Neubau eines Dienstgebäudes zur Unterbringung des Fachbereichs Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sowie der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Amberg-Sulzbach - Neubau Dienstgebäude - Estricharbeiten
FüGK-2023-23
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bürogebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau eines Dienstgebäudes zur Unterbringung des Fachbereichs Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sowie der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Ort der Leistung: Amberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Estricharbeiten
- Betonplatten auf Filzmatte (Beschwerung), ca. 270 m²
- Dämmung, ca. 520 m²
- Zementestrich, ca. 520 m²” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-17 📅
Datum des Endes: 2024-08-25 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung entspricht den Anforderungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung entspricht den Anforderungen der VOB/A § 6 EG. Soweit der Eignungsnachweis nicht durch eine Präqualifikation erbracht wurde, ist eine Eigenerklärung mit den Angebotsunterlagen abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-16
09:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-16
09:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vob-stelle@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 200-628162 (2023-10-12)