Die Ausschreibung umfasst die Sanitärtechnik im 2. Bauabschnitt für den Umbau und die Erweiterung am St. Marien-Krankenhaus in Ahaus. Betroffen von den Baumaßnahmen sind folgende Unterabschnitte im Bauteil 900 auf dem Klinikgelände:
- 5.1 Technikzentrale: Bauteil 900 Neubau im KG
- 5.2 Labor / Kapelle / Soziale Dienste: Bauteil 900 Neubau im SG
- 5.3.1 Elektive Aufnahme: Bauteil 900 Neubau im EG
- 5.4.1 Endoskopie: Bauteil 900 Neubau im 1. OG
Die Baustelle liegt im Stadtbereich von 48683 Ahaus, Wüllener Straße 101.
Die Bauarbeiten müssen im laufenden Klinikbetrieb durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Sanitäreinrichtungen
Referenznummer: 2115.2; A2-BA-040
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung umfasst die Sanitärtechnik im 2. Bauabschnitt für den Umbau und die Erweiterung am St. Marien-Krankenhaus in Ahaus. Betroffen von den...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Sanitärtechnik im 2. Bauabschnitt für den Umbau und die Erweiterung am St. Marien-Krankenhaus in Ahaus. Betroffen von den Baumaßnahmen sind folgende Unterabschnitte im Bauteil 900 auf dem Klinikgelände:
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Sanitäreinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2024-04-29 📅
Datum des Endes: 2025-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-639497
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
“Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zuweisung von Fördermitteln. Der Auf-traggeber behält sich eine Aufhebung der Ausschreibung...”
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zuweisung von Fördermitteln. Der Auf-traggeber behält sich eine Aufhebung der Ausschreibung vor Zuschlagserteilung vor, sofern die Fördermittel nicht zugewiesen werden.
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Quelle: OJS 2023/S 203-639497 (2023-10-16)