Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten. Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten: - Demontage und Erneuerung der Geländer in den 4 Treppenhäusern (Edelstahl) - Die Errichtung eines verglasten Vordaches für den Nebeneingang mit Wartung - Die Errichtung einer Fluchtbrücke in den Außenanlagen einschl. Gründung - Gitterrostabdeckungen für Lichtschächte - Briefkastenanlage - ortsfeste Leiter und Anlegeleitern - Erstellen der statischen Berechnung - Erstellen der W+M Planung für den Bauabschnitt 1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Referenznummer: (ZV)19-21-23-265/23
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten:
- Demontage und Erneuerung der Geländer in den 4 Treppenhäusern (Edelstahl)
- Die Errichtung eines verglasten Vordaches für den Nebeneingang mit Wartung
- Die Errichtung einer Fluchtbrücke in den Außenanlagen einschl. Gründung
- Gitterrostabdeckungen für Lichtschächte
- Briefkastenanlage
- ortsfeste Leiter und Anlegeleitern
- Erstellen der statischen Berechnung
- Erstellen der W+M Planung
für den Bauabschnitt 1.
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten:
- Demontage und Erneuerung der Geländer in den 4 Treppenhäusern (Edelstahl)
- Die Errichtung eines verglasten Vordaches für den Nebeneingang mit Wartung
- Die Errichtung einer Fluchtbrücke in den Außenanlagen einschl. Gründung
- Gitterrostabdeckungen für Lichtschächte
- Briefkastenanlage
- ortsfeste Leiter und Anlegeleitern
- Erstellen der statischen Berechnung
- Erstellen der W+M Planung
für den Bauabschnitt 1.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Metallbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umbau von Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-31 📅
Datum des Beginns: 2024-06-04 📅
Datum des Endes: 2024-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 210-664843
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Projektnummer oder -referenz: Zuschuss Nr. 17186808, Programm BEG Kommunen-Zuschuss (464).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten:
- Demontage und Erneuerung der Geländer in den 4 Treppenhäusern (Edelstahl)
- Die Errichtung eines verglasten Vordaches für den Nebeneingang mit Wartung
- Die Errichtung einer Fluchtbrücke in den Außenanlagen einschl. Gründung
- Gitterrostabdeckungen für Lichtschächte
- Briefkastenanlage
- ortsfeste Leiter und Anlegeleitern
- Erstellen der statischen Berechnung
- Erstellen der W+M Planung
für den Bauabschnitt 1.
Die Kernsanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb, d.h. es ist eine bauabschnittsweise Freiziehung und Sanierung der Bauteile erforderlich mit der Konsequenz Interimslösungen im Bestand, in extern angemieteten Liegenschaften und ggf. in Containern ausführen zu müssen.
Die Kernsanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb, d.h. es ist eine bauabschnittsweise Freiziehung und Sanierung der Bauteile erforderlich mit der Konsequenz Interimslösungen im Bestand, in extern angemieteten Liegenschaften und ggf. in Containern ausführen zu müssen.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Projektnummer oder -referenz: Zuschuss Nr. 17186808, Programm BEG Kommunen-Zuschuss (464).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Recklinghausen, Der Landrat Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung").
Auf Verlangen der Vergabestelle nach Abgabe des Angebotes vorzulegen:
- Eintrag ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Auszug IHK/Handeslregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen, der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaften
- Bescheinigung Haftpflichtversicherung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Angaben ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung"),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung"),
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung"),
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung"),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung"),
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung").
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot ist zwingend das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (für nicht präqualifizierte Unternehmen) beizufügen!
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Urkalkulation, Formblätter 221, 222 und 223 sind im Rahmen der Beauftragung vorzulegen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Formular 523 EU)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-02-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-12-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Zimmer 1.4.06
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 265/23
Kurze Beschreibung: Kreishaussanierung, "VE 1.326 Schlosserarbeiten I (Fluchtbrücke, Vordach) 1.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Postleitzahl: 45657
Stadt: Recklinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 23/23-02644
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 145553.8 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 145553.8 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bollrath
Nationale Registrierungsnummer: DE126370026
Postleitzahl: 45731
Postort: Waltrop
Region: Recklinghausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bollrath.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Recklinghausen, der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: 055620032032-31001-92
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Postleitzahl: 45657
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FD14 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-re.de📧
Telefon: 004923615346032📞
URL: https://www.kreis-re.de🌏
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt mit
den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher ausschließlich von der Firma
Bollrath erbracht werden kann.
