Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landeshauptstadt Schwerin - Konzessionsvergabe "Stadtwerbung"
2023010074
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Neuvergabe einer Dienstleistungskonzession für ein Werberecht auf öffentlichen Straßen und Flächen der Stadt Schwerin”
1️⃣
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landeshauptstadt Schwerin 19059 Schwerin Standorte siehe Datei "Anlage 2.2 des Vertrages - Standortverzeichnis.pdf"”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum ausgeschriebenen Vertragsgegenstand gehören insbesondere folgende auf den künftigen Konzessionär zu übertragenden Leistungen/Werberechte, wobei sich die...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum ausgeschriebenen Vertragsgegenstand gehören insbesondere folgende auf den künftigen Konzessionär zu übertragenden Leistungen/Werberechte, wobei sich die konkrete Anzahl abhängig von den Verhandlungen sowie der geschäftlichen Entwicklung verändern kann:
- Betreibung und Bewirtschaftung von bis zu 100 Fahrgastunterständen (FGU) mit und ohne Werbung an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie Reinigung und Vandalismus Beseitigung; im Stadtzentrum ist ein Neuaufbau bzw. eine Umrüstung von bis zu 25 Unterständen mit einer Dachbegrünung gefordert, die Umstellung soll in den ersten 2 Vertragsjahren erfolgen
- Betreibung von bis zu 40 freistehenden Vitrinen im Format 4/1 als
doppelseitige City-Light-Poster Flächen und einseitige Stadtinformationsanlagen, eine Umstellung auf digitale Anlagen im 4/1 Format ist erwünscht, entsprechende Umrüstungsphasen und Standorte sind zu vereinbaren
- Betreibung von bis zu 100 Litfaßsäulen mit Allgemeinanschlag und Ganzstellenanschlag, im Innenstadtbereich sind 25 Säulen mit einer Dachbegrünung in den ersten 2 Vertragsjahren zu versehen
- Betreibung von bis zu 10 Uhrensäulen, eine Umstellung von Standorten auf digitale Anlagen ist grundsätzlich möglich
- Betreibung von bis zu 40 Sammelgewerbeaufstellern mit einem Neuaufbau und der Modernisierung zu einem einheitlichen Typen im gesamten Stadtgebiet, eine Hinterleuchtung an ausgewählten Standorten ist grundsätzlich möglich
- Betreibung von bis zu 75 Werbegroßflächen im 92 Format, Beleuchtung ist möglich
- Betreibung von bis zu 30 Monofußanlagen (be- oder hinterleuchtet) im Format von 9m2 bis 11m2 flächendeckend im gesamten Stadtgebiet, eine Realisierung und Nutzung mit digitalen Anlagen ist grundsätzlich möglich und erwünscht
- Betreibung und Vermarktung von Lichtmasten mit Mastwerberahmen im A1-Format unter Berücksichtigung definierter Auflagen in der Zusammenfassung für die Werbeträgersegmente:
* Dauerwerbung an bis zu 250 Standorten
* Veranstaltungswerbung an bis zu 100 Standorten im Hauptstraßennetz
* Veranstaltungswerbung an bis 25 Standorten im Innenstadtbereich
- Bewirtschaftung und Vermarktung von öffentlichen Schalt- und Verteilerkästen mit Werbeträgerrahmen im A1-Format an bis zu 50 Standorten
- Bereitstellung von Medialeistungen zur Nutzung durch die Landeshauptstadt Schwerin für eigene Marketingmaßnahmen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dieser Vertrag tritt am 01.04.2024 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2033. Er verlängert sich dabei einmalig um weitere fünf Jahre, wenn er nicht 12 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Dieser Vertrag tritt am 01.04.2024 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2033. Er verlängert sich dabei einmalig um weitere fünf Jahre, wenn er nicht 12 Monate vor Beendigung des Vertragszeitraums gekündigt wird.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollten mehr als drei geeignete Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb hervorgehen, wird die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordern Bewerber auf drei...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als drei geeignete Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb hervorgehen, wird die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordern Bewerber auf drei reduziert. Die Beschränkung erfolgt anhand der qualitativen Bewertung der Eignung anhand der eingereichten Referenzen. Die einzelnen Kriterien werden wie folgt veranschlagt:
a) über die Mindestzahl von zwei hinausgehenden Referenzen:
eine weitere Referenz 10 Punkte
zweite weitere Referenz 10 Punkte
b) qualitative Bewertung der eingereichten Referenzen:
Dem Konzessionsgeber ist an einer weiteren Digitalisierung und Modernisierung der Werbeformate gelegen. Aus diesem Grund wird anhand der eingereichten Referenzen bewertet, inwieweit die bisher erbrachten Leistungen des Bewerbers eine in diesem Sinne besonders gute Leistungserbringung erwarten lassen.
