Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boote
Referenznummer: MaBu-2023-0046
Kurze Beschreibung:
“Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24...”
Kurze Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boote📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschboote📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe: Sammelbeschaffung von MZB mit Bootsanhängern
Kurze Beschreibung:
“Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24...”
Kurze Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Boote📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
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Zusätzliche Informationen:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschboote📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spezialboote📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anhänger📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nordland Hansa GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE218666724
Postanschrift: Werkstrasse 2
Postleitzahl: 18109
Postort: Rostock
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beuss@nordland-hansa.de📧
Telefon: +49 3866096892📞
Fax: +49 3866096894 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 16
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postanschrift: n/a
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
“KLARSTELLUNG:
Das Land Baden-Württemberg beschafft nur ein (1) MZB mit Anhänger (für die Landesfeuerwehrschule).
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist...”
KLARSTELLUNG:
Das Land Baden-Württemberg beschafft nur ein (1) MZB mit Anhänger (für die Landesfeuerwehrschule).
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist lediglich die die Beschaffung abwickelnde Stelle (sog. projektkoordinierende Stelle, siehe dazu ergänzend die Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2024/S 024-071503 (2024-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-05) Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 3
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Korrektur der Nationalitäten-Angaben der übrigen Bieter.”
Quelle: OJS 2024/S 026-077564 (2024-02-05)