1. Der abzuschließende Konzessionsvertrag wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (
www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt.
HWL stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
2. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
3. Die Eignung der sich bewerbenden Unternehmen wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs anhand der bekannt gemachten Kriterien geprüft. Die geeigneten Bieter mit Projekten, die den in Ziff. 4 des Informationsmemorandums dargestellten Mindestanforderungen entsprechen, werden von HWL zur Teilnahme an einer oder mehreren Verhandlungsrunden eingeladen.
4. HWL und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Konzessionsvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Konzessionsvertrages haben.
5. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter HWL unverzüglich darauf hinzuweisen.
6. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
7. Alle Vergabeunterlagen werden den Bietern über den jeweiligen (ggf. nachgelagerten) Projektraum auf dem Deutschen Vergabeportal (
www.dtvp.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt.
8. Alle von HWL ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform (für den Teilnahmewettbewerb: ohne Registrierung) eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.
9. HWL weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den jeweiligen Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an HWL zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. HWL empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
10. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von HWL zur Verfügung gestellt.
Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
11. Es wird den Bietern empfohlen, sich auf der Vergabeplattform als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Hierbei sind eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine (elektronische) Kontaktadresse anzugeben. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Projektraum.
12. In diesem Verfahren tritt die Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen als Kontaktstelle für den Konzessionsgeber auf. Sie ist zur Entgegennahme und zur Abgabe von Erklärungen im Namen des Konzessionsgebers berechtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9F6KKA