Die bestehende Betonbrüstung hat eine Höhe von ca. 60cm im Bereich der Treppenläufe (OK Stufe bis
OK Brüstung, gemessen von VK Stufe) was nicht den Maßen aus der Bestandplanung entspricht. Das
detaillierte Aufmaß der Fa. Bollrath widerspricht sich mit der Bestandsplanung, sodass der Abstand
zwischen Betonbrüstung und Edelstahlhandlauf größer wird (ca. 22cm lichtes Maß), und nicht mehr den
Vorgaben der DIN 18065 entspricht. Die Höhe des Handlaufes kann zudem im Treppenauge nicht auf
<90cm gehalten werden, der der Handlauf ansonsten deutlich über die Brüstung und das Treppenauge
hinauslaufen würde. Im Bereich der Treppenaugen wäre also wiederum die DIN 18040 (Barrierefreiheit)
nicht eingehalten.
Der Lösungsvorschlag der Fa. Bollrath sieht ein zweites Edelstahlrohr vor - nicht nur ab einer
Absturzhöhe von 12m, sondern in allen Treppenhäusern über alle Geschosse. Hierdurch würde der o.a.
Abstand von max. 12cm eingehalten. Gleichzeitig könnten man den doppelten im Bereich der Podeste
so führen, dass die Absturzhöhen des Bestandes eingehalten werden und gleichzeitig die Anforderung
an die Barrierefreiheit eingehalten wird. Man könnte also auf die bisher geplante zusätzliche
Edelstahlstange im Treppenauge verzichten. Das zusätzliche Edelstahlrohr ist in vorliegender
Leistungsposition angeboten. Kalkulatorisch entspricht der Preis, dem bereits vorhandenen EP für
äquivalente Leistung gem. LV Pos. 01.01.0040.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine Ausschreibung
der Leistung verzichtet und die Firma Bollrath mit diesem Nachtrag beauftragt werden.
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt mit
den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher ausschließlich von der Firma
Bollrath erbracht werden kann.
Die bestehende Betonbrüstung hat eine Höhe von ca. 60cm im Bereich der Treppenläufe (OK Stufe bis
OK Brüstung, gemessen von VK Stufe) was nicht den Maßen aus der Bestandplanung entspricht. Das
detaillierte Aufmaß der Fa. Bollrath widerspricht sich mit der Bestandsplanung, sodass der Abstand
zwischen Betonbrüstung und Edelstahlhandlauf größer wird (ca. 22cm lichtes Maß), und nicht mehr den
Vorgaben der DIN 18065 entspricht. Die Höhe des Handlaufes kann zudem im Treppenauge nicht auf
<90cm gehalten werden, der der Handlauf ansonsten deutlich über die Brüstung und das Treppenauge
hinauslaufen würde. Im Bereich der Treppenaugen wäre also wiederum die DIN 18040 (Barrierefreiheit)
nicht eingehalten.
Der Lösungsvorschlag der Fa. Bollrath sieht ein zweites Edelstahlrohr vor - nicht nur ab einer
Absturzhöhe von 12m, sondern in allen Treppenhäusern über alle Geschosse. Hierdurch würde der o.a.
Abstand von max. 12cm eingehalten. Gleichzeitig könnten man den doppelten im Bereich der Podeste
so führen, dass die Absturzhöhen des Bestandes eingehalten werden und gleichzeitig die Anforderung
an die Barrierefreiheit eingehalten wird. Man könnte also auf die bisher geplante zusätzliche
Edelstahlstange im Treppenauge verzichten. Das zusätzliche Edelstahlrohr ist in vorliegender
Leistungsposition angeboten. Kalkulatorisch entspricht der Preis, dem bereits vorhandenen EP für
äquivalente Leistung gem. LV Pos. 01.01.0040.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine Ausschreibung
der Leistung verzichtet und die Firma Bollrath mit diesem Nachtrag beauftragt werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Quelle: OJS 2025/S 071-234379 (2025-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreishaussanierung, "VE 1.326 Schlosserarbeiten I (Fluchtbrücke, Vordach) 1.
BA
Kurze Beschreibung:
Kreishaussanierung, "VE 1.326 Schlosserarbeiten I (Fluchtbrücke, Vordach) 1.
BA
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 145553.8 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 053/25
Titel: Nachtrag Nr. 02 zu Hauptauftrag 23/23-02644 vom 19.01.2024
Beschreibung der Beschaffung: Nachtrag Nr. 02 zu Hauptauftrag 23/23-02644 vom 19.01.2024
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 145553.8 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 145553.8 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine Ausschreibung
der Leistung verzichtet und die Firma Bollrath mit diesem Nachtrag beauftragt werden.“
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine Ausschreibung
der Leistung verzichtet und die Firma Bollrath mit diesem Nachtrag beauftragt werden.“
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine Ausschreibung
der Leistung verzichtet und die Firma Bollrath mit diesem Nachtrag beauftragt werden.“
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine Ausschreibung
der Leistung verzichtet und die Firma Bollrath mit diesem Nachtrag beauftragt werden.“
Quelle: OJS 2025/S 072-235638 (2025-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreishaussanierung / VE 1.326 Schlosserarbeiten 1. BA
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten:
- Demontage und Erneuerung der Geländer in den 4 Treppenhäusern (Edelstahl)
- Die Errichtung eines verglasten Vordaches für den Nebeneingang mit Wartung
- Die Errichtung einer Fluchtbrücke in den Außenanlagen einschl. Gründung
- Gitterrostabdeckungen für Lichtschächte
- Briefkastenanlage
- ortsfeste Leiter und Anlegeleitern
- Erstellen der statischen Berechnung
- Erstellen der W+M Planung
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten:
- Demontage und Erneuerung der Geländer in den 4 Treppenhäusern (Edelstahl)
- Die Errichtung eines verglasten Vordaches für den Nebeneingang mit Wartung
- Die Errichtung einer Fluchtbrücke in den Außenanlagen einschl. Gründung
- Gitterrostabdeckungen für Lichtschächte
- Briefkastenanlage
- ortsfeste Leiter und Anlegeleitern
- Erstellen der statischen Berechnung
- Erstellen der W+M Planung
Beschreibung
Interne Kennung: 053/23
Beschreibung der Beschaffung:
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 148753.8 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bollrath e.K.
