Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen. Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden. Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte: L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote. Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 5.1.1 Optionen) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 1 und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden. Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Beseitigung Fahrbahnschäden, Abschnittsweise Deckenerneuerung - Rahmenvereinbarung 2026/2027
Referenznummer: 152-0097/26-B-OV-43
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen.
Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden.
Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte:
L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y
L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y
L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote.
Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 5.1.1 Optionen) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 1 und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden.
Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der
Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen.
Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden.
Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte:
L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y
L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y
L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote.
Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 5.1.1 Optionen) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 1 und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden.
Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der
Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Erneuerung von Straßendecken📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 395 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 152-0097/26-B-OV-43
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Thüringen, Landkreis Nordhausen, Landesstraßen
Stadt: verschiedene Abschnitte an Landesstraßen im Landkreis Nordhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordhausen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-09 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit vom 09.11.2026 bis 31.12.2027 (Grundlaufzeit). Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit vom 09.11.2026 bis 31.12.2027 (Grundlaufzeit). Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zusätzliche Rechtsgrundlage: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes.
ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.
Zusätzliche Rechtsgrundlage: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes.
ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-17 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Eignung zur Berufsausübung
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen;
- c) Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- zu c) Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Eignung zur Berufsausübung
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen;
- c) Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- zu c) Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- c) Angaben zu Jahresumsatz, einschließlich Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (netto)
• geforderter Mindestjahresumsatz: 0,00- €
• geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 0,00- €
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
--> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- c) Angaben zu Jahresumsatz, einschließlich Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (netto)
• geforderter Mindestjahresumsatz: 0,00- €
• geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 0,00- €
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
--> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:…
… Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- b) Angaben zu Arbeitskräften
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Bieter, die diesen Nachweis für die Ausführung vergleichbarer Leistungen nutzen möchten, müssen mit Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle benennen, welche der im PQ-Verzeichnis gelisteten Referenzen (vom Bieter einzeln anzugeben) im Hinblick auf Auftragsvolumen und Leistungsgegenstand als vergleichbar angesehen werden und im Zuge der Prüfung von der Vergabestelle berücksichtigt werden sollen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
… auftragsbezogene Eignung
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen auf der Grundlage der Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA 2021, Ausgabe 2021
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS);
#
- Qualifikation des Unternehmens zur Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen,
Nachweis durch
--> Prüfung und Zertifizierung gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
#
- Qualifikation des Personals für die Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen,
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
------------------------------------------------------------------------------------------------
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eignungsnachweise auf gesondertes Verlangen einzureichen.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
… Sonstiges
- Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen,
Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme;
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Fristen Einzelauftrag:
Beginn der Ausführung: Spätestens 40 Werktage nach Erteilung des Einzelauftrags
Vollendung der Ausführung: Spätestens 150 Werktage nach Baubeginn
Als zeitlicher Beginn ist die Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle gemeint; dies ist die Baustelleneinrichtung.
Fristen Einzelauftrag:
Beginn der Ausführung: Spätestens 40 Werktage nach Erteilung des Einzelauftrags
Vollendung der Ausführung: Spätestens 150 Werktage nach Baubeginn
Als zeitlicher Beginn ist die Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle gemeint; dies ist die Baustelleneinrichtung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
+ 5 weitere
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
+
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
§ 123 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
+
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
§ 123 Absatz 4 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
§ 123 Absatz 4 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bindefrist bis mind. 09.11.2026
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 573321254📞
Fax: +49 361 573321059 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 15 - Recht und Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: 16900711-0400-02
Postanschrift: Hallesche Straße 15
Postleitzahl: 99085
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: strassenbau.vergabe@tlbv.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 162-581638 (2026-08-18)