Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten. Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende Arbeiten: - Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen (Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen - Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten - Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten - Sauberlaufzonen - Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen im Bauabschnitt 1. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Referenznummer: (ZV)19-21-23-231/23
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten (Fußboden)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-06 📅
Datum des Beginns: 2024-04-22 📅
Datum des Endes: 2024-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 193-604438
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Besonderheiten im Arbeitsablauf:
Vor Beginn der Ausbaugewerke wurde eine Schadstoffsanierung und diverse Abbrucharbeiten durchgeführt und abgeschlossen. Dazu gehört der Ausbau und die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile und die anschließende Freimessung der Bereiche (Asbest, KMF).
Vor Beginn der Ausbaugewerke wurde eine Schadstoffsanierung und diverse Abbrucharbeiten durchgeführt und abgeschlossen. Dazu gehört der Ausbau und die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile und die anschließende Freimessung der Bereiche (Asbest, KMF).
Außerdem werden in dem Zuge Ausbauelemente (GK-Wände und Decken, Fliesen und Estrichbereiche etc.) und die zu demontierenden TGA-Leitungen gem. Abbruchplanung ausgebaut und entsorgt.
Ebenfalls wird die Fassade (Metall/Glasfassade, Klinker, Wartungsbalkone) und die Flachdachabdichtung demontiert.
Es handelt sich also im wesentlichen um eine vorab erbrachte
Entkernung dieser Bereiche.
Der AN, der neue Estriche einbringt, findet insofern überwiegend freigelegte Decken bzw. Bodenplatten vor. Dabei können unter Umständen gewisse Nacharbeiten erforderlich werden, die in den nachfolgenden Titeln und Positionen beschrieben und anzubieten sind.
Der AN, der neue Estriche einbringt, findet insofern überwiegend freigelegte Decken bzw. Bodenplatten vor. Dabei können unter Umständen gewisse Nacharbeiten erforderlich werden, die in den nachfolgenden Titeln und Positionen beschrieben und anzubieten sind.
Aufgrund der Bauabschnittsbildung wurden an der Schnittstelle
zum 2. Bauabschnitt GK-Brandschutzwände gestellt; um keine unnötigen Fliesenfugen zu erzeugen wird es erforderlich, nahe dem Übergang mit ganzen Fliesen zu enden und den gesamten Bodenaufbau abzustellen und durch einen herausnehmbaren Bodenaufbau temporär zu ersetzen (im Plan Verlegeplan öffentlicher Bereich EG, schraffiert dargestellt).
zum 2. Bauabschnitt GK-Brandschutzwände gestellt; um keine unnötigen Fliesenfugen zu erzeugen wird es erforderlich, nahe dem Übergang mit ganzen Fliesen zu enden und den gesamten Bodenaufbau abzustellen und durch einen herausnehmbaren Bodenaufbau temporär zu ersetzen (im Plan Verlegeplan öffentlicher Bereich EG, schraffiert dargestellt).
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Zuschuss Nr. 17186808, Programm BEG Kommunen-Zuschuss (464).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreishaus Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung RUS" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung RUS" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Eigenerklärung zur Eignung, Formular 124)
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Eintrag ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Auszug IHK/Handeslregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen, der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaften,
- Bescheinigung Haftpflichtversicherung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Zimmer 1.4.06
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 193-604438 (2023-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreishaussanierung, hier „VE 1.330 Fliesen- u. Estricharbeiten 1. BA 23/24-00011, 23-HA-00071,
231/23“, hier 01. Nachtrag „Nachtrag zum Hauptvertrag (Flächennivellement)“
Kurze Beschreibung:
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich
richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma anzugliedern werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Die Aufbauhöhen des Bestandsfußbodens weichen teilweise stark von den Aufbauhöhen der
Bestandszeichnungen ab. Zudem können Unebenheiten in den Rohdecken nicht
ausgeschlossen werden, was dazu führt, dass der geplante Bodenaufbau unter Umständen
nicht überall wie geplant hergestellt werden kann.
Die Erstellung eines Flächennivellements ist somit notwendig, um die vorhandenen
Aufbauhöhen und Unebenheiten feststellen und anpassen zu können.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine
Ausschreibung der Leistung verzichtet und Fa. Ridula GmbH mit diesem Nachtrag beauftragt
werden.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich
richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma anzugliedern werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Die Aufbauhöhen des Bestandsfußbodens weichen teilweise stark von den Aufbauhöhen der
Bestandszeichnungen ab. Zudem können Unebenheiten in den Rohdecken nicht
ausgeschlossen werden, was dazu führt, dass der geplante Bodenaufbau unter Umständen
nicht überall wie geplant hergestellt werden kann.
Die Erstellung eines Flächennivellements ist somit notwendig, um die vorhandenen
Aufbauhöhen und Unebenheiten feststellen und anpassen zu können.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine
Ausschreibung der Leistung verzichtet und Fa. Ridula GmbH mit diesem Nachtrag beauftragt
werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 327 613 EUR (framework approximate) 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 231/23
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf denBrandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung derAußenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf denBrandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung derAußenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Postleitzahl: 45657
Stadt: Recklinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Recklinghausen
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 128/24
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-03-18 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 327 613 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 636 EUR 💰
Kennung des Angebots: 128/24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ridula
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ridula GmbH Essen
Nationale Registrierungsnummer: DE137200691
Postleitzahl: 45357
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ridula-essen.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Recklinghausen, der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: 055620032032-31001-92
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Postleitzahl: 45657
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FD14 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-re.de📧
Telefon: 004923615346032📞
URL: https://www.kreis-re.de🌏
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich
richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma anzugliedern werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Die Aufbauhöhen des Bestandsfußbodens weichen teilweise stark von den Aufbauhöhen der
Bestandszeichnungen ab. Zudem können Unebenheiten in den Rohdecken nicht
ausgeschlossen werden, was dazu führt, dass der geplante Bodenaufbau unter Umständen
nicht überall wie geplant hergestellt werden kann.
