Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
- Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe
der EEE Teil IV Abschnitt Cund D (Hinweis: bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre)
Im Formblatt „EEE-Europäische Eigenerklärung
“ werden für den genannten Abschnitt folgende Angaben verlangt:
- Angaben zu Lieferungen und Dienstleistungen der genannten Art (dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen),
- Angaben zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen,
- Angaben zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Angaben zur Vertragserfüllung, Lieferkettenmanagement und
Überwachungssystem
- Angabe zur Kontrollmöglichkeit der Produktionskapazität bzw. seine
technische Leistungsfähigkeit sowie der Qualitätskontrolle
- Angaben zu Ausbildungsnachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche
Befähigung (Dienstleister oder Unternehmen selbst oder seiner Führungskräfte)
- Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen, Angaben zu den
durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahlen und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
- Angaben zu Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen
- Angaben zur Unterauftragsvergabe, Bescheinigungen zu
Qualitätssicherungsnormen, Bescheinigungen zur Erfüllung der Anforderungen
an die Umweltmanagementsysteme oder -normen.
Das Formblatt
„EEE Einheitliche
Europäische Eigenerklärung“ steht unter dem in I.3) genannten
Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Zum Ausfüllen kann
auch der unter Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung zusätzliche Angaben:
Link und Erläuterungen zum Dienst zum Ausfüllen und wiederverwenden der
EEE genutzt werden