Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer cloudbasierten Applikationsplattform. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 - Bereitstellung einer Applikationsplattform Gegenstand der Leistungen von Los 1: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt" Los 2 - Cloud-Hosting einer Applikationsplattform Gegenstand der Leistungen von Los 2: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt" Die Verträge mit dem jeweiligen Bestbieter kommen in deutscher Sprache zustande. Einzelne Anlagen zum Vertrag sind ggf. auch in englischer Sprache möglich. Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für den Plattformenverbund
Referenznummer: 2023/1492
Kurze Beschreibung:
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer cloudbasierten Applikationsplattform.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1 - Bereitstellung einer Applikationsplattform
Gegenstand der Leistungen von Los 1: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt"
Los 2 - Cloud-Hosting einer Applikationsplattform
Gegenstand der Leistungen von Los 2: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt"
Die Verträge mit dem jeweiligen Bestbieter kommen in deutscher Sprache zustande. Einzelne Anlagen zum Vertrag sind ggf. auch in englischer Sprache möglich.
Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer cloudbasierten Applikationsplattform.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1 - Bereitstellung einer Applikationsplattform
Gegenstand der Leistungen von Los 1: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt"
Los 2 - Cloud-Hosting einer Applikationsplattform
Gegenstand der Leistungen von Los 2: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt"
Die Verträge mit dem jeweiligen Bestbieter kommen in deutscher Sprache zustande. Einzelne Anlagen zum Vertrag sind ggf. auch in englischer Sprache möglich.
Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-08 📅
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 151-481881
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind (insbesondere bei Los 3) daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ68AH
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind (insbesondere bei Los 3) daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ68AH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer cloudbasierten Applikationsplattform.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1 - Bereitstellung einer Applikationsplattform
Gegenstand der Leistungen von Los 1: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt"
Los 2 - Cloud-Hosting einer Applikationsplattform
Gegenstand der Leistungen von Los 2: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt"
Die Verträge mit dem jeweiligen Bestbieter kommen in deutscher Sprache zustande. Einzelne Anlagen zum Vertrag sind ggf. auch in englischer Sprache möglich.
Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung einer Applikationsplattform
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Gegenstand von Los 1 ist die Bereitstellung einer Applikationsplattform.
Beschreibung der Verlängerungen:
Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Bezeichnung des Loses: Cloud-Hosting einer Applikationsplattform
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Gegenstand von Los 2 ist das Cloud-Hosting einer Applikationsplattform.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Bezug)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Jahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen
(2) Eigenerklärung über die jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl sowie beschäftigter Fachkräfte/Spezialisten für die ausgeschriebenen Leistungen
(3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie
Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2020).
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Bezeichnung des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Beschreibung zur Leistungserbringung
- Leistungszeitraum,
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
Mindeststandards:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Los 1: (Referenzblatt A):
Nachweis mindestens einer Referenz einer Applikationsplattform bei
o Finanzdienstleistern in Deutschland oder dem EWR, oder
o Behörden/Unternehmen des öffentlichen Sektors in Deutschland.
Los 2: (Referenzblatt B):
Nachweis mindestens einer Referenz eines Cloud-Hostings bei
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt (getrennt je Los) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, separat wie folgt bewertet und die Punkte addiert. Es sind insgesamt 180 Punkte (pro Referenz max. 4 x 15 = 60 Punkte) zu erreichen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, separat wie folgt bewertet und die Punkte addiert. Es sind insgesamt 180 Punkte (pro Referenz max. 4 x 15 = 60 Punkte) zu erreichen.
Kriterium "Auftraggeber"
Finanzdienstleister mit Sitz in Deutschland 15 Punkte
Behörde/Unternehmen des öffentl. Sektors in Deutschland 10 Punkte
Finanzdienstleister mit Sitz im EWR 5 Punkte
Kriterium "Größe des Referenzunternehmens"
mehr als 2.000 Beschäftigte 15 Punkte
1.001 bis 2.000 Beschäftigte 10 Punkte
500 bis 1.000 Beschäftigte 5 Punkte
Kriterium "Aktualität" (Abschluss der Leistungserbringung)
nach 01.01.2022 oder noch laufend 15 Punkte
zwischen 01.01.2021 und 31.12.2022 10 Punkte
vor 01.01.2021 5 Punkte
Kriterium "Deckungsgrad der Referenzleistung zur ausgeschriebenen Leistung"
umfassende Abdeckung 15 Punkte
hohe Abdeckung 10 Punkte
teilweise Abdeckung 5 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Förderbank des Landes
Kontakt
Internetadresse: www.l-bank.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ68AH/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind (insbesondere bei Los 3) daher zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind (insbesondere bei Los 3) daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L-Bank - Europaweite Vergabe "Cloudbasierte Applikationsplattform"
Referenznummer: 2023/1492
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer cloudbasierten Applikationsplattform. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für den Plattformenverbund📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Bereitstellung einer Applikationsplattform
Beschreibung der Beschaffung:
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer cloudbasierten Applikationsplattform. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 - Bereitstellung einer Applikationsplattform Gegenstand der Leistungen von Los 1: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt" Los 2 - Cloud-Hosting einer Applikationsplattform Gegenstand der Leistungen von Los 2: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt" Die Verträge mit dem jeweiligen Bestbieter kommen in deutscher Sprache zustande. Einzelne Anlagen zum Vertrag sind ggf. auch in englischer Sprache möglich. Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer cloudbasierten Applikationsplattform. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 - Bereitstellung einer Applikationsplattform Gegenstand der Leistungen von Los 1: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt" Los 2 - Cloud-Hosting einer Applikationsplattform Gegenstand der Leistungen von Los 2: siehe "Anlage 2 - Übersicht Leistungsinhalt" Die Verträge mit dem jeweiligen Bestbieter kommen in deutscher Sprache zustande. Einzelne Anlagen zum Vertrag sind ggf. auch in englischer Sprache möglich. Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für 01.03.2024 vorgesehen. Die Leistungen sind voraussichtlich für mindestens fünf Jahre zu erbringen. Aufgrund des derzeit noch nicht abschließend feststehenden Maßnahmenkatalogs bleibt eine Verlängerung des Auftrags vorbehalten.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 400.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionsumfang
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-04-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Kennung des Angebots: 1
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: infologistix GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE292282044
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching
Region: München, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@infologistix.de📧
Telefon: +49 89 81885979📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: T-Systems International GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Ust.-IdNr. DE 118 645 675
Postleitzahl: 60528
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: info@t-systems.com📧
Telefon: 069 20060 - 0📞
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert ✅
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
Nationale Registrierungsnummer: 08-A2711-68
Postanschrift: Schlossplatz 12
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: l-bank-cleo@menoldbezler.de📧
Telefon: +49 71186040674📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481881-2023
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH83M
Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 166-513554 (2024-08-23)