60 bis 80 Punkte: Die eingereichten Referenzen lassen einen hohen Grad an Digitalisierung erkennen. Die dabei eingesetzte Technik entspricht dem aktuellen Stand und ist modern. Das dabei zum Ausdruck kommende Know-how im Bereich der Digitalisierung der Werbeformate ist überdurchschnittlich.
40 bis 60 Punkte: Die eingereichten Referenzen lassen einen durchschnittlichen Grad an Digitalisierung erkennen. Die eingesetzte Technik entspricht nicht mehr ganz dem aktuellen Stand, ist aber noch als ausreichend zu bewerten.
0 bis 40 Punkte: Die eingereichten Referenzen lassen einen unterdurchschnittlichen Grad an Digitalisierung erkennen. Die eingesetzte Technik wird als nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechend und veraltet bewertet. Die Leistungserbringung wird unter dem Blickwinkel der Digitalisierung als unzureichend bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
- Eigenerklärung mit Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) mit Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-05
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- Zwei vergleichbare Referenzen im Bereich "Stadtwerbung" (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- Zwei vergleichbare Referenzen im Bereich "Stadtwerbung" (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestanforderung: Zwei vergleichbare Referenzen im Bereich "Stadtwerbung" aus den letzten fünf Jahren. Es werden nur Referenzen als vergleichbar akzeptiert, die Außenwerbeverträge in Gebietskörperschaften mit mindestens 90.000 Einwohnern und eine Dauer von mindestens drei Jahren (bisher erbrachter Leistungszeitraum) betreffen. Dies ist ein Mindestkriterium.
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-26
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über...”
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Teilnahmeanträge dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich für den Teilnahmeantrag/Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Sollten mehr als drei geeignete Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb hervorgehen, wird die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordern Bewerber auf drei reduziert. Die Beschränkung erfolgt anhand der qualitativen Bewertung der Eignung anhand der eingereichten Referenzen. Die einzelnen Kriterien werden wie folgt veranschlagt:
a) über die Mindestzahl von zwei hinausgehenden Referenzen:
eine weitere Referenz 10 Punkte
zweite weitere Referenz 10 Punkte
b) qualitative Bewertung der eingereichten Referenzen:
Dem Konzessionsgeber ist an einer weiteren Digitalisierung und Modernisierung der Werbeformate gelegen. Aus diesem Grund wird anhand der eingereichten Referenzen bewertet, inwieweit die bisher erbrachten Leistungen des Bewerbers eine in diesem Sinne besonders gute Leistungserbringung erwarten lassen.
60 bis 80 Punkte: Die eingereichten Referenzen lassen einen hohen Grad an Digitalisierung erkennen. Die dabei eingesetzte Technik entspricht dem aktuellen Stand und ist modern. Das dabei zum Ausdruck kommende Know-how im Bereich der Digitalisierung der Werbeformate ist überdurchschnittlich.
40 bis 60 Punkte: Die eingereichten Referenzen lassen einen durchschnittlichen Grad an Digitalisierung erkennen. Die eingesetzte Technik entspricht nicht mehr ganz dem aktuellen Stand, ist aber noch als ausreichend zu bewerten.
0 bis 40 Punkte: Die eingereichten Referenzen lassen einen unterdurchschnittlichen Grad an Digitalisierung erkennen. Die eingesetzte Technik wird als nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechend und veraltet bewertet. Die Leistungserbringung wird unter dem Blickwinkel der Digitalisierung als unzureichend bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Zuschlagskriterien für die Angebotswertung:
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der folgenden Kriterien:
Preisliche Kriterien (60 %)
a) Preis: garantiertes Entgelt analog - bis zu 20 Punkte, Gewichtung 10 %
b) Preis: garantiertes Entgelt digital - bis zu 20 Punkte, Gewichtung 15 %
c) Preis: umsatzbezogenes Entgelt analog - bis zu 20 Punkte, Gewichtung 15 %
d) Preis: umsatzbezogenes Entgelt digital - bis zu 20 Punkte, Gewichtung 20 %
Qualitative Kriterien (40 %)
e) Digitalkonzept inkl. Qualität Medialeistung und Vermarktungs- und Werbekonzept - bis zu 30 Punkte, Gewichtung 20 %
f) Werbe- und Anlagenkonzept (inklusive Betriebs- und Qualitätssicherung) - bis zu 20 Punkte, Gewichtung 10 %
g) Begrünungskonzept - bis zu 10 Punkte, Gewichtung 5 %
h) Eigenwerbung - bis zu 20 Punkte, Gewichtung 5 %
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y15AJ3JK9
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 188-588795 (2023-09-25)