Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal vier Bewerbern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden, bewertet der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der nachstehenden Kriterien:
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber in vier Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
3) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
4) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen, anhand der nachfolgend dargestellten Auswahlkriterien.
Sofern eine Auswahl unter den Bewerbern notwendig wird, wird der Auftraggeber die vier Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Teilnahmeanträge gemäß den nachstehenden Auswahlkriterien die meisten Punkte erzielen.
Auswahlkriterium 1: Umsatz gem. Abschnitt 5.3. a)
Durchschnittlicher Umsatz von mehr als 5 Mio. Euro = 250 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 4 Mio. Euro und 5 Mio. Euro = 200 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 3 Mio. Euro und 4 Mio. Euro = 150 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 2 Mio. Euro und 3 Mio. Euro = 100 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz von zwischen 500.000 Euro und 2 Mio. Euro. = 50 Punkte
Auswahlkriterium 2: Referenzen
Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen die geforderten Themenbereiche
1. Patientenmanagement
2. Patientenabrechnung
3. Medizincontrolling
4. Ambulante Dokumentation
5. Zentrale Notaufnahme
6. Belegungsplanung
7. Ärztliche Dokumentation
8. Medikation
9. Briefschreibung
klar abdecken. Die Vergabestelle legt hierbei bis zu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Dies wird wie folgt bepunktet:
Klare Abdeckung von 9 Themenbereichen = 20 Punkte je Installation
Klare Abdeckung von 6 Themenbereichen = 10 Punkte je Installation
Klare Abdeckung von 3 Themenbereichen = 7 Punkte je Installation
Abdeckung von < 3 Themenbereichen = 0 Punkte je Installation
3 Auswahlkriterium 3: Anzahl der Inbetriebnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren. (max. 100 Punkte)
Anzahl der Inbetriebnahmen:
>10 100 Punkte
10 – 5 50 Punkte
5 – 3 25 Punkte
< 3 0 Punkte
Auswahlkriterium 4: Nachweis, dass die geforderten Interoperabilitätsstandards der Förderrichtlinie des BAS für die Umsetzung der KHZG-Projekte eingehalten werden.
Aussagekräftiger Nachweis zur Einhaltung des Interoperabilitätsstandards 100 Punkte
Keine Bestätigung der Einhaltung des Interoperabilitätsstandards 0 Punkte
Da es sich um eine Mindestbedingung für die Ausführung des Auftrags handelt, ist der Teilnahmeantrag bei Fehlen dieses Nachweises auszuschließen.
Auswahlkriterium 5 - Personal: Anzahl der Projektmitarbeiter:innen im Tätigkeitsbereich des Auftrags, im Verhältnis zu der Anzahl der Installationen
Anzahl der Projektmitarbeiter:innen : x
Anzahl der Installationen: y
Betreuungsschlüssel: (x / y) *10
(Anzahl der Projektmitarbeiter:innen / Installationen) *10
Bewertung des Betreuungsschlüssels:
> 3,0 100 Punkte
2,0 – 2,0 75 Punkte
1,0 – 1,9 50 Punkte
< 1,0 25 Punkte
Auswahlkriterium 6 - Personal: Anzahl der Supportmitarbeiter:innen im Tätigkeitsbereich des Auftrags, im Verhältnis zu der Anzahl der Installationen
Anzahl der Supportmitarbeiter:innen: x
Anzahl der Installationen: y
Betreuungsschlüssel: (x / y) *10
(Anzahl der Supportmitarbeiter:innen / Installationen) *10
Bewertung des Betreuungsschlüssels:
> 3,0 100 Punkte
2,0 – 2,0 75 Punkte
1,0 – 1,9 50 Punkte
< 1,0 25 Punkte
Auswahlkriterium 7: Qualitätssicherungssystem
Eigenerklärung über ein Qualitätssicherungssystem liegt vor 100 Punkte
Es ist kein Qualitätssicherungssystem vorhanden 0 Punkte
Gesamtwertung
Insgesamt können maximal 930 Punkte erzielt werden. Es werden die 4 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung
Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal vier Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 4 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Auswahlkriterium 2, hilfsweise der höhere Umsatz.