Laborgeräte

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes (LANUK) NRW beabsichtigt den Kauf von mehreren Laborgeräten unterschiedlicher Art, welche für verschiedene Außenstellen des Amtes beschafft werden sollen.

Deadline

Deadline 2026-06-02

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte
Referenznummer: 15;1001966473;EU
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes (LANUK) NRW beabsichtigt den Kauf von mehreren Laborgeräten unterschiedlicher Art, welche für verschiedene Außenstellen des Amtes beschafft werden sollen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 9
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 9

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: 3 Autoklaven Systec VX150
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: 3 Autoklaven Systec VX150
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 84 Tage
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Extraktionsverdampfereinheit
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung einer Extraktionsverdampfereinheit von PAK aus Depositionsproben
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: HPLC-System
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines Analysengeräts zur Bestimmung von Aldehyden und Ketonen als DNPH-Derivate, sowie PAKs aus flüssigen Proben
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: 2 GC-FID-System
Beschreibung der Beschaffung:
zwei Gaschromatographen mit Flammenionisationsdetektoren (GC-FID)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Hochleistungszentrifuge
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung einer Hochleistungszentrifuge zum Zentrifugieren von großen Volumina bzw. mit hohen Drehzahlen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: 2 Laborspülmaschinen
Beschreibung der Beschaffung:
die Beschaffung zwei er Laborspülmaschine zur Reinigung von Laborglas und wiederverwendbaren Laborartikeln
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Automatisches Wägesystem
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines automatisierten Wägesystems zur gravimetrischen Bestimmung von Feinstaubkonzentrationen auf runden Kleinfilterproben (47 mm) nach DIN EN 12341, welche mittels Staubprobenahmegerät "Leckel SEQ 47/50" beprobt werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007

8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: Hg-Analysator
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines Atomabsorptionsspektrometrie-Systems mit Kaltdampftechnik (im Folgenden als CV-AAS bezeichnet) zur Quecksilberanalytik
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008

9️⃣
Interne Kennung: 9
Titel: 25 Multimeter
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von 25 Multimetern
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
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Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit seinem Angebot einzureichen, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuk.nrw.de 📧
Telefon: +49 2361 305-0 📞
Fax: +49 2361 305-59855 📠
URL: https://www.lanuk.nrw.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT8DMY8R0/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT8DMY8R0 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT8DMY8R0 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YT8DMY8R0# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0251 411-2165
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251-411-1691 📞
Fax: +49 251-411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 084-298213 (2026-04-29)