Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen, bestehend aus den Modulen "Malware Prevention" und "Network Security".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L-Bank - Vergabe "Trend Micro Deep Security-Lizenzen"
2023/1962
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen, bestehend aus den Modulen "Malware Prevention" und "Network Security".”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen, bestehend aus den Modulen "Malware Prevention" und "Network Security".
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen, bestehend aus den Modulen "Malware Prevention" und "Network...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen, bestehend aus den Modulen "Malware Prevention" und "Network Security".
Es handelt sich hierbei um einen Lizenzumfang von 304 Sockets (Renew, Government License). Die Lizenzen im o.g. Umfang sind unmittelbar nach Vertragsschluss zu überlassen. Die Grundlaufzeit der Lizenzüberlassung beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach Wahl des Auftraggebers jeweils um weitere 12 Monate, wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ende der Vertragslaufzeit über eine Verlängerung unter angemessener Anpassung der Vergütung verständigen. Neben den Lizenzen sind Pflege- und Supportleistungen in Bezug auf die Lizenzen zu erbringen. Von Trend Micro ist der Standard-Support für das Produkt "Deep Security" gewünscht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Grundlaufzeit der Lizenzüberlassung beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach Wahl des Auftraggebers jeweils um weitere 12 Monate, wenn sich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Grundlaufzeit der Lizenzüberlassung beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach Wahl des Auftraggebers jeweils um weitere 12 Monate, wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ende der Vertragslaufzeit über eine Verlängerung unter angemessener Anpassung der Vergütung verständigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Bezug)
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens in das Berufs-oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Bereich der IT-Lieferleistungen) in den vergangenen drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Bereich der IT-Lieferleistungen) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Lieferung von "Trend Micro Deep Security-Lizenzen" für öffentliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Lieferung von "Trend Micro Deep Security-Lizenzen" für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren, das heißt die Lieferung darf nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs, inkl. Anzahl Benutzer
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Anzahl Cores
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Lieferung von "Trend Micro Deep...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Lieferung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen mit einem Umfang von mind. 200 Cores. Die Lieferung darf nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-18
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6PJP
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2023/S 161-510951 (2023-08-18)