Nationale Registrierungsnummer: DE13400697098013480400
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Das Angebot der Firma Bollrath wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und
wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher
ausschließlich von der Firma Bollrath erbracht werden kann.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Fachplaner für die Außenanlagen und der
Fachplanung wurde entschieden, die Wabenbleche auszutauschen.
Insbesondere zur kalten Jahreszeit besteht aufgrund der Glätte Rutschgefahr.
Zudem wird die Unterkonstruktion ausgebessert, da die vorhandene Unterkonstruktion teilweise
unvollständig ist und an einigen Stellen Rost angesetzt hat. Da dies zusätzliche Leistung für den
Auftragnehmer ist, besteht Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Quelle: OJS 2025/S 079-262693 (2025-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 265/23
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten:
- Demontage und Erneuerung der Geländer in den 4 Treppenhäusern (Edelstahl)
- Die Errichtung eines verglasten Vordaches für den Nebeneingang mit Wartung
- Die Errichtung einer Fluchtbrücke in den Außenanlagen einschl. Gründung
- Gitterrostabdeckungen für Lichtschächte
- Briefkastenanlage
- ortsfeste Leiter und Anlegeleitern
- Erstellen der statischen Berechnung
- Erstellen der W+M Planung
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten:
- Demontage und Erneuerung der Geländer in den 4 Treppenhäusern (Edelstahl)
- Die Errichtung eines verglasten Vordaches für den Nebeneingang mit Wartung
- Die Errichtung einer Fluchtbrücke in den Außenanlagen einschl. Gründung
- Gitterrostabdeckungen für Lichtschächte
- Briefkastenanlage
- ortsfeste Leiter und Anlegeleitern
- Erstellen der statischen Berechnung
- Erstellen der W+M Planung
Beschreibung
Interne Kennung: 265/23
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-24 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 145 553 EUR 💰
Kennung des Angebots: 001
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Interimsrampe ist ein zwingend erforderliches Provisorium, das aufgrund der gebildeten
Abschnittstrennung und temporären barrierefreien Zuwegung während des 2. BA notwendig ist. Dieser
Sachverhalt konnte erst in der Bauausführung final bestimmt werden, da die Schnittstellen erst mit der
Planung des 2.BA final geklärt konnten. Da diese Klärung nachträglich erfolgt ist, war sie nicht im
Hauptauftrag des Schlossers berücksichtigt. Somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Die Interimsrampe ist ein zwingend erforderliches Provisorium, das aufgrund der gebildeten
Abschnittstrennung und temporären barrierefreien Zuwegung während des 2. BA notwendig ist. Dieser
Sachverhalt konnte erst in der Bauausführung final bestimmt werden, da die Schnittstellen erst mit der
Planung des 2.BA final geklärt konnten. Da diese Klärung nachträglich erfolgt ist, war sie nicht im
Hauptauftrag des Schlossers berücksichtigt. Somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Die Interimsrampe ist ein zwingend erforderliches Provisorium, das aufgrund der gebildeten
Abschnittstrennung und temporären barrierefreien Zuwegung während des 2. BA notwendig ist. Dieser
Sachverhalt konnte erst in der Bauausführung final bestimmt werden, da die Schnittstellen erst mit der
Planung des 2.BA final geklärt konnten. Da diese Klärung nachträglich erfolgt ist, war sie nicht im
Hauptauftrag des Schlossers berücksichtigt. Somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.
Die Interimsrampe ist ein zwingend erforderliches Provisorium, das aufgrund der gebildeten
Abschnittstrennung und temporären barrierefreien Zuwegung während des 2. BA notwendig ist. Dieser
Sachverhalt konnte erst in der Bauausführung final bestimmt werden, da die Schnittstellen erst mit der
Planung des 2.BA final geklärt konnten. Da diese Klärung nachträglich erfolgt ist, war sie nicht im
Hauptauftrag des Schlossers berücksichtigt. Somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des
Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung
technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu
erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden
Baupreis führen.