Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Prospektmaterial, Produktbeschreibungen sind in dem Umfange dem Angebot beizufügen, dass eine objektive und umfassende Beurteilung von Funktion, Aussehen und technischen Parametern möglich ist. (mit dem Angebot vorzulegen)
- Nachweise zur Einhaltung der Bedingungen und Prüfungen für RW Typ C gem. DIN EN 1789 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die 10g-Prüfung wesentlicher Komponenten eines RW Typ C, Halterungen der Geräte, des Tragetisches, des seitlichen Betreuerstuhles sowie die Konformität der Inneneinrichtung und des Ausbaus gem. Pkt. 4.5.9. der DIN EN 1789 in einer nicht näher beschriebenen baugleichen Fahrzeugkarosse ist durch eine anerkannte Prüfstelle nachzuweisen. Der Nachweis einer erfolgreichen Prüfung mittels eines Prüfverfahrens gem. Pkt. 5.3. der DIN EN 1789 (Crash-Test) durch ein dafür autorisiertes Unternehmen hat, durch Vorlage der Prüfberichte unter Angabe der entsprechenden Prüfberichtsnummer, zu erfolgen.
Im Sinne einer höchstmöglichen Sicherheit für Mitarbeiter und Patienten wird das dynamische Prüfverfahren (Crash-Test) als Untersuchungsmethode anerkannt. Die Prüfprotokolle unter Angabe der Prüfnummer sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Nachweise zur Einhaltung der Bedingungen und Prüfungen für RW Typ C gem. DIN EN 1789 sind dem Angebot beizufügen.
- Gewährleistungsfrist und Gewährleistungsumfang (mit dem Angebot vorzulegen): Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt mindestens zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist und der Gewährleistungsumfang sind anzugeben. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während das Fahrzeug aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.
Die Gewährleistungsfrist für das Grundfahrzeug, die Sonderausstattungen, die Sonder-ausbauten und alle mitgelieferten Geräte beginnt mit dem Tag der mangelfreien Abnahme. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel hat der Auftragnehmer zu tragen.
- Die Einhaltung der ergonomischen Freiräume nach DIN EN 1789 ist durch Zeichnung und Vermessung nachzuweisen. (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
-Die angebotenen Baugruppen, Bauteile und das Gesamtprodukt müssen den gültigen EG-Richtlinien zur EMV (elektromagnetischen Verträglichkeit) elektrischer und elektronischer Betriebsmittel entsprechen.
-Der RW sowie die Ein- und Aufbauten und Ausstattung müssen zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber der StVZO, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den nach nationalem Recht gültigen ECE-Regelungen und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.