KSP und grüne Infrastruktur - Kronenpflege und Massariakontrolle 2026-2028

Grün und Gruga

Im Essener Stadtgebiet sollen auf Flächen grüner Infrastruktur und Kinderspielplätzen in regelmäßigen Abständen von acht Monaten insgesamt 1231 Platanen bearbeitet werden. Dabei sollen Sonderkontrollen der Äste auf den Befall durch Schaderreger (z.B. Splanchnonema platani / Massaria) und deren Entnahme, sowie Kronenpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Das Leistungsverzeichnis ist in zwei Teillose aufgeteilt (Teillos 1- Kinderspielplätze und angrenzende Grünflächen (666 Bäume) und Teillos 2- restliche Grünflächen (565 Bäume)). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Angebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten bzw. wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aufgrund des erhöhten Befalls von Platanen mit der Massariakrankheit (Splanchnonema platani) werden die Platanen der Stadt Essen alle acht Monate auf von Massaria befallene Äste, mittels Hubarbeitsbühne oder Sonderarbeitsverfahren, kontrolliert. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen somit in 24 Monaten die Platanen der zuvor genannten Flächen insgesamt vier Mal in einem Abstand von acht Monaten kontrolliert werden. Im vierten Durchgang ist zusätzlich zu der Massariakontrolle auch eine Kronenpflege durchzuführen. Des Weiteren sollen während der gesamten Vertragslaufzeit pro Durchgang und Teillos ca. 20 Akutaufträge, sogenannte "Prio 2 Aufträge" mit Bearbeitungsfrist von 14 Tagen, entweder separat oder während der Ausführung der planmäßigen Massariakontroll-/Kronenpflegedurchgänge, bearbeitet werden. Dabei ist in der Regel eine Kronenpflege und/oder eine Einkürzung von Kronenteilen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchzuführen. Nach Übergabe an den Auftragnehmer sind diese Aufträge unverzüglich zu bearbeiten. Übersicht über die einzelnen Durchgänge: 1. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste mit Beginn unmittelbar nach Auftragserteilung Nach acht Monaten 2. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste Nach acht Monaten 3. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste Nach acht Monaten 4. Durchgang: Kronenpflege und Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste Ausführungsfristen: Die Ausführungsfristen beziehen sich auf die praktischen Arbeiten vor Ort. Vorbereitende Tätigkeiten (z.B. das Einholen von Genehmigungen für Arbeitsstellen auf Straßen beim Amt für Straßen und Verkehr Essen) müssen zu Beginn der jeweiligen Ausführungsfristen soweit abgeschlossen sein, dass die Bearbeitung der Flächen fristgerecht begonnen werden kann. Diese vorbereitenden Tätigkeiten sind in der Kalkulation des Einheitspreises mit zu berücksichtigen. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen mehrjährigen Pflegevertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Kontroll- und Pflegeleistungen im ersten Beauftragungsjahr läuft der Vertrag in dem darauffolgenden Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren weiter. Nach Erreichen von jeweils zehn Prozent der Auftragssumme hat der Auftragnehmer eine Abschlagsrechnung einzureichen. Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt je Pflegedurchgang. Artenschutz: Der Schutz von baumbewohnenden Tieren ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von möglichen Tierbehausungen (Nester, Höhlungen) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen. Allgemeine Hinweise: Bei allen Arbeiten muss besondere Rücksicht auf die Sicherheit der Kinder auf Spielplätzen und der Besucher der Grünanlagen genommen werden. Die Arbeiten sind grundsätzlich mit der Bauleitung abzustimmen. Die fachgerechte Kontrolle der Platanen ist unmittelbar an die freie Sicht auf die Rindenoberflächen gebunden. Die Leistung ist daher bei den folgenden Witterungsverhältnissen zwingend zu unterbrechen, bzw. darf nicht aufgenommen werden: -Schnee: Sobald die Astoberseiten ganz oder teilweise mit Schnee bedeckt sind. -Eis: Bei Eisbildung auf den Ästen, die eine visuelle Beurteilung der Rindenstruktur und -färbung unmöglich macht. -Nebel, Starkregen: Sofern die Sichtweite oder die Oberflächenbeschaffenheit eine sichere Diagnose des Massariabefalls verhindert. Trotzdem durchgeführte Kontrollen gelten als nicht fachgerecht erbracht und erfüllen nicht den Standard der Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich über witterungsbedingte Verzögerungen schriftlich informieren. Die Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall um den Zeitraum der witterungsbedingten Behinderung.

