Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen
sind.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und
derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des
Bauwerks verfügt;
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)". Bei ausländischen Bietern wird ein
gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Unterlagen zur Bestätigung der Angaben im Vordruck Eigenerklärung zur
Eignung.
- Unterlagen gemäß Vordrucke: Anlage Abschnitt 3.1-vorzulegende
Unterlagen und Anlage Abschnitt 3.4 -vorzulegende Unterlagen -auf
Verlangen-
Anforderungen des WAV Rathenow und vorzulegende genannte Nachweise:
- Die Gütesicherung der Ausführung hat nach der RAL-GZ 961 zu erfolgen.
- Mit den Verlegearbeiten dürfen nur Rohrleitungsfirmen beauftragt
werden, die über eine DVGW-Bescheinigung gemäß DVGW-Arbeitsblatt
GW 301 verfügen.
- Für die Baumaßnahme ist Verlegepersonal einzusetzen, dass nach den
DVGW-Merkblättern GW 326 sowie GW 330 "Lehr- und Prüfplan,
Schweißen und Verlegen von Rohren und Rohrleitungsteilen aus PE-HD
für Gas- und Wasserleitungen" ausgebildet ist.
- Schweißarbeiten dürfen nur von ausgebildeten Kunststoff-
Rohrschweißern ausgeführt werden und sind laufend zu überwachen. Für
das Schweißen gilt das DVS-Merkblatt 2207, Teil 1: "Schweißen von
thermoplastischen Kunststoffen, PE-HD-Rohren und Rohrleitungs-stellen
für Gas- und Wasserleitungen". Die Schweißverbindungen sind mit
Heizwendel-schweißmuffen oder Stumpfschweißung herzustellen.