Landkreis Diepholz - Dienstfahrradleasing
Landkreis Diepholz
Rahmenvereinbarung über das Dienstfahrradleasing für die Bediensteten des Landkreises Diepholz
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-05-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-10-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2023-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Referenznummer: 98-22
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Diepholz
Postanschrift: Niedersachsenstraße 2
Postleitzahl: 49356
Postort: Diepholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 105-330316
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Diepholz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 105-330316 (2023-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Referenznummer: 98-22
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über das Dienstfahrradleasing für die Bediensteten des Landkreises Diepholz
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Diepholz
Postanschrift: Niedersachsenstraße 2
Postleitzahl: 49356
Postort: Diepholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 105-330316
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
I. Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
5. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
6. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
II. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
IV. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL63DZ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Diepholz möchte eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebots für seine tariflich Beschäftigten abschließen. Abrufberechtigt sind neben den Bediensteten des Auftraggebers auch die Bediensteten der Tochtergesellschaft des Auftraggebers "Rettungsdienst Landkreis Diepholz GmbH".
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Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - (im Folgenden: Fahrrad) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entgeltumwandlung. Zur Umsetzung des Dienstrad-Leasings schließt der Auftraggeber verschiedene Rahmen- und Einzelverträge. Der Auftraggeber ist dabei an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TVFahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
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Der Auftraggeber beschäftigt ca. 1.100 Personen, von denen aufgrund der bestehenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen derzeit nur die Tarifbeschäftigten berechtigt sind, am Fahrrad-Leasing teilzunehmen. Bei einer Änderung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen ist eine Ausweitung des Angebots auf weitere Personenkreise (z.B. Beamte) geplant.
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Die geschätzten Jahresbedarfe können aktuell nicht konkretisiert werden, da für den Auftraggeber für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Mindestabnahmemenge vereinbart wird. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Der Auftraggeber geht während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vom Abschluss von maximal 350 Einzelleasingverträgen (Höchstmenge) aus. Bei Erreichen dieser Zahl endet die Rahmenvereinbarung ggf. vorzeitig, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Diepholz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und im Bereich des Fahrradleasings). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
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2. Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (auch abzugeben, wenn keine Nachunternehmer einbezogen werden sollen).
zu 3.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Rahmenvereinbarungen im Bereich des Fahrradleasings
- im Anwendungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ("Tarif-vertrag Fahrradleasing")
- für mindestens 6 zusammenhängende Monate.
Es sind mindestens 2 solcher Referenzleistungen vorzulegen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.
Zwischen den Parteien der Rahmenvereinbarung ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
I. Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
5. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
6. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
II. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
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IV. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
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Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL63DZ
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 330316-2023-DE
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Postanschrift: www.kanzlei-dagefoerde.de
Kontakt
Internetadresse: http://www.diepholz.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 208-651455
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 105-330316
ABl. S-Ausgabe: 208
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad des Lesitungsverzeichnisses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Störfallkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): durchschnittliche Leasingrate
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-24 📅
Name: Bike Mobility Services GmbH
Postort: Cloppenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Cloppenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.diepholz.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 208-651455 (2023-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 330316-2023-DE
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Postanschrift: www.kanzlei-dagefoerde.de
Kontakt
Internetadresse: http://www.diepholz.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 208-651455
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 105-330316
ABl. S-Ausgabe: 208
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Diepholz möchte eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebots für seine tariflich Beschäftigten abschließen. Abrufberechtigt sind neben den Bediensteten des Auftraggebers auch die Bediensteten der Tochtergesellschaft des Auftraggebers "Rettungsdienst Landkreis Diepholz GmbH". Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - (im Folgenden: Fahrrad) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entgeltumwandlung. Zur Umsetzung des Dienstrad-Leasings schließt der Auftraggeber verschiedene Rahmen- und Einzelverträge. Der Auftraggeber ist dabei an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TVFahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden. Der Auftraggeber beschäftigt ca. 1.100 Personen, von denen aufgrund der bestehenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen derzeit nur die Tarifbeschäftigten berechtigt sind, am Fahrrad-Leasing teilzunehmen. Bei einer Änderung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen ist eine Ausweitung des Angebots auf weitere Personenkreise (z.B. Beamte) geplant. Die geschätzten Jahresbedarfe können aktuell nicht konkretisiert werden, da für den Auftraggeber für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad des Lesitungsverzeichnisses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Störfallkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): durchschnittliche Leasingrate
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-24 📅
Name: Bike Mobility Services GmbH
Postort: Cloppenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Cloppenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.diepholz.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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