Beschreibung der Beschaffung
Los 2: Abfallentsorung weiterer Fraktionen gem. Aufllistung am Standort Karlsruhe Schlossplatz 10, 12, 21 und (teilweise) Albert-Nestler-Straße 24-26, insbesondere:
- gemischte Verpackungen (Nur Schlossplatz) (ca. 25 Tonnen pro Jahr)
- Speisereste (Nur Schlossplatz) (ca. 31 Tonnen pro Jahr)
- Fettabscheider (Nur Schlossplatz) (ca. 9 Tonnen pro Jahr)
- Benzinabscheider (Nur Schlossplatz) (ca. 4 Tonnen pro Jahr)
- Papier, Pappe und Kartonagen (ca. 4 Tonnen pro Jahr)
- Styropor (ca. 4 Tonnen pro Jahr)
- Leuchtstoffröhren (Nur Schlossplatz) (ca. 0,04 Tonnen pro Jahr)
- Batterien (Nur Schlossplatz) (ca. 0,07 Tonnen pro Jahr)
- Altglas (ca. 2,5 Tonnen pro Jahr)
- Elektroschrott ohne Datenschutzanforderungen (ca. 6 Tonnen sowie ca. 50 Monitore pro Jahr)
Hinweis: Bei den oben angegebenen Mengen handelt es sich um rein indikative Schätzwerte, die für die einzelnen Bewerber / Bieter keinen Anspruch auf bestimmte Mengen begründen. Aufgrund verschiedener Einflüsse (z.B. Home Office) sind die oben genannten Mengen variabel.
Als Mindestanforderung gilt die gesetzestreue und nachhaltige Sammlung, Beförderung, Behandlung und Verwertung sowie die Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile und Rückstande sämtlicher Abfallfraktionen der L-Bank mit Ausnahme von gemischten Siedlungsabfällen am Standort Karlsruhe Schlossplatz 10, 12, 21 und sowie vereinzelter Abfälle (insb. Datenschutzpapier) in der Albert-Nestler-Straße 24-26. Die Abfallübernahme erfolgt teilweise zentralisiert in Müllräumen und teilweise in den Häusern verteilt an den Entsorgungsstellen selbst.
Es wird eine Start-Up-Phase gefordert, in welcher alle Auftrags- bzw. Auftraggeberspezifischen Anforderungen wie z.B. Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse der einzusetzenden Mitarbeiter, Einweisungen vor Ort, Vertrautmachung mit den Entsorgungswegen im Haus etc. vollzogen werden, um eine vollwertige Leistungsübernahme zum vereinbarten Leistungsbeginn sicherzustellen.
Die jeweilige Rahmenvereinbarung für die einzelnen Lose verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag als selbständiges Unternehmen.
Der Vertragsschluss je Los ist bis Ende Februar 2024 vorgesehen. Der Vertrag je Los soll am 01. Mai 2024 mit einer 4-wöchigen Start-Up-Phase sowie Leistungsübernahme ab 01. Juni 2024 beginnen und hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. April 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung Los 2 beträgt bis zu 200.000 EUR netto für die Grundlaufzeit von 24 Monaten. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um 100.000 EUR netto, maximal auf bis zu 400.000 EUR netto.
Die Rahmenvereinbarung für die Lose wird jeweils mit nur einem Unternehmen abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrags vorgenommen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.