Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg, Abschnitt West: Beweissicherung von Gebäuden, Anlagen und sonstigen Einrichtungen
Referenznummer: 2025006809
Kurze Beschreibung:
Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren
festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.
Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren
festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦 Beschreibung
Interne Kennung: 68ccc899-0c16-4033-b8cb-b3fd096b0b43
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Bausubstanz📦
Postleitzahl: 90431
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2030-11-22 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-08 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung (§44 VgV) umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen gem. §48 VgV:
Die Eignung ist durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV nachzuweisen.
Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Bieter hat zu bestätigen, dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
Weiterhin hat der Bieter die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mitzuteilen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung (§44 VgV) umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen gem. §48 VgV:
Die Eignung ist durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV nachzuweisen.
Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Bieter hat zu bestätigen, dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
Weiterhin hat der Bieter die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mitzuteilen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem § 45 VgV umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende
Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt (§§123,124 GWB)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (o.USt.) wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem § 45 VgV umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende
Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt (§§123,124 GWB)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (o.USt.) wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit §46 VgV umfasst:
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen welche höchstens 3 Jahre alt ist.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit §46 VgV umfasst:
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen welche höchstens 3 Jahre alt ist.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AN weist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nach.
Für Personenschäden mind. 1.500.000,- €
Für sonstige Schäden mind. 500.000,- €
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige für Schäden an
Gebäuden. Für Nachunternehmer gelten dieselben Qualifikationsanforderungen wie für den Bieter. Entsprechende Nachweise sind vorhanden und eine Bescheinigung wird nach Aufforderung vorgelegt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige für Schäden an
Gebäuden. Für Nachunternehmer gelten dieselben Qualifikationsanforderungen wie für den Bieter. Entsprechende Nachweise sind vorhanden und eine Bescheinigung wird nach Aufforderung vorgelegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Elektronische Rechnungsstellung erforderlich
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 855daf8c-fe9f-4b20-b84c-8e495602d628
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Entsprechend der Regelungen in §§ 160, 161 GWB
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 134-487975 (2026-07-14)