Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt im Namen der Gene and Cell Therapies Incubator Berlin GmbH (GCT) den Neubau für das Berlin Center for Gene and Cell Therapies aus. Das Berlin Center for Gene and Cell Therapies, Projektkürzel „GCT“, ist als moderner Neubau mit Labor-, Büro- und GMP-Flächen geplant. Es bildet das Auftaktprojekt des Bayer Open Innovation Campus in Berlin-Mitte und soll die Translationslücke zwischen Wissenschaft und Industrie im Bereich der Zell- und Gentherapie schließen. Die Flächen sollen überwiegend von der Bayer AG, der Charité bzw. deren gemeinsamen Betreibergesellschaften angemietet und als Incubator sowie Co-Lab für Start-ups der Zell- und Gentherapie betrieben werden. Im Rahmen der vorgesehenen Vergabe ist die Ausstattung von Laborflächen mit einer Labormöblierung einschließlich zugehöriger Einbauten und Arbeitseinrichtungen in drei Geschossen mit jeweils ca. 770 m² Laborfläche vorgesehen. Der Leistungsumfang umfasst voraussichtlich 477,6 lfm Benchlänge und sechs Laborabzüge. Ergänzend sind Medienjoche bzw. Mediensäulen in geringem Umfang vorzusehen. Die Laborflächen sind mit hoher Redundanz ausgelegt und werden im üblichen Umfang mit Oberschränken und Rollcontainern ausgestattet. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Labortechnik, GCT, Ink VE4073
Referenznummer: IB 2/26
Kurze Beschreibung:
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt im Namen der Gene and Cell Therapies Incubator Berlin GmbH (GCT) den Neubau für das Berlin Center for Gene and Cell Therapies aus.
Das Berlin Center for Gene and Cell Therapies, Projektkürzel „GCT“, ist als moderner Neubau mit Labor-, Büro- und GMP-Flächen geplant. Es bildet das Auftaktprojekt des Bayer Open Innovation Campus in Berlin-Mitte und soll die Translationslücke zwischen Wissenschaft und Industrie im Bereich der Zell- und Gentherapie schließen. Die Flächen sollen überwiegend von der Bayer AG, der Charité bzw. deren gemeinsamen Betreibergesellschaften angemietet und als Incubator sowie Co-Lab für Start-ups der Zell- und Gentherapie betrieben werden.
Im Rahmen der vorgesehenen Vergabe ist die Ausstattung von Laborflächen mit einer Labormöblierung einschließlich zugehöriger Einbauten und Arbeitseinrichtungen in drei Geschossen mit jeweils ca. 770 m² Laborfläche vorgesehen. Der Leistungsumfang umfasst voraussichtlich 477,6 lfm Benchlänge und sechs Laborabzüge. Ergänzend sind Medienjoche bzw. Mediensäulen in geringem Umfang vorzusehen. Die Laborflächen sind mit hoher Redundanz ausgelegt und werden im üblichen Umfang mit Oberschränken und Rollcontainern ausgestattet.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt im Namen der Gene and Cell Therapies Incubator Berlin GmbH (GCT) den Neubau für das Berlin Center for Gene and Cell Therapies aus.
Das Berlin Center for Gene and Cell Therapies, Projektkürzel „GCT“, ist als moderner Neubau mit Labor-, Büro- und GMP-Flächen geplant. Es bildet das Auftaktprojekt des Bayer Open Innovation Campus in Berlin-Mitte und soll die Translationslücke zwischen Wissenschaft und Industrie im Bereich der Zell- und Gentherapie schließen. Die Flächen sollen überwiegend von der Bayer AG, der Charité bzw. deren gemeinsamen Betreibergesellschaften angemietet und als Incubator sowie Co-Lab für Start-ups der Zell- und Gentherapie betrieben werden.
Im Rahmen der vorgesehenen Vergabe ist die Ausstattung von Laborflächen mit einer Labormöblierung einschließlich zugehöriger Einbauten und Arbeitseinrichtungen in drei Geschossen mit jeweils ca. 770 m² Laborfläche vorgesehen. Der Leistungsumfang umfasst voraussichtlich 477,6 lfm Benchlänge und sechs Laborabzüge. Ergänzend sind Medienjoche bzw. Mediensäulen in geringem Umfang vorzusehen. Die Laborflächen sind mit hoher Redundanz ausgelegt und werden im üblichen Umfang mit Oberschränken und Rollcontainern ausgestattet.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Forschungsgebäude📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, 13353
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-03 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-09-03 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Bedingungen können Unterlagen nachgefordert werden.
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das ausgefüllte Formblatt V124.H F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist einzureichen oder es ist ein Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu erbringen.
Wir behalten uns vor ggf. Bescheinigungen / Unterlagen aus dem V 124. H.F. nachzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das ausgefüllte Formblatt V124.H F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist einzureichen oder es ist ein Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu erbringen.
Wir behalten uns vor ggf. Bescheinigungen / Unterlagen aus dem V 124. H.F. nachzufordern.
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: keine
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10114087
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 149-542383 (2026-08-03)