mit bis zu 7500 mg BaSO4; Konzentration 800 mg/ml bis 1000 mg/ml Abpackungen mit 1600 g bis 2000 g BaSO4
Darreichungsform: [flüssig] Suspension oder Pulver zur Herstellung einer Suspension,
Packungsgröße: Es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein!
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos Q
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel,
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,15 ml Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektions-/Infusionsdispersion; weitere möglich,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Zusätzliche Informationen:
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese ist wie folgt festgelegt:
01.01.2024 bis 31.12.2024: 30 ml
01.01.2025 bis 30.06.2025: 45 ml
01.07.2025 bis 31.12.2025: 60 ml
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos R
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform,
Zusätzliche Informationen:
01.01.2024 bis 31.12.2024: 75 ml
01.01.2025 bis 30.06.2025: 113 ml
01.07.2025 bis 31.12.2025: 150 ml
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 - Fachlos S
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege,
Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos A
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.)
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos B
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung: Miktionzystouretrographie,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos C
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos E
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos G
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung: Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos H
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos J
Losnummer: 22
Zusätzliche Informationen:
01.01.2024 bis 31.12.2024: 400 ml
01.01.2025 bis 30.06.2025: 600 ml
01.07.2025 bis 31.12.2025: 800 ml
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos K
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos M
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos N
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos O
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos P
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos Q
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos R
Losnummer: 29
Zusätzliche Informationen: 01.07.2025 bis 31.12.2025: 150 ml
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 - Fachlos S
Losnummer: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit angemessenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, verfügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit angemessenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, verfügt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberinnen ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung durch das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen vier Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung durch das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen vier Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zu Produktions- oder Lieferkapazitäten
(2) Eigenerklärung bzgl. Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
(a) Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen können bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung der Nachweise nicht bereits mit der Abgabe des Angebots, werden diese durch die Auftraggeberinnen von den beiden bestplatzierten Bietern des betreffenden Loses nach der Angebotsöffnung und vor Versendung der Vorabinformationen angefordert. Die Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung bei den Auftraggeberinnen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen können bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung der Nachweise nicht bereits mit der Abgabe des Angebots, werden diese durch die Auftraggeberinnen von den beiden bestplatzierten Bietern des betreffenden Loses nach der Angebotsöffnung und vor Versendung der Vorabinformationen angefordert. Die Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung bei den Auftraggeberinnen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, einzureichen.
(1) gemäß Anlage 6 der Vergabeunterlagen: Nachweis/e der Produktions- oder Lieferkapazität
(2) Eigenerklärung zur Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Postort: Wuppertal
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postort: Hamburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Postort: Hannover
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK-Hanseatische Krankenkasse
Handelskrankenkasse (hkk)
Postort: Bremen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse (TK)
IKK classic
Postort: Dresden
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), als landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Postort: Kassel
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK-Landesverband NORDWEST
Postort: Essen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft
Postort: Bochum
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de🌏
: www.barmer.de🌏
: www.dak.de🌏
: www.kkh.de🌏
: www.hek.de🌏
: www.hkk.de🌏
: www.tk.de🌏
: www.ikk-classic.de🌏
: www.svlfg.de🌏
: www.bkk-nordwest.de🌏
: www.knappschaft.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6G8Z/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Referenz Zusätzliche Informationen
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6G8Z
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2023/S 139-444810 (2023-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 15 Fachlosen zusammengefasst.
Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen.
- Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe:
Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart.
- Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 15 Fachlosen zusammengefasst.
Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen.
- Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe:
Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart.
- Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 15 Fachlosen zusammengefasst.
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 15 Fachlosen zusammengefasst.
Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie
2. 350 mg/ml oder 370 mg/ml oder 400 mg/ml (es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein)
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT,
Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/ oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml
oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml)
Bezeichnung: Paramagnetische kombiniert extrazelluläre und hepatobiliäre lineare Kontrastmittel für MRT, Anwendung: intravenös, weitere möglich,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden
Harnwege,
insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-10 📅
Name: Bayer Vital GmbH
Postort: Leverkusen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: b.e.imaging GmbH
Postort: Baden-Baden
Name: GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG
Postort: Braunschweig
Name: Guerbet GmbH
Postort: Sulzbach/Ts
Name: Bayer Vital GmbH,
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
3
5
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."