Krankenhaus-Haftpflichtversicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip oder nach dem Schadenereignisprinzip inkl. UHV-Basisversicherung und Umweltschadensversicherung USV (inkl. Zusatzbaustein 1 und 2)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Krankenhaus-Haftpflichtversicherung. Angebote können sowohl auf Basis des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made) als auch auf Basis des Schadenereignisprinzips (Occurrence) abgegeben werden. Maßgeblich für die Wertung ist die Gleichwertigkeit des angebotenen Versicherungsschutzes mit den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Mindestanforderungen. Beide Modelle werden ausdrücklich als gleichwertige Hauptangebote definiert. einschließlich: • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (UHV) • Umweltschadensversicherung (USV) • Zusatzbaustein 1 und 2 zur USV • Internet-Haftpflichtversicherung • AGG-Haftpflichtversicherung • vereinbarte Deckungserweiterung ist die Mitversicherung erlaubter ambulanter Nebentätigkeit der angestellten oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Ärzte im Rahmen der zur Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme. für den Zeitraum 01.01.2027, 00:00 Uhr bis 01.01.2032, 00:00 Uhr mit einer festen Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht der Kündigung im Schadenfall. Versicherungsnehmer und Versicherer haben die Möglichkeit zum Ablauf des 3. oder 4. Versicherungsjahres den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Auftragsbekanntmachung (2026-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenhaus-Haftpflichtversicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip oder nach dem Schadenereignisprinzip inkl. UHV-Basisversicherung und Umweltschadensversicherung USV (inkl. Zusatzbaustein 1 und 2)
Referenznummer: 2026-082
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Krankenhaus-Haftpflichtversicherung. Angebote können sowohl auf Basis des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made) als auch auf Basis des Schadenereignisprinzips (Occurrence) abgegeben werden. Maßgeblich für die Wertung ist die Gleichwertigkeit des angebotenen Versicherungsschutzes mit den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Mindestanforderungen. Beide Modelle werden ausdrücklich als gleichwertige Hauptangebote definiert.
einschließlich:
• Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
• Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (UHV)
• Umweltschadensversicherung (USV)
• Zusatzbaustein 1 und 2 zur USV
• Internet-Haftpflichtversicherung
• AGG-Haftpflichtversicherung
• vereinbarte Deckungserweiterung ist die Mitversicherung erlaubter ambulanter Nebentätigkeit der angestellten oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Ärzte im Rahmen der zur Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme.
für den Zeitraum
01.01.2027, 00:00 Uhr bis 01.01.2032, 00:00 Uhr mit einer festen Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht der Kündigung im Schadenfall. Versicherungsnehmer und Versicherer haben die Möglichkeit zum Ablauf des 3. oder 4. Versicherungsjahres den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Krankenhaus-Haftpflichtversicherung. Angebote können sowohl auf Basis des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made) als auch auf Basis des Schadenereignisprinzips (Occurrence) abgegeben werden. Maßgeblich für die Wertung ist die Gleichwertigkeit des angebotenen Versicherungsschutzes mit den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Mindestanforderungen. Beide Modelle werden ausdrücklich als gleichwertige Hauptangebote definiert.
einschließlich:
• Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
• Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (UHV)
• Umweltschadensversicherung (USV)
• Zusatzbaustein 1 und 2 zur USV
• Internet-Haftpflichtversicherung
• AGG-Haftpflichtversicherung
• vereinbarte Deckungserweiterung ist die Mitversicherung erlaubter ambulanter Nebentätigkeit der angestellten oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Ärzte im Rahmen der zur Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme.
für den Zeitraum
01.01.2027, 00:00 Uhr bis 01.01.2032, 00:00 Uhr mit einer festen Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht der Kündigung im Schadenfall. Versicherungsnehmer und Versicherer haben die Möglichkeit zum Ablauf des 3. oder 4. Versicherungsjahres den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Haftpflichtversicherungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 7a459f6e-8b2c-4761-922b-046cafe5bb32
Postleitzahl: 84036
Stadt: LA-Regio Kliniken Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt und des Landkreises Landshut, Grillparzerstraße 9, Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landshut, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
01.01.2027, 00:00 Uhr bis 01.01.2032, 00:00 Uhr mit einer festen Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht der Kündigung im Schadenfall.
Versicherungsnehmer und Versicherer haben die Möglichkeit zum Ablauf des 3. oder 4. Versicherungsjahres den Vertrag vorzeitig zu beenden.
01.01.2027, 00:00 Uhr bis 01.01.2032, 00:00 Uhr mit einer festen Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht der Kündigung im Schadenfall.
Versicherungsnehmer und Versicherer haben die Möglichkeit zum Ablauf des 3. oder 4. Versicherungsjahres den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-07 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-08 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-12-08 08:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-30 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU.
Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
a) Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten hinterlegt. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
b) Die Teilnahmeanträge/Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://www.auftraege.bayern.de bzw. deutsche-eVergabe) in Textform eingereicht werden.
c) Die Kommunikation (Nachrichten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
a) Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten hinterlegt. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
b) Die Teilnahmeanträge/Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://www.auftraege.bayern.de bzw. deutsche-eVergabe) in Textform eingereicht werden.
c) Die Kommunikation (Nachrichten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
Regelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Hingewiesen wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen Hingewiesen wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, der wie folgt lautet:„ Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Regelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Hingewiesen wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen Hingewiesen wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, der wie folgt lautet:„ Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 214-764587 (2026-11-02)