Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzeption eines landesweiten Rad-Hauptnetzes für den Alltagsradverkehr im Freistaat Sachsen
Referenznummer: 15-0452/47
Kurze Beschreibung:
“Konzeption eines landesweiten Rad-Hauptnetzes für den Alltagsradverkehr im Freistaat Sachsen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 255 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Radverkehr hat in den vergangenen Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Mit dieser Entwicklung konnte der Ausbau der Radverkehrsinfrastrukturen jedoch...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Radverkehr hat in den vergangenen Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Mit dieser Entwicklung konnte der Ausbau der Radverkehrsinfrastrukturen jedoch vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller und planerischer Ressourcen sowie langer Planungs- und Genehmigungszeiträume nicht Schritt halten. Daher sind Strategien für Effektivitätssteigerungen in der Umsetzung, intelligente Handlungsansätze und pragmatische Herangehensweisen gefragt.
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung plant aus diesem Anlass die Konzeption eines landesweiten und Baulastträger-übergreifenden Rad-Hauptnetzes für den Alltagsradverkehr.
Bei diesem vom Auftragnehmer in Abstimmung mit den zu beteiligenden Akteuren zu entwickelnden Landesradverkehrsnetz handelt es sich um ein „dynamisches Zielnetz“, das auch nach Abschluss der Leistungen des Auftragnehmers Anpassungen an neue oder veränderte Rahmenbedingungen ermöglichen soll. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt außerdem, die Ergebnisse und konkreten Handlungsempfehlungen des Auftragsgegenstandes einzusetzen, um verschiedene Verbesserungen bei der Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur zu bewirken. Das Ergebnis zielt insgesamt auf die Schaffung durchgängiger Radverkehrsverbindungen bei effizientem Mitteleinsatz.
Mit dem vorliegenden Verfahren sucht der Auftraggeber ein geeignetes Unternehmen, welches die ausgeschriebenen Leistungen umsetzt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 30 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Archivstraße 1, 01067 Dresden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es findet kein öffentlicher Submissionstermin statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 (0341) 977 - 3800📞
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 (0341) 977 - 3800📞
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 079-278083 (2026-04-21)