Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu III.1.3)1): Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Planung Hochbau, Neubau oder Umbau mit Sanierung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes oder vergleichbar
- Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 500 m² (ohne Tiefgarage)
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI erbracht
- Bearbeitung der Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI nach dem 1. Januar 2016. Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet. Alternativ kann der Auftragsbeginn in den Zeitraum ab diesem Stichtag fallen. In jedem Fall muss der Abschluss der Planungsleistungen der Leistungsphase 4 nach dem 01.01.2016 erfolgt sein. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Einreichung des Bauantrags.
.
Die Vorlage einer Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist ein Mindestkriterium. Kann der Bewerber für den Objektplaner keine solche Referenz vorlegen, wird der Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen.
.
Zu III.1.3)2) Mindestanforderungen an das Grundstück und die Darstellung im Konzept:
a) Lagenachweis:
Das Grundstück muss innerhalb der Gebietsgrenzen zur Standortwahl (gemäß den Vorgaben in der Anlage 1 - Auswahlgebiet) liegen ("Lagenachweis"). Ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit eindeutiger Darstellung der Grundstücksgrenzen sowie Kennzeichnung der fußläufigen/verkehrlichen Erschließung ist vorzulegen.
.
b) Machbarkeitsnachweis:
Durch den Bewerber muss plausibel dargestellt werden, dass eine Bebauung des Grundstücks im planungsrechtlichen Rahmen grundsätzlich möglich erscheint und der Nutzerbedarf unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers grundsätzlich auf dem angebotenen Grundstück realisiert werden kann. Ein überschlägiger geometrisch-räumlicher Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit ist zu führen ("Machbarkeitsnachweis"), eine planerische Darstellung ist hierfür ausreichend.
.
c) Der Bewerber muss durch Unterzeichnung des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung erklären, dass er im Falle der Projektrealisierung über das Grundstück verfügen kann und hat hierfür einen entsprechenden Grundbuchauszug vorzulegen. Aus dem vorgelegten Grundbuchauszug muss sich ergeben, dass
- der Bewerber Eigentümer des Grundstückes ist oder
- ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft Eigentümer ist.
Der Nachweis, dass der Bewerber über das Grundstück verfügt, kann auch dadurch geführt werden, dass der aktuelle Eigentümer des Grundstückes sich durch Abgabe des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung unter Angabe des Namens des Erklärenden (Textform) bereit erklärt, dass der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung dazu berechtigt sein wird, auf dem benannten Grundstück ein den Vergabeunterlagen entsprechendes Gebäude zu errichten, damit dieses als Polizeidienstgebäude der Polizei genutzt werden kann.
Der Grundbuchauszug und die Grundstückserklärung gemäß Vordruck 2 müssen im Teilnahmewettbewerb nicht notariell beglaubigt sein.
.
d) Der Bewerber hat im Rahmen des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung zu erklären, dass keines der folgenden Ausschlusskriterien erfüllt ist:
da) das Grundstück verfügt nicht über eine zweispurige Grundstücksein-/-ausfahrt in mindestens zwei Richtungen
db) Lage ausschließlich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone, so dass die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt von dem angebotenen Grundstück in eine verkehrsberuhigte Zone und/oder Fußgängerzone führt
dc) Lage ausschließlich in einer Sackgasse, so dass die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt von dem angebotenen Grundstück in eine Sackgasse führt
dd) Lage, bei der die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt ausschließlich über ein Gelände führt, das Zugangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann (z. B. Privatgelände)
de) Lage, bei der die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt durch Gegebenheiten im Verkehrsraum die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern könnte (Schienenquerverkehr, Zugbrücke o. ä.).
.