Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung mit dem
Angebot:
— Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlagen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten Anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen.