Küchensets nach UNHCR Standard (THW Hilfsgüter)

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Küchensets als Hilfsgüter

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-06 Auftragsbekanntmachung
2023-10-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Referenznummer: B 20.18 - 0421/21/VV : 3
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Küchensets als Hilfsgüter
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b20.18@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-3546 📞
Fax: +49 2289910610-3546 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527180 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 131-417045
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Küchensets nach UNHCR-Standard.
Die Mindestabnahmemenge besträgt 2.000 Sets und wird mit Zuschlag beauftragt.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 10.000 Sets.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern zum Ende der Laufzeit die Höchstmenge gemäß § 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe noch nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen jeweils um 6 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 11 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Orte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten: entfällt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:31
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527180 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
-- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
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Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
-- Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
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Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
-- Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
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Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
-- Mustervorstellungen
Nach gesonderter Aufforderung kann zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung ein Angebotsmuster bei der für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieterin werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2023/S 131-417045 (2023-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 200-626614
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 131-417045
ABl. S-Ausgabe: 200

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Küchensets nach UNHCR-Standard. Die Mindestabnahmemenge besträgt 2.000 Sets und wird mit Zuschlag beauftragt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 10.000 Sets.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-05 📅
Name: Unamatata GmbH
Postanschrift: Hauptstrasse 48
Postort: Edingen-Neckarhausen
Postleitzahl: 68535
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Neckar-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2023/S 200-626614 (2023-10-12)