Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Sofern die nachstehenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier angegebene Nummerierung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen in einer in sich abgeschlossenen Form beantwortet werden. Querverweise werden vom Beschaffungsamt des BMI grundsätzlich als nicht relevante Zusatzinformation angesehen. Die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, um das Angebot umfassend prüfen zu können.
Die Nachweise sind für jedes Los einzureichen.
Bieter haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI kann bzw. muss dann in eine erneute Eignungsprüfung eintreten, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist möglich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit der jeweils geforderten Anzahl an geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung pro Los ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als erfüllt werden Referenzen angesehen, wenn sie die folgenden Merkmale aufweisen:
Allgemein:
o Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
o Bei den Referenzprojekten muss es sich um Leistungen im Bereich der strategischen Kommunikation zu politischen, gesellschaftlichen oder (sozial-)wissenschaftlichen Themen handeln.
Besondere Bedingungen Los 1:
o Zu Los 1 sind insgesamt mindestens drei bedingungsgemäße Referenzen einzureichen.
o Die Referenzprojekte müssen die Konzeption und Umsetzung einer crossmedialen on- und offline umgesetzten Kampagne beinhalten.
o Aus der Referenzbeschreibung muss hervorgehen, dass im Rahmen der jeweiligen Kampagne eine Erfolgskontrolle anhand festgelegter KPIs/Kennzahlen stattgefunden hat.
o Es muss mindestens eine Referenz beigebracht werden für eine Aktivierungskampagne, d.h. für eine Kampagne, welche eine Verhaltensänderung der Zielgruppe zum Ziel hat.
o Es muss mindestens eine Referenz beigebracht werden die dialoganregende Maßnahmen beinhaltet hat.
o Die Referenzen müssen jeweils einen Netto-Auftragswert von mindestens 150.000 Euro (reine Agenturleistungen ohne Fremdkosten) aufweisen.
Besondere Bedingungen Los 2:
o Zu Los 2 sind insgesamt mindestens zwei bedingungsgemäße Referenzen einzureichen.
o Bei den Referenzen muss es sich um die Konzeption und produktionstechnische Umsetzung von Videos mit einer Länge von mindestens 45 Sekunden und höchstens 2:00 Minuten handeln.
Bei mindestens einer der Referenzen muss es sich um eine Realfilmproduktion im dokumentarisch-redaktionellen Stil handeln.
Bei mindestens einer der Referenzen muss es sich um einen Imagefilm handeln.
o Die Referenzen müssen jeweils einen Netto-Auftragswert von mindestens 25.000 Euro aufweisen.
o Mindestens eine der Referenzen muss im Rahmen einer crossmedialen Kampagne mit einem Netto-Auftragswert von mindestens 150.000 Euro umgesetzt worden sein. Aus der Referenzbeschreibung muss hervorgehen, dass im Rahmen der Kampagne eine Erfolgskontrolle anhand festgelegter KPIs/Kennzahlen stattgefunden hat.
• Für die Referenzen ist die Vorlage Referenzen zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind für Los 1 nur drei Referenzen / für Los 2 nur zwei Bewegtbild-Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).