Der Wandel der Arbeitswelt hat mit den arbeitsplatzbezogenen Belastungen im Allgemeinen sowie der zunehmenden Digitalisierung und stetig steigenden Dienstleistungsorientierung im Besonderen große Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Gesundheit. Unter dem Druck von immer mehr Flexibilität, schnellerem Arbeiten und ständiger Lernbereitschaft, zu-meist in einer ganztägigen sitzenden Tätigkeit, resultieren oftmals gesundheitliche Probleme. Fitness ist daher im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ein wichti-ger Baustein, wenn es darum geht, Mitarbeiter*innen langfristig gesund und leistungsfähig zu halten. Die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind übergeordnete Zielsetzungen der öffentlichen Hand und sollen in Form verhaltensprä-ventiver Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Fokus stehen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), beabsichtigt im Auftrag des Personalamtes den Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzessionsvergabe Firmenfitness-Verbundlösung
Referenznummer: FB 2026001441
Kurze Beschreibung:
Der Wandel der Arbeitswelt hat mit den arbeitsplatzbezogenen Belastungen im Allgemeinen sowie der zunehmenden Digitalisierung und stetig steigenden Dienstleistungsorientierung im Besonderen große Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Gesundheit. Unter dem Druck von immer mehr Flexibilität, schnellerem Arbeiten und ständiger Lernbereitschaft, zu-meist in einer ganztägigen sitzenden Tätigkeit, resultieren oftmals gesundheitliche Probleme. Fitness ist daher im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ein wichti-ger Baustein, wenn es darum geht, Mitarbeiter*innen langfristig gesund und leistungsfähig zu halten.
Die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind übergeordnete Zielsetzungen der öffentlichen Hand und sollen in Form verhaltensprä-ventiver Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Fokus stehen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), beabsichtigt im Auftrag des Personalamtes den Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung.
Der Wandel der Arbeitswelt hat mit den arbeitsplatzbezogenen Belastungen im Allgemeinen sowie der zunehmenden Digitalisierung und stetig steigenden Dienstleistungsorientierung im Besonderen große Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Gesundheit. Unter dem Druck von immer mehr Flexibilität, schnellerem Arbeiten und ständiger Lernbereitschaft, zu-meist in einer ganztägigen sitzenden Tätigkeit, resultieren oftmals gesundheitliche Probleme. Fitness ist daher im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ein wichti-ger Baustein, wenn es darum geht, Mitarbeiter*innen langfristig gesund und leistungsfähig zu halten.
Die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind übergeordnete Zielsetzungen der öffentlichen Hand und sollen in Form verhaltensprä-ventiver Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Fokus stehen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), beabsichtigt im Auftrag des Personalamtes den Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Sporttraining oder Aerobic📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: a7fc10ed-33de-4e10-8ede-de5b8ed9276c
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden📦
Postleitzahl: 20095
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️
Dauer: 3 Jahre Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten, wenn nicht die Auftraggeberin vier Monate vor Ablauf der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Die Auftraggeberin wird bei weiterhin vorliegendem Bedarf über die Gesamtlaufzeit von 48 Monaten hinaus das Nachfolgevergabeverfahren so rechtzeitig beginnen, dass ein eventueller Folgevertrag unmittelbar nach Ablauf des Rahmenvertrages abgeschlossen werden kann. Falls es hierbei z. B. aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommen sollte, ist die Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag um den Zeitraum der Verzögerung zu verlängern.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten, wenn nicht die Auftraggeberin vier Monate vor Ablauf der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Die Auftraggeberin wird bei weiterhin vorliegendem Bedarf über die Gesamtlaufzeit von 48 Monaten hinaus das Nachfolgevergabeverfahren so rechtzeitig beginnen, dass ein eventueller Folgevertrag unmittelbar nach Ablauf des Rahmenvertrages abgeschlossen werden kann. Falls es hierbei z. B. aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommen sollte, ist die Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag um den Zeitraum der Verzögerung zu verlängern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung vergleichbare standortbezogene Betreiberaufgabe wie folgt:
Der Bieter stellt detailliert mindestens ein Projekt aus der öffentlichen Verwaltung als vergleichbare Leistung dar. Die Projektbeschreibung muss zwingend Angaben enthalten zu
a) Projektbezeichnung/Standort
b) Leistungszeitraum
c) Projektleitung und stellv. Projektleitung
d) Kurzbeschreibung der Referenz
e) Umfang der Betreiberleistung
f) ggf. Referenzschreiben; zwingend die Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)
Die Referenz ist auf max. 2 DIN A4 Blättern darzustellen. Die Unternehmenszugehörigkeit der verantwortlichen Projektleiter ist anzugeben. Es ist klar darzustellen, welcher Behörde die Referenz zuzuordnen ist. Die Referenz darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht älter als 5 Jahre sein und muss nicht bereits abgeschlossen sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung vergleichbare standortbezogene Betreiberaufgabe wie folgt:
Der Bieter stellt detailliert mindestens ein Projekt aus der öffentlichen Verwaltung als vergleichbare Leistung dar. Die Projektbeschreibung muss zwingend Angaben enthalten zu
a) Projektbezeichnung/Standort
b) Leistungszeitraum
c) Projektleitung und stellv. Projektleitung
d) Kurzbeschreibung der Referenz
e) Umfang der Betreiberleistung
f) ggf. Referenzschreiben; zwingend die Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)
Die Referenz ist auf max. 2 DIN A4 Blättern darzustellen. Die Unternehmenszugehörigkeit der verantwortlichen Projektleiter ist anzugeben. Es ist klar darzustellen, welcher Behörde die Referenz zuzuordnen ist. Die Referenz darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht älter als 5 Jahre sein und muss nicht bereits abgeschlossen sein.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) werden Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gemacht.
