Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
F) VgV § 46 (3) Nr. 8
Beschäftigtenanzahl:
Angabe der Beschäftigtenanzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020, 2021, 2022) im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen.
G) VgV § 46 (3) Nr. 1:
Referenzprojekte
Straßenbauprojekte (Neuplanung oder Grundinstandsetzung oder Deckensanierung)
zum Nachweis der erbrachten Leistungen für den Leistungsbereich Verkehrsanlagenplanung gemäß § 47 HOAI.
Die Referenzen sind mit dem Vordruck - Eigenerklärung zur Eignung - einzureichen.
Für jedes Projekt ist zusätzlich zu den im Vordruck geforderten Projektangaben eine Eigenerklärung sowie eine Beschreibung der ausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes in Wort und Bild (incl. Auszüge aus den Planunterlagen) einzureichen.
Die Kopie einer Referenzbescheinigung (Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden) ist auf gesondertes Verlangen des AG einzureichen.
Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt anhand der mit dem Vordruck – Eigenerklärung zur Eignung - eingereichten Referenzen.
Es werden die besten drei Referenzen gewertet.
Bewertung: Es können je Referenzprojekt max. 10 Punkte und insgesamt max. 30 Punkte erreicht werden.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen:
Straßenbauprojekte (Neuplanung oder Grundinstandsetzung oder Deckensanierung),
welche innerhalb des Zeitraumes vom 01.06. 2018 bis zum 01.06.2023 abgeschlossen worden sind.
Als abgeschlossen gelten die Referenzprojekte, wenn die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI bis zur Leistungsphase 6 sowie die geforderten Leistungen innerhalb des o. g. Zeitraumes beendet wurden.
Sie können jedoch vorher begonnen worden sein.
Dabei muss es sich zwingend um Straßenbauprojekte eines öffentlichen Auftraggebers handeln,
welche die Neubauplanung oder Grundinstandsetzung oder Deckensanierung an einer innerstädtischen Hauptstraße zum Inhalt haben und
über anrechenbare Kosten jeweils ≥ 2,0 Mio. € netto und mind. über die Honorarzone III verfügen.
Innerstädtische Hauptstraßen sind:
Keine innerstädtischen Bundesautobahnen oder außerstädtische Schnell- oder Landstraßen,
berücksichtigen MIV, ÖPNV, Radverkehr und Fußgänger, beinhalten straßenbegleitende Grünflächen mit Baumbestand, beinhalten einen oder mehrere 3- oder 4-armige signalgeregelten Knotenpunkte oder Kreisverkehr und liegen in einer Stadt mit mind. 100.000 Einwohnern oder in einer Landeshauptstadt.
Wertung je Referenzprojekt:
Referenz erfüllt nicht die geforderten Mindestkriterien; keine Wertung
3,0 Punkte: für die Leistung der Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI Verkehrsanlagen LP 2, 3, 5, 6 (auch anteilig)
1,0 Punkte: die Referenz enthält zusätzlich die Planung zur Errichtung/ Sanierung einer Bushaltestelle
1,0 Punkte: für die Leistung der Leitungstrassenplanung
1,0 Punkte: für die Leistung der Planung einer Straßenabwasserbehandlung und– Rückhaltung
1,0 Punkte: für die Leistung der Koordination der Leitungsverlegungsarbeiten in der Planungs- und Bauphase
1,0 Punkte: für die Leistung der Bauvorbereitung; Bauphasen und Verkehrsablauf und Umleitung
1,0 Punkte: für die Leistung der detaillierten signaltechnischen Berechnung von Lichtsignalanlagen
1,0 Punkte: für die Leistung der Mitarbeit bei Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
0,0 Punkte: Keine der genannten Punkte konnte vergeben werden.