Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerberauswahlverfahren - Schritt 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Bewerberauswahlverfahren - Schritt 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Bewerberauswahlverfahren - Schritt 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die eine vorgelegte Mindestreferenz über die "Bauleistungen" Ziffer III.1.3 zu (1) und die eine vorgelegte Mindestreferenz über "Planungsleistungen" Ziffer III.1.3 zu (1) der EU-Bekanntmachung herangezogen.
Dabei wird die Referenz über die "Bauleistungen" wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart" (maximal 18 Punkte)
Gebäude mit mindestens zwei Nutzungseinheiten, wovon eine Einheit eine Versammlungsstätte ist - 10 Punkte
Gebäude mit Ausstellungsräumen - 5 Punkte
Gebäude mit hohem Besucherverkehr (z. B. Stadthaus, Rathaus, o. ä.) - 3 Punkte
Kriterium "Brutto-Herstellkosten Referenz" (KG 300 + 400) (maximal 10 Punkte)
> EUR 10 Mio.- 10 Punkte
EUR 7 Mio. bis EUR 10 Mio. - 5 Punkte
EUR 5 Mio. bis EUR 7 Mio. - 3 Punkte
Kriterium "Innovation" (maximal 20 Punkte)
Hoher innovativer, gebäudeprägender Ansatz (z.B. C2C, besondere Fassaden(-begrünungs)systeme, innovative Materialauswahl bzw. Tragkonstruktion) - 10 Punkte
Hoher innovativer Ansatz hinsichtlich der Gebäudetechnik (z.B. Eisspeicher) - 10 Punkte
Kein innovativer Ansatz der Referenz - 0 Punkte
Insgesamt können für die Referenz "Bauleistung" maximal 48 Punkte erreicht werden.
Dabei wird die Referenz über "Planungsleistungen" wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart" (maximal 23 Punkte)
Gebäude mit mindestens zwei Nutzungseinheiten - 10 Punkte
Gebäude mit Ausstellungsräumen - 5 Punkte
Gebäude mit hohem Besucherverkehr (z. B. Stadthaus, Rathaus, o. ä.) - 3 Punkte
Gebäude wurde ausgezeichnet (z. B. beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis o.ä.) - 2 Punkte
Referenz ist Grundlage eines gewonnenen Wettbewerbs (z.B. Ideen- oder Realisierungswettbewerb nach RPW o.ä.) - 1 Punkt
Gebäude hat eine Zertifizierung / ein Siegel für nachhaltiges Bauen (z. B. DGNB o.ä.) erhalten - 2 Punkte
Kriterium "Innovation" (maximal 20 Punkte)
Hoher innovativer, gebäudeprägender Ansatz (z.B. C2C, besondere Fassaden(-begrünungs)systeme, innovative Materialauswahl bzw. Tragkonstruktion) - 10 Punkte
Hoher innovativer Ansatz hinsichtlich der Gebäudetechnik (z.B. Eisspeicher) - 10 Punkte
Kein innovativer Ansatz der Referenz - 0 Punkte
Insgesamt können für die Referenz "Planungsleistungen" maximal 43 Punkte erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.