Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe: Sammelbeschaffung von MZB mit Bootsanhängern
MaBu-2023-0046”
Produkte/Dienstleistungen: Boote📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24...”
Kurze Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschboote📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spezialboote📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anhänger📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 1
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt, soweit einschlägig positiv bestätigt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
1.000.000, - EUR
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
“Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
1.000.000, - EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A.3.1 Referenzprojekte
Darstellung von drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A.3.1 Referenzprojekte
Darstellung von drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung); ggf. auf einer Anlage zum Angebot.
Ein Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...
• ...es sich um eine Lieferung von Mehrzweckbooten (oder vergleichbar) und Bootsanhängern für eine Behörde und/oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt und
• ...es sich um eine Tranche von mindestens 5 Stück handelt.
Erfolgreich sind Referenzprojekte, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen inkl. Bildmaterial
• Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers (Ausschlusskriterium)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu oben A.3.1:
Drei (3) erfolgreiche Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-03
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-03
13:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“KLARSTELLUNG:
Das Land Baden-Württemberg beschafft nur ein (1) MZB mit Anhänger (für die Landesfeuerwehrschule).
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist...”
KLARSTELLUNG:
Das Land Baden-Württemberg beschafft nur ein (1) MZB mit Anhänger (für die Landesfeuerwehrschule).
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist lediglich die die Beschaffung abwickelnde Stelle (sog. projektkoordinierende Stelle, siehe dazu ergänzend die Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 185-579809 (2023-09-21)