Deadline

Deadline 2026-07-23

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KSP und grüne Infrastruktur - Kronenpflege und Massariakontrolle 2026-2028
Referenznummer: BE045260504
Kurze Beschreibung:
Im Essener Stadtgebiet sollen auf Flächen grüner Infrastruktur und Kinderspielplätzen in regelmäßigen Abständen von acht Monaten insgesamt 1231 Platanen bearbeitet werden. Dabei sollen Sonderkontrollen der Äste auf den Befall durch Schaderreger (z.B. Splanchnonema platani / Massaria) und deren Entnahme, sowie Kronenpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Das Leistungsverzeichnis ist in zwei Teillose aufgeteilt (Teillos 1- Kinderspielplätze und angrenzende Grünflächen (666 Bäume) und Teillos 2- restliche Grünflächen (565 Bäume)). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Angebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten bzw. wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aufgrund des erhöhten Befalls von Platanen mit der Massariakrankheit (Splanchnonema platani) werden die Platanen der Stadt Essen alle acht Monate auf von Massaria befallene Äste, mittels Hubarbeitsbühne oder Sonderarbeitsverfahren, kontrolliert. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen somit in 24 Monaten die Platanen der zuvor genannten Flächen insgesamt vier Mal in einem Abstand von acht Monaten kontrolliert werden. Im vierten Durchgang ist zusätzlich zu der Massariakontrolle auch eine Kronenpflege durchzuführen. Des Weiteren sollen während der gesamten Vertragslaufzeit pro Durchgang und Teillos ca. 20 Akutaufträge, sogenannte "Prio 2 Aufträge" mit Bearbeitungsfrist von 14 Tagen, entweder separat oder während der Ausführung der planmäßigen Massariakontroll-/Kronenpflegedurchgänge, bearbeitet werden. Dabei ist in der Regel eine Kronenpflege und/oder eine Einkürzung von Kronenteilen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchzuführen. Nach Übergabe an den Auftragnehmer sind diese Aufträge unverzüglich zu bearbeiten. Übersicht über die einzelnen Durchgänge: 1. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste mit Beginn unmittelbar nach Auftragserteilung Nach acht Monaten 2. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste Nach acht Monaten 3. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste Nach acht Monaten 4. Durchgang: Kronenpflege und Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste Ausführungsfristen: Die Ausführungsfristen beziehen sich auf die praktischen Arbeiten vor Ort. Vorbereitende Tätigkeiten (z.B. das Einholen von Genehmigungen für Arbeitsstellen auf Straßen beim Amt für Straßen und Verkehr Essen) müssen zu Beginn der jeweiligen Ausführungsfristen soweit abgeschlossen sein, dass die Bearbeitung der Flächen fristgerecht begonnen werden kann. Diese vorbereitenden Tätigkeiten sind in der Kalkulation des Einheitspreises mit zu berücksichtigen. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen mehrjährigen Pflegevertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Kontroll- und Pflegeleistungen im ersten Beauftragungsjahr läuft der Vertrag in dem darauffolgenden Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren weiter. Nach Erreichen von jeweils zehn Prozent der Auftragssumme hat der Auftragnehmer eine Abschlagsrechnung einzureichen. Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt je Pflegedurchgang. Artenschutz: Der Schutz von baumbewohnenden Tieren ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von möglichen Tierbehausungen (Nester, Höhlungen) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen. Allgemeine Hinweise: Bei allen Arbeiten muss besondere Rücksicht auf die Sicherheit der Kinder auf Spielplätzen und der Besucher der Grünanlagen genommen werden. Die Arbeiten sind grundsätzlich mit der Bauleitung abzustimmen. Die fachgerechte Kontrolle der Platanen ist unmittelbar an die freie Sicht auf die Rindenoberflächen gebunden. Die Leistung ist daher bei den folgenden Witterungsverhältnissen zwingend zu unterbrechen, bzw. darf nicht aufgenommen werden: -Schnee: Sobald die Astoberseiten ganz oder teilweise mit Schnee bedeckt sind. -Eis: Bei Eisbildung auf den Ästen, die eine visuelle Beurteilung der Rindenstruktur und -färbung unmöglich macht. -Nebel, Starkregen: Sofern die Sichtweite oder die Oberflächenbeschaffenheit eine sichere Diagnose des Massariabefalls verhindert. Trotzdem durchgeführte Kontrollen gelten als nicht fachgerecht erbracht und erfüllen nicht den Standard der Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich über witterungsbedingte Verzögerungen schriftlich informieren. Die Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall um den Zeitraum der witterungsbedingten Behinderung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baumpflege 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Kinderspielplätze
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Vor Beginn einer jeden Pflegemaßnahme muss der Auftragnehmer dem zuständigen Bauleiter den aktuellen Standort mitteilen. Die Mitteilung kann beispielsweise durch das Teilen des Standortes per Messenger App erfolgen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und des Lagerns auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen (1:1.000) und/oder Objektlisten (Einzelbaumlisten). Die Eingruppierung der Bäume in Durchmesserklassen bleibt aus Gründen der Arbeitsvereinfachung für die Dauer der gesamten Leistungszeit unveränderliche Abrechnungsgrundlage. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit der zuständigen Bauleitung) vor Angebotsabgabe wird empfohlen, insbesondere zur rechtzeitigen Feststellung möglicher notwendiger Eingriffe in den Straßenverkehr (siehe "Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen"). Die Objektlisten mit den Standortangaben, Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind sowie exakte Standortinformationen im digitalen Format (z.B. KML-Datei) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die notwendigen Baum-/Standortinformationen in der proMDE-Dienstleister-App verfügbar sein. Alle erbrachten Leistungen (Massaria-Sonderkontrolle, Kronenpflege-/Massariakontrolle mit Hubsteiger durchführen etc.) sind mittels proMDE-Dienstleister-App vor Ort oder innerhalb von 1-2 Tagen zu dokumentieren und der städtischen Bauleitung zur Leistungsanerkennung zu übermitteln. Eingriffe in den Straßenverkehr: Es ist damit zu rechnen, dass für jede Straße bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST- Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Siehe Übersichtspläne / Baumlisten
Postleitzahl: 45127
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-21 📅
Datum des Endes: 2028-11-24 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Grünfächen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt. Ein Sicherheitseinbehalt ist insbesondere bei Dauerdienstleistungsverhältnissen und bei Lieferungen vorgesehen, die sich aus mehreren Einzellieferungen über einen längeren Zeitraum erstrecken.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sind einzuhalten.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Grün und Gruga
Nationale Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Lührmannstraße 82
Postleitzahl: 45131
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FB 67 - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@gge.essen.de 📧
Telefon: +49 2018867070 📞
Fax: +49 2018867058 📠
URL: http://www.essen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTWLQQSVL/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTWLQQSVL 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTWLQQSVL 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTWLQQSVL# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514112735 📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 119-431112 (2026-06-22)