Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft. Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV). Beteiligte Kommunen: • Gemeinde Altlußheim • Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen • Gemeinde Haßmersheim • Stadt Heilbronn • Gemeinde Iffezheim • Gemeinde Ilvesheim • Stadt Kehl • Gemeinde Ketsch • Stadt Ladenburg • Stadt Lauffen am Neckar • Gemeinde Linkenheim-Hochstetten • Gemeinde Murg • Stadt Neckarsulm • Gemeinde Neuried • Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen • Stadt Philippsburg • Stadt Rheinau • Gemeinde Rheinmünster • Stadt Rheinstetten • Gemeinde Sasbach a. K. • Gemeinde Schwanau • Gemeinde Weisweil • Stadt Wertheim • Gemeinde Zwingenberg Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boote
Referenznummer: MaBu-2023-0046
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boote📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschboote📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Dauer: 1 Tage
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt, soweit einschlägig positiv bestätigt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
1.000.000, - EUR
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
1.000.000, - EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A.3.1 Referenzprojekte
Darstellung von drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung); ggf. auf einer Anlage zum Angebot.
Ein Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...
• ...es sich um eine Lieferung von Mehrzweckbooten (oder vergleichbar) und Bootsanhängern für eine Behörde und/oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt und
• ...es sich um eine Tranche von mindestens 5 Stück handelt.
Erfolgreich sind Referenzprojekte, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen inkl. Bildmaterial
• Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers (Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Zu oben A.3.1:
Drei (3) erfolgreiche Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: entfällt
Das Land Baden-Württemberg beschafft nur ein (1) MZB mit Anhänger (für die Landesfeuerwehrschule).
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist lediglich die die Beschaffung abwickelnde Stelle (sog. projektkoordinierende Stelle, siehe dazu ergänzend die Vergabeunterlagen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 185-579809 (2023-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe: Sammelbeschaffung von MZB mit Bootsanhängern
Referenznummer: MaBu-2023-0046
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Boote📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nordland Hansa GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE218666724
Postanschrift: Werkstrasse 2
Postleitzahl: 18109
Postort: Rostock
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beuss@nordland-hansa.de📧
Telefon: +49 3866096892📞
Fax: +49 3866096894 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 16
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postanschrift: n/a
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
KLARSTELLUNG:
Das Land Baden-Württemberg beschafft nur ein (1) MZB mit Anhänger (für die Landesfeuerwehrschule).
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist lediglich die die Beschaffung abwickelnde Stelle (sog. projektkoordinierende Stelle, siehe dazu ergänzend die Vergabeunterlagen).
KLARSTELLUNG:
Das Land Baden-Württemberg beschafft nur ein (1) MZB mit Anhänger (für die Landesfeuerwehrschule).
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist lediglich die die Beschaffung abwickelnde Stelle (sog. projektkoordinierende Stelle, siehe dazu ergänzend die Vergabeunterlagen).
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 024-071503 (2024-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-05) Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 3
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-05+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0001 Andere zusätzliche Informationen
Korrektur der Nationalitäten-Angaben der übrigen Bieter.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a34952cb-3783-48f8-9304-32f5568c2dd4-01
Quelle: OJS 2024/S 026-077564 (2024-02-05)