Dem Angebot ist ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind die im Kirterienkatalog aufgeführten Angaben zu machen: - Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen, - Angaben zum Umsatz des Unternehmen sind der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind die im Kirterienkatalog aufgeführten Angaben zu machen: - Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen, - Angaben zum Umsatz des Unternehmen sind der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Eigenerklärungen zur Eignung: Die Eigenerklärungen zur Eignung im Kriterienkatalog der eVergabe sind vollständig auszufüllen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739), von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Ausfüllhinweise sind zwingend zu beachten.
Angaben für Registerabfragen: Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Kriterienkatalog der eVergabe zu hinterlegen. Dazu zählen die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform, die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen, Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde, die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, sowie die zutreffenden Steuernummern.
Im Kriterienkatalog der eVergabe sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen.
Folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes sind zwingend im Kriterienkatalog der eVergabe zu hinterlegen: Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden. Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen.
Eigenerklärung zum 5. RUS Sanktionspaket: Das beigefügte Formular ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen
Bietergemeinschaft: Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Eigenerklärungen zur Eignung: Die Eigenerklärungen zur Eignung im Kriterienkatalog der eVergabe sind vollständig auszufüllen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739), von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Ausfüllhinweise sind zwingend zu beachten.
Angaben für Registerabfragen: Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Kriterienkatalog der eVergabe zu hinterlegen. Dazu zählen die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform, die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen, Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde, die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, sowie die zutreffenden Steuernummern.
Im Kriterienkatalog der eVergabe sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen.
Folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes sind zwingend im Kriterienkatalog der eVergabe zu hinterlegen: Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden. Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen.
Eigenerklärung zum 5. RUS Sanktionspaket: Das beigefügte Formular ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen
Bietergemeinschaft: Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12
Nachweis bzw. Bestätigung einer Haftpflichtversicherung: Es ist zu erklären, dass die unter Ziffer 2.9 geforderten Versicherungssummen in der angegebenen Höhe bestehen bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Systemseitig wird das Verfahren derzeit als offenes Verfahren dargestellt. Tatsächlich wird jedoch ein einstufiges Verhandlungsverfahren gemäß § 12 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt.
Maßgeblich für den weiteren Verfahrensablauf sind die Regelungen und Verfahrensschritte des einstufigen Verhandlungsverfahrens nach § 12 KonzVgV.
Systemseitig wird das Verfahren derzeit als offenes Verfahren dargestellt. Tatsächlich wird jedoch ein einstufiges Verhandlungsverfahren gemäß § 12 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt.
Maßgeblich für den weiteren Verfahrensablauf sind die Regelungen und Verfahrensschritte des einstufigen Verhandlungsverfahrens nach § 12 KonzVgV.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Abteilung: Rechts- und Abgabenabteilung
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechts- und Abgabenabteilung
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3.
Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen:
- 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB.
- 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB.
Für Nachprüfungsverfahren zuständig ist die folgende Stelle:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Adolphsplatz 3-5,
20457 Hamburg
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3.
Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen:
- 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB.
- 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB.
Für Nachprüfungsverfahren zuständig ist die folgende Stelle:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Adolphsplatz 3-5,
20457 Hamburg
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 208-743039 (2026-10-25)