Die Erstellung eines Flächennivellements ist somit notwendig, um die vorhandenen
Aufbauhöhen und Unebenheiten feststellen und anpassen zu können.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine
Ausschreibung der Leistung verzichtet und Fa. Ridula GmbH mit diesem Nachtrag beauftragt
werden.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich
richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma anzugliedern werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Die Aufbauhöhen des Bestandsfußbodens weichen teilweise stark von den Aufbauhöhen der
Bestandszeichnungen ab. Zudem können Unebenheiten in den Rohdecken nicht
ausgeschlossen werden, was dazu führt, dass der geplante Bodenaufbau unter Umständen
nicht überall wie geplant hergestellt werden kann.
Die Erstellung eines Flächennivellements ist somit notwendig, um die vorhandenen
Aufbauhöhen und Unebenheiten feststellen und anpassen zu können.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine
Ausschreibung der Leistung verzichtet und Fa. Ridula GmbH mit diesem Nachtrag beauftragt
werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich
richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma anzugliedern werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Die Aufbauhöhen des Bestandsfußbodens weichen teilweise stark von den Aufbauhöhen der
Bestandszeichnungen ab. Zudem können Unebenheiten in den Rohdecken nicht
ausgeschlossen werden, was dazu führt, dass der geplante Bodenaufbau unter Umständen
nicht überall wie geplant hergestellt werden kann.
Die Erstellung eines Flächennivellements ist somit notwendig, um die vorhandenen
Aufbauhöhen und Unebenheiten feststellen und anpassen zu können.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine
Ausschreibung der Leistung verzichtet und Fa. Ridula GmbH mit diesem Nachtrag beauftragt
werden.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich
richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der
ausführenden Firma anzugliedern werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch
gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Die Aufbauhöhen des Bestandsfußbodens weichen teilweise stark von den Aufbauhöhen der
Bestandszeichnungen ab. Zudem können Unebenheiten in den Rohdecken nicht
ausgeschlossen werden, was dazu führt, dass der geplante Bodenaufbau unter Umständen
nicht überall wie geplant hergestellt werden kann.
Die Erstellung eines Flächennivellements ist somit notwendig, um die vorhandenen
Aufbauhöhen und Unebenheiten feststellen und anpassen zu können.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine
Ausschreibung der Leistung verzichtet und Fa. Ridula GmbH mit diesem Nachtrag beauftragt
werden.
Quelle: OJS 2025/S 067-219064 (2025-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreishaussanierung,"VE 1.330 Estrich- u. Fliesenarbeiten
Referenznummer: 231/23
Kurze Beschreibung:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 23/24-00011
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-30 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 327613.92 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ridula
Nationale Registrierungsnummer: 111/579/30824
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Quelle: OJS 2025/S 075-247484 (2025-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreishaussanierung / VE 1.330 Estrich- u. Fliesenarbeiten - 1. BA
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Beschreibung
Interne Kennung: 293/24
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 327613.92 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Aufgrund von Feuchte in den Bestands Gebäudetrennfugen im UG, muss mittels Fugendichtband der
Bereich abgesperrt werden. Somit wird verhindert, dass zukünftig Wasser von außen, über die
Trennfugen unter das Migua Dehnfugenprofil und somit unter den Estrich laufen kann.
Diese Leistung ist nicht im Leistungsverzeichnis enthalten, da diese Leistung während der Planung
nicht erkennbar war.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Aufgrund von Feuchte in den Bestands Gebäudetrennfugen im UG, muss mittels Fugendichtband der
Bereich abgesperrt werden. Somit wird verhindert, dass zukünftig Wasser von außen, über die
Trennfugen unter das Migua Dehnfugenprofil und somit unter den Estrich laufen kann.
Diese Leistung ist nicht im Leistungsverzeichnis enthalten, da diese Leistung während der Planung
nicht erkennbar war.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Aufgrund von Feuchte in den Bestands Gebäudetrennfugen im UG, muss mittels Fugendichtband der
Bereich abgesperrt werden. Somit wird verhindert, dass zukünftig Wasser von außen, über die
Trennfugen unter das Migua Dehnfugenprofil und somit unter den Estrich laufen kann.
Diese Leistung ist nicht im Leistungsverzeichnis enthalten, da diese Leistung während der Planung
nicht erkennbar war.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Aufgrund von Feuchte in den Bestands Gebäudetrennfugen im UG, muss mittels Fugendichtband der
Bereich abgesperrt werden. Somit wird verhindert, dass zukünftig Wasser von außen, über die
Trennfugen unter das Migua Dehnfugenprofil und somit unter den Estrich laufen kann.
Diese Leistung ist nicht im Leistungsverzeichnis enthalten, da diese Leistung während der Planung
nicht erkennbar war.
Quelle: OJS 2025/S 075-248094 (2025-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fliesen- und Estricharbeiten
Beschreibung
Interne Kennung: 010/25
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 327613.92 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Quelle: OJS 2025/S 075-248750 (2025-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Beschreibung
Interne Kennung: 024/25
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 327613.92 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.
Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.