Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landeshauptstadt Schwerin - Unterbringung von Asylbewerbern/innen inklusive Betreuung, Bewirtschaftung der Unterkunft und einer Rezeptionsbesetzung
2023010081”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Unterbringung von Asylbewerbern/innen inklusive Betreuung, Bewirtschaftung der Unterkunft und einer Rezeptionsbesetzung”
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Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin Schwerin Die Gemeinschaftsunterkunft muss sich auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin befinden. Die bauplanungs-...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin Schwerin Die Gemeinschaftsunterkunft muss sich auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin befinden. Die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit muss zum Vertragsbeginn gegeben sein.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bereitstellung einer geeigneten Immobilie zur befristeten Unterbringung von 50 Asylbewerbern/innen aus. Dies...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bereitstellung einer geeigneten Immobilie zur befristeten Unterbringung von 50 Asylbewerbern/innen aus. Dies schließt die erforderliche Ausstattung, die Betreuung der untergebrachten Personen, die Bewirtschaftung der Unterkunft und eine Rezeptionsbesetzung ein. Die Betreuung erfolgt in einem arbeitstäglichen Betreuungsumfang von zehn Betreuungsstunden. Die Rezeptionsbesetzung erfolgt für 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche durch einen Mitarbeiter/in auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Gemeinschaftsunterkunft muss sich auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin befinden. Die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit muss zum Vertragsbeginn gegeben sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag wird ab 01.12.2023 für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Er verlängert sich um jeweils einen Monat, sofern und solange er nicht durch einen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag wird ab 01.12.2023 für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Er verlängert sich um jeweils einen Monat, sofern und solange er nicht durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 6 Monate zum Monatsende.
Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf von 3 Jahren ab Vertragsbeginn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-05
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Feinkalkulation der Vergütung (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-06
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-06
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): -
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Vertreter des Auftraggebers
“Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation"...”
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Einziges Zuschlagskriterium: Gesamtpreis aller drei Positionen inklusive eventuell anfallender Umsatzsteuer.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Basis der durch die Landeshauptstadt Schwerin letztendlich zu zahlenden Brutto-Preise.
Für nicht umsatzsteuerpflichtige Bieter bzw. Leistungsanteile ist demnach der Nettopreis (netto = brutto) zu werten und für umsatzsteuerpflichtige Bieter bzw. Leistungsanteile der Bruttopreis.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1MZCEHKC
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 151-480606 (2023-08-03)