Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist Träger des Rettungsdienstes im Sinne von § 3 Abs. 1 SHRDG. Als solcher hat er die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft mbH (HLR) gegründet. Der Gesellschaftszweck der HLR besteht insbesondere in der Organisation des Rettungsdienstes. In diesem Rahmen nimmt die HLR für den Kreis als Träger des Rettungsdienstes Aufgaben nach dem SHRDG im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes wahr. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beabsichtigt der Kreis als Träger Dienstleistungsaufträge für die notärztliche Versorgung als Teil der Notfallrettung i. S. v. § 13 SHRDG im Wege einer Beauftragung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SHRDG zu erteilen. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG erfüllen.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Herzogtum Lauenburg – Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung
Referenznummer: 081003-2026
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist Träger des Rettungsdienstes im Sinne von § 3 Abs. 1 SHRDG. Als solcher hat er die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist Träger des Rettungsdienstes im Sinne von § 3 Abs. 1 SHRDG. Als solcher hat er die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft mbH (HLR) gegründet. Der Gesellschaftszweck der HLR besteht insbesondere in der Organisation des Rettungsdienstes. In diesem Rahmen nimmt die HLR für den Kreis als Träger des Rettungsdienstes Aufgaben nach dem SHRDG im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes wahr.
Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beabsichtigt der Kreis als Träger Dienstleistungsaufträge für die notärztliche Versorgung als Teil der Notfallrettung i. S. v. § 13 SHRDG im Wege einer Beauftragung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SHRDG zu erteilen. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG erfüllen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Mölln, Am Brook 1, 23879 Mölln, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Möglicherweise erfolgt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Mölln, Am Brook 1, 23879 Mölln, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Möglicherweise erfolgt im Beauftragungszeitraum eine Verlegung der Rettungswachen. In diesem Fall ist die Leistung ab dem Zeitpunkt der Verlegung vom neuen Standort aus zu erbringen.
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. die HLR bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
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Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Ratzeburg, Röpersberg 4, 23909 Ratzeburg, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Möglicherweise erfolgt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Ratzeburg, Röpersberg 4, 23909 Ratzeburg, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Möglicherweise erfolgt im Beauftragungszeitraum eine Verlegung der Rettungswachen. In diesem Fall ist die Leistung ab dem Zeitpunkt der Verlegung vom neuen Standort aus zu erbringen.
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. die HLR bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-11 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 112
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Wettbewerbsregister: Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Wettbewerbsregister: Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5 AzA)). Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister veranlassen.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auszug aus dem Bundeszentralregister: Es muss ein aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auszug aus dem Bundeszentralregister: Es muss ein aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person vorgelegt werden.
Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Alternativ kann auch ein Auszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „O“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Kreis Herzogtum Lauenburg, Zahlstelle HLR, Langenbrücker Straße 15, 23909 Ratzeburg zu übersenden ist.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ in Anlage 6 AzA).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2027 inklusive...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2027 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2031).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen
oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen durch einen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen durch einen Rettungsdienstträger, die mit der hier zu vergebenden Durchführung der notärztlichen Versorgung vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“ (Anlage 7 AzA) auszufüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen.
Hierzu hat er das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8 AzA) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird.
Hinweis: MINDESTANFORDERUNG
Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens acht (8) Personen pro Los erforderlich.
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 der AzA oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese acht (8) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft i.H.v 90.000,00 EUR je Los gem. Ziff. 14.1 AzA . Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft i.H.v 90.000,00 EUR je Los gem. Ziff. 14.1 AzA . Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine, den genannten Anforderungen entsprechende Bankbürgschaft einzugehen. 2) Genehmigung nach dem AÜG spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung gem. Ziff. 15.2 AzA). 3) Einsatzhäufigkeit: Die vom Bieter eingesetzten NA müssen mindestens 36 12-Stunden-Schichten pro Jahr im Rettungsdienstbereich des Auftraggebers zum Einsatz kommen. 4) Klinische Tätigkeit: Die vom Bieter eingesetzten Notärzte müssen mindestens 50 % ihrer regelmäßigen Arbeitszeit jedenfalls auch auf einer Intensivstation, in einem OP oder in einer Notaufnahme tätig sein. 5) Erklärung zu Russlandsanktionen gem. Ziff. 15.5 der AzA.
“1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der...”
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten. Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden.
Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen.
2) Aufklärungs- und Auskunftsverlangen: Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation der Deutschen eVergabe einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal Deutsche eVergabe (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal Deutsche eVergabe über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 04.05.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3 AzA) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. 4) Nachunternehmer: Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig. Nach Ansicht des Auftraggebers handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. Es besteht somit ein Selbstausführungsgebot. Die Eignungsleihe ist folglich nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. 13.2.2 der AzA) zulässig. Eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. 13.2.3 der AzA) ist ausgeschlossen. 5) Eignungsleihe: Aufgrund des gemäß§ 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG i. V. m. § 47 Abs. 5 VgV bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in
Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus. Die Eignungsleihe ist damit nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziff. 12 der AzA zulässig. 6) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist nicht zugelassen. 7) Besonderheiten bei Bietern aus anderen Staaten: Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen. 8) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Entgeltverhandlungen gemäß §§ 6 und 7 SHRDG offengelegt werden muss. 9) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 10) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 0ab1ff2b-dbbe-4134-aec8-fcc74c1a68dd
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Herzogtum Lauenburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 062-215614 (2026-03-26)