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Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig
und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden
Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt
mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass der bestehende Verbundestrich im
Bodenaufbau nicht die ursprünglich geplante Estrichstärke von 65 mm erreicht. Besonders betroffen
sind die Bereiche der Erdgeschoss-Fassade 8 (Wartezone) und Fassade 1 (Front Office), in denen
der Estrich aufgrund eines Belagswechsels von Fliesen zu Linoleum teilweise zurückgebaut wurde. In
diesen Bereichen beträgt die Estrichhöhe lediglich 38 bis 45 mm, was deutlich unter der
vorgesehenen Stärke liegt.
Der geplante Fliesenaufbau von 68 mm (mit Fliesenformat 1200 mm x 600 mm) ist aufgrund dieser
reduzierten Estrichhöhe nicht realisierbar. Um dennoch die ursprünglich geplante Fliesenverlegung
durchführen zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter, Herrn Mylius (Fa. Ridula), der
Planungsabteilung von Assmann sowie einem Vertreter der Firma Sopro ein angepasstes Konzept
entwickelt.
Zur Realisierung des geplanten Fliesenbelags wird der Estrichaufbau durch den Einsatz von
Fließspachtel und einer Schallentkopplungsmatte modifiziert. Diese Maßnahme gewährleistet sowohl
den erforderlichen Tragaufbau als auch eine Verbesserung des Trittschallschutzes. Es wurde jedoch
festgestellt, dass der durch diese Maßnahme erzielte Trittschallwert 17 dB beträgt, während
ursprünglich ein Wert von 20 dB geplant war.
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Bauherrn wurde entschieden, dass für den
vorgesehenen Einsatzbereich (Wartezone und WC im öffentlichen Bereich) eine Trittschalldämmung
von 17 dB ausreichend ist, da in diesen Bereichen keine hohen Schallübertragungen zu erwarten
sind. Zudem wurde die Nutzlast der Konstruktion angepasst. Anstelle der ursprünglich geplanten 5,0
kN/m² wird eine zulässige Nutzlast von 3,0 kN/m² erreicht, was aufgrund der Nutzung dieser Bereiche
als unproblematisch eingestuft wurde. Diese Anpassungen wurden mit dem Bauherren abgestimmt
und in der Planung entsprechend berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine notwendige Anpassung des ursprünglichen Planungsansatzes, die
aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der funktionalen Anforderungen erforderlich wurde.