Krankenhaus Landkreis Freudenstadt gGmbH - Europaweite Vergabe von Leistungen der Parkraumbewirtschaftung inklusive Planungs- und Bauleistungen für die technische Ausstattung

Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH

Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH beabsichtigt, die Bewirtschaftung des Parkraums auf dem Krankenhausareal (Parkhaus, oberes Parkdeck eines zusätzlichen Parkhauses und Außenparkplätze) an einen externen Dienstleister zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
Referenznummer: 2023/1138
Kurze Beschreibung:
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH beabsichtigt, die Bewirtschaftung des Parkraums auf dem Krankenhausareal (Parkhaus, oberes Parkdeck eines zusätzlichen Parkhauses und Außenparkplätze) an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freudenstadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH
Postort: Freudenstadt
Kontakt
Internetadresse: https://www.klf-web.de/ 🌏
E-Mail: klf-parkraumbewirtschaftung@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6GEQ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6GEQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-30 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 124-390943
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6GEQ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH beabsichtigt, die Bewirtschaftung des Parkraums auf dem Krankenhausareal (Parkhaus, oberes Parkdeck eines zusätzlichen Parkhauses und Außenparkplätze) an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Parkraumbewirtschaftung umfasst insgesamt 408 Stellplätze.
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Angedacht ist, dass die Parkraumbewirtschaftung vom zukünftigen Auftragnehmer mittels digitaler Free-Flow-Lösung erbracht wird. Dies umfasst u.a. folgende Leistungen:
- Schrankenloses System
- Kennzeichenerkennung über Kamera
- Bezahlen an Kassenautomaten mit Kennzeicheneingabe (Pay-by-Plate-Automaten) und/oder mittels App und Buchungsplattform
- Service-Leistungen/Hotline für Parkkunden bei Störungen
- Überwachen der Parkanlagen
- Wartung und Reparatur der Parkanlage für die den reibungslosen Betrieb
- Forderungsmanagement durch den Dienstleister
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH vergibt daher die Dienstleistung der digitalen Parkraumbewirtschaftung inklusive aller zu erbringenden baulichen und technischen Maßnahmen, sodass ein Betrieb mit einem innovativen Parkraum-Management-System vollständig, schlüsselfertig, technisch uneingeschränkt funktionsfähig sowie abnahmefähig erbracht wird.
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Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3) zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unter-nehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2020, 2021, 2022) sind.
(2) Vorlage von Referenzen
Mindeststandards:
zu (2) Referenzen:
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Leistungen der Parkraumbewirtschaftung mittels eines Free-flow-Systems mit einem jährlichen Auftragswert in Höhe von mindestens 40.000,00 EUR netto in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren (die Leistungserbringung muss zumindest auch nach dem 31.12.2019 erfolgt sein).
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Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Parkraumbewirtschaftung mittels eines Free-flow-Systems
- Auftragswert in EUR netto,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
Die Vorlage von insgesamt mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des Privatrechts
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6GEQ/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 124-390943 (2023-06-27)